Afrika Individuelle Rundreisen

Atemberaubende Länder und Kulturen im
südlichen und östlichen Afrika

Afrika – Heimat der Big Five, Geburtsstätte der Menschheit und das perfekte Reiseziel für jene, die eine gelungene Mischung aus unterschiedlichsten Kulturen, farbenfroher Flora und artenreicher Fauna suchen. Bereit für das große Abenteuer?

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Egal ob Safari, Mietwagen Tour oder organisierte Privatreise, erleben Sie auf unseren Rundreisen die bunte Vielfalt verschiedenster Länder im südlichen und südöstlichen Afrika. Südafrika, Namibia, Botswana, Simbabwe. Kenia und Tansania laden ein zu einzigartigen Reiseerlebnissen.

Ein Kontinent, der flächenmäßig fast so groß ist wie der Mond, ca. 18% der Weltbevölkerung beheimatet und eine so weitreichende Geschichte aufweisen kann, dass wir bis heute immer noch neue Entdeckungen machen. Wer eine Reise nach Afrika plant, wird überwältigt von all den Möglichkeiten, die der Kontinent insbesondere im südlichen Teil bietet

Da wäre ganz im Süden zunächst Südafrika, mit einer seiner drei Hauptstädte Kapstadt, Heimatort des Tafelbergs dessen Alter auf unglaubliche 360 Millionen Jahre geschätzt wird und 2006 zum Weltkulturerbe gewählt wurde. Außerdem wurde im nordöstlichen Teil des Landes die „Wiege der Menschheit“ entdeckt, die Region, in der sich die Hominisation zugetragen haben soll. Eines der größten Reise-Highlights in Südafrika ist der Weltbekannte „Kruger Nationalpark“ im Nordosten, in dem Sie mit etwas Glück den Big Five (Elefant, Büffel, Nashorn, Leopard, Löwe) auf einer sogenannten Pirschfahrt hautnah begegnen können. Neben wilden Tieren steht Südafrika ausserdem für einzigartige Landschaften. Drakensberge im Osten und die Garden Route im Süden zwischen Kapstadt und Port Elizabeth sind Höhepunkte eine Reise durch dieses Land am Kap.

Bekannt für seiner landschaftlichen Highlights aber auch wegen seiner Tierschutzgebiete ist Namibia. Wenn hier die rote Sonne im Osten aufgegangen ist, scheint Sie über die Namib Wüste, die älteste Wüste der Erde, die sich über 50.000 km² erstreckt und in der man den Namib Naukluft Park und den magischen Ort „Sossusvlei“ entdecken kann. Neben bis zum Horizont reichender Dünenlandschaften findet man in Namibia weitere geografische Highlights wie den „Fish River Canyon“, den größten Canyon Afrikas (und der zweitgrößte der Welt) der bis zu 500m tief, und 160km lang ist oder die „Kalahari“, eine der größten Sandwüsten der Welt, die sich zur Regenzeit in ein wahres Paradies aus bunten Blütenblättern und üppigem Gras verwandelt. In Namibia finden sich viele Spuren Deutscher Kolonialzeit. Swakopmund ist nur eine bekannte Stätte Deutscher Siedlerkultur. Im Norden dieses fesselnden Reiselandes wartet ein weiteres Muss für jeden Namibia Urlauber – das Okawango Delta. Ein gigatisches Tierparadies und ein Magnet für jeden der wilde Tiere in einer schier unendlich wirkenden Naturkulisse erleben möchte.

Für viele ganz oben in der Prioritätenliste unter den Safari Zielen in Afrika ist Tansania. 25 % der Fläche Tansanias also 2-mal die Fläche Deutschlands gehört allein der Natur und der Tierwelt. Hier findeten, bestehend aus ca. 1,3 Millionen Wildtieren, die wohl größte Tierwanderung statt. Gnus, Zebras, Gazellen & Co. ziehen hier durch die Weiten des Serengeti, immer auf der Suche nach Nahrung und Wasser. Um so viele Tiere wie möglich beobachten zu können, fahren Sie in das größte Wildschutzgebiet Afrikas, das „Selous-Wildreservat“. Es gehört seit 1982 zum „UNESCO-Weltnaturerbe“ und beheimatet große Bestände an Elefanten, Giraffen, Flusspferden, Krokodilen und sogar vom Aussterben bedrohte Tierarten wie den Afrikanischen Wildhund. Wer eher den Exotischen Lifestyle mit traumhaften Sandstränden sucht sollte eine Badepause in Sansibar im Anschluß en ein Safari einlegen. Eine 30km vor der Küste Tansanias liegende Insel auf der Sie unter Palmen liegend den Stress des Alltags vergessen können.

Das Ziel der großen Wanderung ist Kenia, wo die Tiere bis zum Ende der Trockenzeit bleiben, um danach wieder zu Ihrem Ursprungsort zurückzukehren. Hier finden Sie zwischen wuseligen Städten und wunderschönen Stränden auch den bekannten Kilimanjaro, der mit fast 6000m Höhe der höchste Berg Afrikas ist und in seinem Schatten die wohl visuell schönste Möglichkeit der Tierbeobachtung bietet.

Egal für welches Land Sie sich am Ende entscheiden, Afrika bietet Ihnen alles was das Herz begehrt und sorgt für ein Reiseerlebnis, die Sie so schnell nicht vergessen werden.

 

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Highlights

Highlights, die Sie nicht verpassen sollten

Garden Route

Garden Route

Zu den schönsten Panoramastraßen der Welt zählt die Garden Route, die östlich von Kapstadt parallel zur Küste durch Weinberge, üppige Wälder, vorbei an steilen Klippen und weiten Sandstränden verläuft. Waghalsige Hängebrücken und kurvige Eisenbahnviadukte lassen Sie auf erste Tuchfühlung mit dem tiefen Blau des Indischen Ozeans gehen.

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Kapstadt

Kapstadt

Kapstadt, die lebhafte Metropole am Kap der Guten Hoffnung, zieht Besucher mit dem bekannten Hausberg, der einmaligen Lage an der Tafelbucht, den viktorianischen Vierteln, der farbenfrohen Pflanzenpracht und dem bunten Stadtteil Bo-Kaap in ihren Bann. Wenn Sie die „Mother City“ besuchen, erleben Sie einen Natur- und Städtetrip in einem.

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Johannesburg

Johannesburg

Avantgardistisch und futuristisch präsentiert sich die südafrikanische Millionenmetropole Johannesburg. Doch zwischen den formschön designten Hochhäusern werden Sie immer wieder kleine, authentische Geschäfte entdecken, die ihren ganz eigenen Reiz ausstrahlen. Sie lassen im Gegensatz zur modernen Skyline vergessen, dass Johannesburg quasi auf Gold gebaut wurde.

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Kruger Nationalpark

Kruger Nationalpark

Der Anblick ist überwältigend: Elefanten, Nashörner, Zebras, Antilopen und Büffel ziehen gemächlich durch die offenen Gras- und Baumsavannen. Im Schatten mächtiger Affenbrotbäume dösen Löwen und Leoparden. Strauße staken mit lang ausgestrecktem Hals und wiegenden Schritten in sicherer Entfernung durch die Steppe. Er ist Südafrikas Attraktion schlechthin – der Kruger Nationalpark.

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Addo Elephant Park

Addo Elephant Park

Romantische Abenteuerstimmung kommt am abendlichen Lagerfeuer in den Lodges des Addo Elephant Parks auf, wenn Sie mit anderen Besuchern Geschichten über Begegnungen mit den wenig menschenscheuen Kapelefanten austauschen. Dabei waren die majestätischen Tiere um 1930 beinahe ausgerottet, als der Großwildjäger Pretorius in nur einem Jahr an die 130 Tiere erlegte.

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Sansibar

Sansibar

Die Inselgruppe im Indischen Ozean gehört zu Tansania und ist eine perfekte Mischung aus Strand, Natur und Kultur. Viele Afrikareisende legen hier einen Stopp ein, um an den puderweißen Sandstränden zu entspannen.

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Serengeti

Serengeti

Der Name Serengeti stammt aus der Sprache der Massai und bedeutet so viel wie “endlose Ebene”. Heute ist die Serengeti nicht nur der größte und älteste Nationalpark Tansanias, sondern auch Teil eines riesigen Ökosystems.

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Fish River Canyon

Fish River Canyon

10km vom Aussichtspunkt des Hell’s Bend am nördlichen Camp Hobas entfernt befindet sich der Einstieg zum Fish River Canyon. Fünf Tage brauchen Sie für den 85km langen Trail – ausreichend Kondition vorausgesetzt. Möglich ist die abenteuerliche Wanderung nur in den kühleren Frühjahrs- und Herbstmonaten. Wer es bequemer mag, steigt in einen Helikopter, aber auch der Ausblick über den Canyon von einem der Aussichtspunkte lohnt die Reise.

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Okavango Delta

Okavango Delta

Im Norden von Botswana liegt das Okavango. Lassen Sie sich verzaubern von unvergleichlichen Rotgold strahlenden Sonnenuntergängen und den weitläufigen Grasflächen, die typisch sind für das Savannen- und Wüstenklima. In Okavango blicken Sie in die endlosen Weiten der leuchtend-kupferfarbenen Sanddünen. Entdecken Sie eine facettenreiche Pflanzenwelt und eine Natur voll wilder, ungezähmter Schönheit. Hier erleben Sie sich Auge in Auge mit den größten und imposantesten Tieren Afrikas.

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Südafrika

Klima

Beste Reisezeit

Mittelmeerklima im Südwesten, gemäßigtes Klima im Landesinneren und subtropisches Klima im Nordosten.

Allgemein sonnig mit milden Wintern, obwohl in den Bergen am Kap und um Natal oft Schnee fällt. Mitunter kann es auch in den Ebenen vorübergehend recht kühl werden. Da Südafrika südlich des Äquators liegt, sind die Jahreszeiten denen der nördlichen Hemisphäre entgegengesetzt. Wer Weihnachten im Sommer feiern möchte, reist nach Südafrika. Die jeweils beste Reisezeit hängt von den geplanten Aktivitäten ab. Die Blütenpracht am Kap kann man im August oder September bewundern. Wer gerne Vögel beobachtet, reist am besten von Mitte Oktober bis November nach Südafrika. Für Aktivurlauber, die wandern, surfen oder tauchen gehen, ist die Zeit nach dem südafrikanischen Hochsommer empfehlenswert. 

Klimatabelle Kruger Nationalpark

JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Max. Temperatur °C343432302826262830313233
Min. Temperatur °C2221201712881114171921
Sonnenstunden / Tag8h7h8h7h8h8h8h8h8h7h7h7h
Regentage544311111445

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Die Einreise ist nur mit einem maschinenlesbaren Reisepass möglich. Der Reisepass muss noch mindestens 30 Tage über den visumfreien Aufenthalt hinaus bzw. 30 Tage über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs-, Besuchs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):

(a) Deutschland, Österreich und die meisten EU-Länder: für visafreie Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (Ausnahmen: Polen, Ungarn und Zypern: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen), ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakische Republik und Slowenien);
(b) Schweiz;
(c) Türkei: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.

 

Achtung: Inhaber von u.a. deutschen, österreichischen oder schweizer Reiseausweisen für Flüchtlinge/Staatenlose benötigen für Südafrika ein Visum.

Kosten


Deutschland, Österreich
Deutsche, Österreicher und Türken brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte bis 90 bzw. 30 Tagen kein Visum. In allen anderen Fällen gelten die folgenden Gebühren:

Besucher- und Transitvisum: 33 €.
Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.

Schweiz
Schweizer und Türken brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte kein Visum. Ab 90 bzw. 30 Tagen gelten für die einzelnen Aufenthaltszwecke die aktuellen Gebühren, die bei der Beantragung mitgeteilt werden.

Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.

Visagebühren ändern sich häufig, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erkundigen (s. Kontaktadressen).

Visaarten und Kosten

Besuchervisum (auch für Geschäftsreisen), Studien- und Arbeitsvisum (als Langzeitvisum) und Transitvisum. Mit einem Besuchervisum darf man in Südafrika weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit aufnehmen und auch nicht studieren.

Transit

Visumpflichtige Reisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (nur in Johannesburg möglich). Der maschinenlesbare Reisepass muss auch hier noch mindestens zwei freie Seiten enthalten.

Achtung: Visumpflichtige Reisende, die über Südafrika nach Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe  oder Eswatini reisen wollen, benötigen (auch über Johannesburg) ein vorab besorgtes Transitvisum

Nur persönlich bei den Konsulaten bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Studien- und Arbeitsvisa müssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Südafrika beantragt werden.

Maximal zwei bis drei Wochen vor der geplanten Reise, kann ein Termin mit der zuständigen diplomatischen Vertretung vereinbart werden.

Antrag erforderlich

Touristen- und Geschäftsvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Maschinenlesbarer Reisepass, der noch mindestens 30 Tage über die geplante Ausreise hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält. 
(d) Ggf. gültige, langfristige oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
(f) Rück- oder Weiterreiseticket.
(g) Gebühr (je nach Konsulat unterschiedlich in bar, per Überweisung oder per Verrechnungsscheck; Berlin: Überweisung spätestens 5 Werktage vor Antragstellung).
(h) Ggf. Gelbfieberimpfbescheinigung nach Aufenthalt in Infektionsgebieten und nach Transit mit mehr als 12 Stunden Aufenthalt in einem Gelbfieberendemiegebiet.
(i) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung (auf Englisch).
(j) Erklärung oder Dokumente, die den Zweck und die Dauer der Reise belegen.
(k) Ggf. Firmenschreiben der eigenen Firma und Einladungsschreiben eines südafrikanischen Unternehmens (Geschäftsreisen) oder Einschreibungsnachweis an Universität.

(l) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung).

Transitvisum:
(a) -(j) und
(l) Visum für das Zielland.

Der Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A5) beizulegen.

Temporärer Wohnsitz

Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungsdauer

Besuchervisum: 5-10 Arbeitstage;
Studien- und Arbeitsgenehmigungen: reine Bearbeitungszeit i.d.R. 15 Arbeitstage. Es wird dennoch empfohlen, für Genehmigungen längere Bearbeitungszeiten einzuplanen.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Unter Umständen werden ein Nachweis (Kontoauszüge der letzten drei Monate) über ausreichende Geldmittel, ein Beleg über den Zweck der Reise und Rück- bzw. Weiterreisetickets verlangt.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

Hinweis: Staatsbürger aller Länder, visumpflichtig oder nicht, erhalten an der Grenze in der Regel eine Besuchsgenehmigung (Port of Entry Visa), sofern sie die folgenden Dokumente vorlegen können: Maschinenlesbarer Reisepass, ggf. Visum, Unterlagen, die den Zweck und die Dauer des Aufenthalts bestätigen, gültiges Rück- oder Weiterreiseticket, ausreichende Geldmittel (von der Bank beglaubigte Kontoauszüge der letzten drei Monate), Adresse des Aufenthaltsortes in Südafrika und ggf. eine Gelbfieberimpfbescheinigung. Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis. Für Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Erforderliche Impfungen: Gelbfieberimpfbescheinigung, wenn der Reisende aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfiebergebiet nach Südafrika einreist oder sich im Transit länger als 12 Stunden im Flughafen in einem der WHO ausgeweisenen Gelbfiebergebiete aufgehalten hat. Bei direktem Transit durch ein Gelbfiebergebiet ist kein Gelbfieber-Impfschein erforderlich.

 

Aufenthaltsverlängerung

Reisende, die ihren visumfreien Aufenthalt verlängern wollen, müssen mindestens zwei Monate vor Ablauf der in den Reisepass eingestempelten Frist eine gebührenpflichtige Verlängerung beim Department of Home Affairs beantragen. Dazu werden u. a. ein Rück- oder Weiterreiseticket, ein Krankenversicherungsnachweis und der Nachweis über ausreichende Geldmittel benötigt.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Achtung: Kinderreisepässe mit Verlängerungs- oder Aktualisierungsetikett können für die Einreise nach Südafrika nicht genutzt werden.

Österreicher: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.

Schweizer: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.

Türken: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.

Anmerkung: Alle Reisedokumente für Minderjährige sollten bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung:

Ausländische visumbefreite Minderjährige, die von einem oder von zwei Elternteilen/Sorgeberechtigten bzw. von einer Drittperson begleitet werden, müssen keine Geburtsurkunden und Reiseerlaubnisse mehr vorlegen, auch dann nicht, wenn Eltern und Kinder nicht den gleichen Nachnamen tragen. Dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt, weiterhin beide Dokumente mitzuführen.

Gänzlich unbegleitete Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine ungekürzte bzw. vollständige Geburtsurkunde im Original vorweisen, aus der beide Eltern hervorgehen. Ist die Geburtsurkunde nicht in englischer Sprache, sollte man zusätzlich über eine beglaubigte Übersetzung verfügen. Empfehlenswert ist eine internationale Geburtsurkunde, die im Original vorgelegt wird. 

Minderjährige, die gänzlich unbegleitet reisen, benötigen außerdem eine Zustimmungserklärung, die nicht älter als sechs Monate sein darf, Passkopie und Kontaktdaten der Eltern/Sorgeberechtigten bzw. eine Bescheinigung darüber, dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde).

Gänzlich alleinreisende Minderjährige benötigen über die Bescheinigung / Zustimmungserklärung hinaus einen Einladungsbrief, die Kontaktdaten, eine Passkopie und ggf. das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung derjenigen Person, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reist.

Einreise mit Haustieren

Für alle Tiere muss vor der Abreise die entsprechende Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Department of Agriculture beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, dass der Hund/die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Haustiere müssen mit einem implantierten Mikrochip versehen sein.

Reisepassinformationen

Die Einreise ist nur mit einem maschinenlesbaren Reisepass möglich. Der Reisepass muss noch mindestens 30 Tage über den visumfreien Aufenthalt hinaus bzw. 30 Tage über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs-, Besuchs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):

(a) Deutschland, Österreich und die meisten EU-Länder: für visafreie Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (Ausnahmen: Polen, Ungarn und Zypern: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen), ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakische Republik und Slowenien);
(b) Schweiz;
(c) Türkei: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.

 

Achtung: Inhaber von u.a. deutschen, österreichischen oder schweizer Reiseausweisen für Flüchtlinge/Staatenlose benötigen für Südafrika ein Visum.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Thu, 29 Feb 2024 16:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 01 Mar 2024 10:40:04 +0100)

Letzte Änderungen:

Aktuelles

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Parlamentswahlen

Am 29. Mai 2024 finden auf nationaler und auf Provinz-Ebene Parlamentswahlen in Südafrika statt, in deren Umfeld es zu Kundgebungen und Demonstrationen kommen kann.

  • Tragen Sie sich, unabhängig von der Dauer Ihres Aufenthalts in Südafrika, in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Angesichts der erheblichen sozialen Unterschiede im Land und nicht zuletzt aufgrund der sich verschärfenden Stromversorgungskrise kann es zu Protesten und Demonstrationen kommen. Gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden. So gab es z.B. bereits wiederholt gewaltsame Aktionen im Großraum Emalahleni (an der Hauptverbindungsstraße zwischen Johannesburg und touristischen Zielen im Osten des Landes, wie dem Blyde River Canyon und dem Krüger Nationalpark).

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Elektrizitätskrise

Die Elektrizitätskrise mit häufigen und länger anhaltenden Stromabschaltungen besteht weiter. Diese führen zu zeitweisen Stromausfällen, unter anderem bei privaten Unterkünften, Geschäften, Banken und Geldautomaten, bei der öffentlichen Beleuchtung, Ampeln und Sicherheitsanlagen. Die Stromausfälle können sich auch auf die Wasserversorgung und –qualität auswirken und weiterhin zu Einschränkungen der Internetverbindungen und des Mobilfunks führen. Auch Tankstellen können davon zeitweise beeinträchtigt sein.

  • Tragen Sie sich, unabhängig von der Dauer Ihres Aufenthalts in Südafrika, in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Berücksichtigen Sie die Stromabschaltungen und die oben genannten möglichen Einschränkungen bei Ihren Reiseplanungen.
  • Ermitteln Sie die voraussichtlichen Uhrzeiten der an Ihrem Aufenthaltsort vorgesehenen Stromabschaltungen auf der Webseite des Stromversorgers Eskom oder über „loadshedding-Apps".
  • Erkundigen Sie sich bei Hotels und Unterkünften, ob dort Maßnahmen getroffen wurden, um Stromabschaltungen zu überbrücken (Generatoren, Solaranlagen).
  • Halten Sie Taschenlampen, Batterien und Ladegeräte einsatzbereit.

Kriminalität

Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten und informellen Siedlungen (sog. „Townships"). Dies schließt Gewalttaten wie Raubüberfälle, Vergewaltigungen und Mord ein. Auch sexualisierte Gewalt (Gender Based Violence) kommt häufig vor. Reisende können zudem Opfer von Kurzzeitentführungen, Raub, Diebstählen, Einbrüchen und ähnlichen Delikten werden. Es sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen insbesondere alleinreisende Frauen bei Nutzung per App bestellter Fahrdienste (z.B. Uber, etc.) unter Drogen gesetzt und/oder Opfer sexueller Übergriffe wurden.

Häufig werden auf den Straßen, vor allem in den Innenstädten, Handtaschen weggerissen. Auch in Hotelrestaurants und -zimmern treten Diebstähle auf. An Geldautomaten kommt es immer wieder zu Manipulationen oder versuchtem Trickbetrug durch Personen, die vorgeben, beim Geldabheben behilflich sein zu wollen, aber tatsächlich das Ziel verfolgen, die Debit-/Kreditkarte gegen eine Fälschung auszutauschen oder die PIN zu erschleichen. Auch andere Betrugsmaschen und Kreditkartenmissbrauch sind verbreitet.

Reisende bzw. Reisegruppen werden auf Autobahnen oder -zufahrten angehalten und ausgeraubt, indem sie z. B. eingekeilt oder vereinzelt durch Fahrzeuge angehalten werden, die sich fälschlicherweise als Polizei ausgeben. Die Strecken von und zu den Flughäfen in Johannesburg und Pretoria sind hiervon besonders betroffen. Bei Nutzung von Alternativrouten ist es zuletzt mehrfach zu Raubüberfällen gekommen.

In dichtem Verkehr und an roten Ampeln erfolgen häufiger Blitzeinbrüche, sog. „smash-and-grab"- Überfälle, bei denen Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Nach Einbruch der Dunkelheit besteht an weniger befahrenen Straßenkreuzungen die Gefahr von Fahrzeugentführungen (sog. „carjackings").

Bei Autobahnfahrten im städtischen Umland, insbesondere beim Transit durch bestimmte Vorortgebiete (z.B. Kapstadt: N2 Weg zum und vom Flughafen, Strecke Kapstadt – Stellenbosch/Somerset West-Kapstadt; Pretoria: Fahrten auf der N4 zum Pilanesberg oder zum Flughafen Lanseria auf der N14) besteht bei Dämmerung und Dunkelheit ein erhöhtes Risiko des sog. „Stoning", d. h. Fahrzeuge werden durch Steinwurf oder auf der Fahrbahn platzierte Steinblöcke zum Abbremsen und Stoppen gezwungen. Die daraus resultierende Situation wird für einen Überfall auf die Insassen genutzt.

  • Führen Sie während Ihres Aufenthalts in Südafrika ein Mobiltelefon mit und tragen Sie dieses im innerstädtischen Bereich nicht sichtbar. Notrufnummern: Polizei 10 111, Rettungsdienste 10 177 oder 112.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; tragen Sie eine beglaubigte Kopie bei sich und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Tragen Sie Wertsachen nicht zur Schau; verzichten Sie möglichst auf große, wertvolle Handtaschen.
  • Behalten Sie Ihre Wertgegenstände in Bars oder Restaurants stets im Auge.
  • Gelegentlich kommt es zum gezielten Einsatz von K.-o.-Tropfen oder anderen Betäubungsmitteln zur Vorbereitung einer Vergewaltigung oder eines Raubes. Nehmen Sie daher keine Getränke und Speisen von Unbekannten an. Lassen Sie Ihre Getränke und Speisen in Restaurants nicht unbeaufsichtigt.
  • Nutzen Sie, vor allem als alleinreisende Frau, bei Fahrten mit per App bestellten Fahrdienstleistern (z. B. Uber, etc.) nach Einbruch der Dunkelheit die vorhandenen Sicherheitsfunktionen der jeweiligen App und bleiben Sie während der gesamten Fahrt mit einer zusätzlichen Person telefonisch/per Messenger in Verbindung.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Lassen Sie Ihre Kreditkarte nie aus den Augen, sondern bestehen Sie auf einem portablen Lesegerät.
  • Wählen Sie keine Geldautomaten auf offener Straße, sondern in Einkaufszentren, Supermärkten oder Banken und lassen Sie sich nie von Fremden beobachten oder helfen.
  • Meiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Meiden Sie nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit die Innenstädte von Johannesburg, Kapstadt, Pretoria, Durban, Port Elizabeth und anderer großer Städte; an Sonn- und Feiertagen sollten Sie sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Lassen Sie auch tagsüber Vorsicht walten.
  • Verzichten Sie bei einem Überfall auf jede Gegenwehr und kooperieren Sie; die Täter könnten bewaffnet sein und Stich- oder Schusswaffen ohne Zögern einsetzen.
  • Halten Sie Autofenster immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt.
  • Verzichten Sie unbedingt auf das Fahren als Anhalter und die Mitnahme von Anhaltern.
  • Lassen Sie Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone etc. nie sichtbar im Auto liegen, sondern transportieren diese im verschlossenen Kofferraum.
  • Achten Sie bei Wartezeiten an großen Kreuzungen aufmerksam auf Ihre Umgebung und halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen.
  • Unternehmen Sie Ausflüge am besten nur in Gruppen. Wenn Sie alleine reisen, suchen Sie möglichst Anschluss an größere Reisegruppen.
  • Nutzen Sie bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten keine einsam gelegenen Straßen oder Wanderwege und meiden Sie unbelebte Gegenden. Unternehmen Sie Township-Besuche nur in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung.
  • Achten Sie als Rucksacktourist auf sichere Unterkünfte. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab; trotzdem ist Vorsicht geboten.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Krüger Nationalpark

Die Südafrikanische Nationalparkverwaltung empfiehlt Reisenden aus Sicherheitsgründen, von der Nutzung des sog. Numbi-Gates bei Einfahrt in den Krüger Nationalpark abzusehen und alternative Einfahrtstore zu nutzen. In der Umgebung des Numbi-Gates kam es bereits mehrfach zu Raubüberfällen auf Touristen, teils unter erheblicher (in Einzelfällen tödlicher) Gewaltanwendung.

  • Meiden Sie das Numbi-Gate bei der Ein- und Ausfahrt in den Krüger Nationalpark.
  • Seien Sie auf der Zubringerstraße zwischen White River und Hazyview (R538) besonders wachsam bezüglich möglicher Überfallversuche auf KFZ.

Kapstadt und Garden Route

Die Tourismus-Sicherheitseinheit der Regierung des Westkaps empfiehlt Reisenden aus Sicherheitsgründen, Wanderungen nicht alleine und nur in Gruppen durchzuführen. Vor allem auf den Wanderwegen um den Tafelberg (Devil's Peak, Lion's Head und Signal Hill) in Kapstadt kam es zuletzt mehrfach zu Raubüberfällen auf Touristen. Die Tourismus-Sicherheitseinheit bietet, insbesondere für den Großraum Kapstadt und entlang der Garden Route, internationalen Reisenden Unterstützung an, gibt Sicherheitstipps und teilt Notfallnummern mit.

Addo Elephant Park

Die Südafrikanische Nationalparkverwaltung empfiehlt Reisenden aus Sicherheitsgründen, bei einer Anfahrt von Port Elizabeth (Gqeberha) von der Nutzung der R335 über Motherwell abzusehen und alternativ die N2 über Colchester für die Anfahrt zum Addo Elephant Park zu nutzen.

  • Verzichten Sie bei einem Überfall auf jede Gegenwehr, die Täter könnten bewaffnet sein und Stich- oder Schusswaffen ohne Zögern einsetzen.

Natur und Klima

Das Klima ist trocken bis subtropisch feucht. Vor allem in den Nordhalbkugel-Sommermonaten kommt es immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Eine Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in den Tourismusgebieten ist in diesen Fällen nicht ausgeschlossen.

Starke Regenfälle können zu Überschwemmungen führen, auch in Nationalparks (wie z. B. dem Kruger-Nationalpark).

Im Meer gibt es teilweise starke (Unter-)Strömungen, die selbst erfahrene und geübte Schwimmer auf das Meer hinausziehen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Badeunfällen. Auch Haie stellen eine potentielle Gefahr für Badende dar.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen, sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über aktuelle Meldungen. Informationen zu Überschwemmungen können Sie insbesondere in der Regenzeit (Januar bis März) bei SAN-Parks (South African National Parks) abrufen.
  • Beachten Sie in der Kapregion mögliche Hinweise auf Wasserrestriktionen.
  • Erkundigen Sie sich immer, wo das Baden im Meer sicher ist und halten Sie sich an bewachten Stränden auf.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der öffentliche Fernverkehr funktioniert in aller Regel zuverlässig. Es gibt ein Inlandsflugnetz und Busverbindungen zwischen allen großen Städten, aber nur wenige Zugverbindungen.

Ein Mietwagen ist für Einzelreisende und kleine Gruppen empfehlenswert, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Eine Ausnahme bildet der „Gautrain" zwischen Johannesburg und Pretoria.

In Südafrika herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist dicht und Überlandstraßen zumeist in gutem Zustand. Auf Autobahnen herrscht oft Mautpflicht.
Nebenstraßen hingegeben sind vor allem in ländlichen Gebieten oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Gefahren bestehen durch Rücksichtlosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Sammeltaxis, und häufiges Linksüberholen trotz Verbotes.

Zum Teil haben Verkehrszeichen eine andere Bedeutung als in Deutschland. So bedeutet z.B. ein grün erleuchteter Abbiegepfeil an der Ampel nicht, dass weder auf Fußgänger noch Gegenverkehr geachtet werden muss. In Südafrika gibt es viele „4-way-stop"-Kreuzungen, d.h. dass alle Autos an der Kreuzung zunächst halten müssen; die Weiterfahrt erfolgt dann entsprechend der Ankunftsreihenfolge, d.h. das Auto, welches als erstes an der Kreuzung gehalten hat, fährt auch als erstes wieder los.

Es gibt viele Radarkontrollen und bei Verstößen ist mit hohen Geldbußen zu rechnen. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Bei Überschreitungen muss mit Festnahme und Inhaftierung gerechnet werden.

  • Meiden Sie die Vorortzüge in Johannesburg, Kapstadt, Pretoria und Durban (Ausnahme „Gautrain"). Falls Sie die Züge gleichwohl nutzen, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu den Hauptverkehrszeiten am Tag zu reisen.
  • Bestellen Sie Taxis nur bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen; bei der Reservierung sind Gästehäuser und Hotels oft behilflich. Winken Sie Taxis nicht auf der Straße heran.
  • Unterlassen Sie Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis.
  • Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, die auf einer Barzahlung einer Geldbuße an Ort und Stelle besteht, ist dies nicht rechtens.
    Verständigen Sie in solchen Fällen die südafrikanische Korruptionshotline „fraud and anti-corruption hotline" unter 0800 00 28 70.
  • Fahren Sie äußerst defensiv; vermeiden Sie jegliche Auseinandersetzung mit anderen Verkehrsteilnehmern. Beharren Sie weder auf Ihrem Recht, noch tun Sie anderen verbal oder durch Gesten kund, wenn Sie mit dem Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer nicht einverstanden sind.
  • Unternehmen Sie nach Einbruch der Dunkelheit keine Überlandfahrten, da Autopannen, Schlaglöcher, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen und Tiere auf der Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Es gibt keine Einschränkungen im öffentlichen Leben und Touristen müssen nicht mit Nachteilen rechnen. Die Akzeptanz unter der Bevölkerung kann jedoch unterschiedlich sein und in ländlichen Gebieten oder Townships sind Ressentiments nicht ausgeschlossen.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Besitz, Konsum, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit Drogen sind strafbar. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Schwere der Tat.

Prostitution ist in Südafrika strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) können Taten im Bereich der Kinderprostitution geahndet werden. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selbst oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Als Kind gilt jede Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Nacktbaden ist strafbar.

Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann, je nachdem ob es auf privatem oder öffentlichem Grund, oder gar in einem Naturschutzgebiet stattfand, zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen von zwei bis zehn Jahren führen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr geschützter Pflanzen und Tiere.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der südafrikanische Rand (ZAR). Debit- (Girocard) und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an ausreichend vorhandenen internationalen Geldautomaten benutzt werden. Die Zahlung mit Kreditkarte ist üblich und gerne gesehen.

Bargeld (EUR oder USD) kann in den Metropolen überall gewechselt werden. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen. Nähere Informationen bietet die South African Reserve Bank.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen wie South African Tourism sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein. Einreise nur mit Kinderreisepass ohne Verlängerung/Aktualisierung möglich.

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens 30 Tage über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein und über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen.
Auch bei Weiterreise in Nachbarländer und anschließender Rückkehr nach Südafrika müssen wieder ausreichende Seiten für Stempel vorhanden sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika grundsätzlich kein Visum.
Gegen Vorlage eines gültigen Rückflugscheins wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's visa") für den Zeitraum der geplanten Reise, maximal für 90 Tage erteilt.

Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, das vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin beantragt werden sollte.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten „Reiseausweisen für Flüchtlinge gem. Abkommen vom 28.07.1951", Inhaber von deutschen „Reiseausweisen für Flüchtlinge gem. Abkommen vom 15.10.1946", sowie Inhaber von „Reisedokumenten" unterliegen der Visumpflicht für Südafrika.

Überschreitung des Aufenthalts („Overstay")

Gemäß geltender Einreisebestimmungen führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („Overstay") auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person". Dies hat eine automatische Einreisesperre von ein bis fünf Jahren zur Folge. Bei verspäteter Ausreise erfolgt die Erklärung zur unerwünschten Person auch dann, wenn eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt wurde, darüber aber noch keine Entscheidung getroffen wurde. Dagegen kann nur nach Ausreise Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruchsprozess ist jedoch langwierig und ein Erfolg nicht garantiert. Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen haben hierauf keinen Einfluss.

  • Halten Sie sich unbedingt an die Ihnen erteilte Aufenthaltserlaubnis und vermeiden Sie einen „Overstay".

Minderjährige

Minderjährige deutsche Staatsangehörige, die mit mindestens einem Elternteil zusammen reisen, benötigen einen gültigen Reisepass. Das Mitführen einer Geburtsurkunde sowie einer Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, falls nicht beide sorgeberechtigte Elternteile mitreisen, ist aber weiterhin empfehlenswert.

Reist ein Minderjähriger ohne Begleitung eines Erwachsenen, sind neben dem gültigen Pass folgende Unterlagen mitzuführen:

  • Internationale Geburtsurkunde (oder eine Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung),
  • Zustimmungserklärung der Eltern in englischer Sprache, z.B. mittels Muster „Parental consent letter",
  • Passkopien der Eltern/Sorgeberechtigten, bei Alleinsorge Gerichtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht oder Sterbeurkunde des anderen Elternteils jeweils mit Übersetzung in die englische Sprache,
  • Kontaktdetails der Eltern/Sorgeberechtigten,
  • Bestätigungsschreiben in englischer Sprache und Kontaktdaten sowie Passkopie der Person, zu welcher der Minderjährige reisen soll.

Weitere Informationen bieten das Department of Home Affairs und die südafrikanischen Vertretungen in Deutschland.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, aber ab einem Gegenwert von 10.000 USD deklarationspflichtig. Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 25.000 ZAR erlaubt und bei höheren Beträgen deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Rand ist auf 5.000 ZAR beschränkt, von Fremdwährungen auf den bei Einreise deklarierten Betrag.

Gebrauchte persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden. Bei der Einfuhr von Jagd- und Sportwaffen gab es in jüngster Zeit vermehrt Schwierigkeiten.

Weitere Informationen zu Zollfreigrenzen bei der Einreise nach Südafrika bietet der südafrikanische Zoll.

  • Möchten Sie Waffen nach Südafrika einführen, setzen Sie sich rechtzeitig vor Abreise mit der südafrikanischen Auslandsvertretung nahe Ihres Wohnorts in Verbindung und sorgen Sie möglichst dafür, dass Ihr Reiseveranstalter vor Ort bei der Einfuhr Unterstützung leistet.

Heimtiere

Einfuhrbestimmungen für Heimtiere hängen im Wesentlichen davon ab, aus welchem Land die Tiere nach Südafrika eingeführt werden. Erforderlich ist in jedem Fall eine sechs Monate gültige Importgenehmigung. Diese und alle weiteren Informationen bietet Animal Health.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Allerdings ist bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine einzige Impfung gilt inzwischen als lebenslanger Impfnachweis im internationalen Reiseverkehr.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen (z.B. Selbstfahrer unter Campingbedingungen, Kontakt zu Wildtieren oder Projektarbeit im Tierschutz).
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein hohes Malariarisiko besteht von Oktober bis Mai, ein mittleres Risiko von Juni bis September im Nordosten und Osten der Mpumalanga-Provinz (mit gesamtem Krügerpark und benachbarten Nationalparks) sowie im Norden und Nordosten der Limpopo-Provinz. Ein geringes Risiko besteht ganzjährig im übrigen Norden, im Nordosten bis zum Fluss Tugela, in KwaZulu-Natal (inkl. Tembe-Elephant, Ndumo Game Reserve, iSimangaliso Wetland, Hluhluwe, iMfoolozi), im Nordwesten des südöstlichen Teils der Provinz Limpopo, der Waterberg-Region einschl. den Nationalparks Marakele und Madikwe.

Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, insbesondere in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen Häufigkeit. Bis zu 20% der erwachsenen Bevölkerung (regionale Unterschiede) sind mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Eine Gefahr der Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. bei längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth), siehe Schistosomiasis.

  • Baden Sie nicht im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten.

Sonnenschutz

Übermäßige Belastung durch UV-Licht führt zu vorzeitiger Hautalterung und kann auch Hautkrebs verursachen. Südafrika liegt geographisch in einer Zone erhöhter UV-Strahlung, so dass entsprechende Vorsorge getroffen werden sollte (Kopfbedeckung, Sonnenschutzcreme mit hohem Schutzfaktor je nach Hauttyp, besondere Vorsicht an Küsten mit kühlem Seewind).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser fallen dahinter zurück, bieten aber auch im Notfall einen zielorientierten Service. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.

Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend angeraten.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Südafrika.

Hauptstadt

Pretoria (Tshwane) (Hauptstadt und Regierungssitz). 
Kapstadt (Sitz des Parlamentes und Regierungssitz Januar bis Juni).                             Bloemfontein (Sitz des obersten Gerichts).

Geographie

Die Republik Südafrika liegt an der Südspitze des afrikanischen Kontinents. Das Land wird im Osten vom Indischen Ozean, im Westen vom Atlantischen Ozean und im Norden von Namibia, Botswana, Simbabwe, Mosambik und Swasiland begrenzt. Lesotho wird von Südafrika eingeschlossen. Drei geographische Regionen dominieren Südafrikas Landschaften: Das Binnenhochland, die Bergketten und die Küstenregion. Das Binnenhochland ist durch eine weitgehend gleichbleibende Höhenlage gekennzeichnet und wird durch Gebirgsabbrüche (die Große Randstufe), die über die Ebenen (Veld) des Hochplateaus emporragen und unterschiedlich hoch und steil sind, von den anderen Landschaftsformen abgegrenzt.

Obwohl es zwei große Flusssysteme gibt, den Limpopo und den Oranje, ist die Oberfläche des Plateaus wasserarm. An der Küste gibt es sowohl Sandstrände als auch Felsenbuchten, das Hinterland ist mit Sträuchern bewachsen. Die Bergregion, die sich vom Kap der guten Hoffnung entlang der Küste bis zum Limpopo-Tal im Nordosten des Landes erstreckt, besteht aus den Drakensberg-, Nuweveldberg- und Strombergketten.

Nach den Wahlen von 1994 wurde Südafrika in neun Provinzen eingeteilt: Sie umfassen das Westkap (Provinzhauptstadt: Kapstadt), das Ostkap (Bisho), das Nordkap (Kimberley), KwaZulu-Natal (Pietermaritzburg), Free State (Bloemfontein), North West Province (Mmabatho), Limpopo-Provinz (ehemals Northern Province) (Polokwane (ehemals Pietersburg)), Mpumalanga (Nelspruit) und Gauteng (Johannesburg).

Regierung

Parlamentarische Republik (im Commonwealth) seit 1961. Neue Verfassung seit 1996. Zweikammerparlament: Nationalversammlung mit 400 Mitgliedern und Nationalrat der Provinzen mit 90 Mitgliedern. Unabhängigkeit seit 1910 (ehemalige britische Kolonie).

Staatsoberhaupt

Cyril Ramaphosa, seit Februar 2018.

Regierungschef

Cyril Ramaphosa, seit Februar 2018.

Elektrizität

220/240 V, 50 Hz. Adapter sind notwendig.

Übersicht

Südafrika ist ein Land, das mit seinen riesigen Ebenen, sanft geschwungenen Bergen, goldenen Stränden und kargen Wüsten einen atemberaubenden visuellen Eindruck hinterlässt. Neben der vielseitigen Landschaft beeindrucken vor allem die vielen Tierarten, von Elefantenherden bis hin zu Pinguinkolonien, die man hier wunderbar beobachten kann.

Auch die südafrikanischen Städte sind sehr vielseitig: das Herzstück bildet das geschäftige Johannesburg, und das weltoffene Kapstadt am Rande des Atlantischen Ozeans ist eine Enklave mit europäischem Flair.

Dazwischen liegen Safarigebiete und hübsche Städte, die hier und da die Wildnis der Karoo-Halbwüste unterbrechen. Der Küstenort Durban und einige andere Urlaubsgebiete liegen an der schönen Garden Route im Süden.

Die Bevölkerung Südafrikas, die von zahlreichen Eingeborenenstämmen abstammt, spricht elf offizielle Sprachen, und die Afrikaander, Briten und Inder übten während der Kolonialzeit ihren ganz eigenen Einfluss aus.

Die Hauptattraktion Südafrikas ist und bleibt aber seine reiche Tierwelt. Damit verbunden sind professionelle Safaris und Luxusunterkünfte. Einen unvergesslichen Einblick in das “typische” Afrika vermittelt auch der weltberühmte Krüger-Nationalpark.

Im Juli 2018 wäre Nelson Mandela 100 Jahre alt geworden, ein hervorragender Anlass auf den Spuren des Freiheitskämpfers und Friedennobelpreisträgers durch Südafrika zu reisen. Das Neslon Mandela Museum, The Capture Site, das Mandela House in Soweto und natürlich Robben Island sind einige der beliebten Stationen einer solchen Reise.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Flüge nach Südafrika von Deutschland, Österreich und der Schweiz:
Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München nach Johannesburg und Kapstadt;
Austrian Airlines (OS) ab Wien nach Johannesburg (kein Direktflug möglich) und nach Kapstadt;
Swiss (LX) ab Zürich nach Johannesburg, mit Weiterflug nach Kapstadt;
Edelweiss Air (WK) von Zürich nach Johannesburg und Kapstadt.

Flugzeiten

Frankfurt - Johannesburg: 10 Std. 30 Min.; Frankfurt - Kapstadt: 11 Std. 45 Min.; München - Johannesburg: 10 Std. 45 Min.; Zürich - Johannesburg: 10 Std. 40 Min.; Zürich - Kapstadt: 11 Std. 45 Min.; Wien - Johannesburg: 13 Std. 15 Min. (reine Flugzeit).

Airpässe

Der Visit Africa Airpass von oneworld ist gültig für Ziele in Südafrika, Namibia, Sambia, Simbabwe und Mauritius. Buchbar sind beliebig viele Flüge, mindestens jedoch zwei, mit British Airways oder deren angeschlossenen Fluggesellschaften.

Anreise mit dem Pkw

Ein gut ausgebautes Fernstraßennetz ermöglicht die Einreise nach Südafrika aus den Nachbarländern Namibia, Botsuana (über Ramathlabama), Simbabwe (über die Beitbridge), Swasiland, Lesotho und Mosambik.

Die Öffnungszeiten der Grenzübergänge sind sehr unterschiedlich und können auch kurzfristig verändert werden. Reisende sollten sich daher vorab erkundigen, ob und wann der Grenzübertritt möglich ist. 

Fernbus: Verbindungen von und zu den Hauptstädten der Nachbarländer bieten Greyhound, Intercape und Translux.

Maut: Einige Autobahnabschnitte sind mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar möglich; internationale Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Unterlagen: Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. Es empfiehlt sich außerdem, eine englische Übersetzung mitzuführen.

 

Anreise mit der Bahn

Die Hauptstrecken in die Nachbarländer führen nach Simbabwe, Botswana und Mosambik. 

Südafrikas Luxuszug Blue Train (Charterzug) fährt regulär von Pretoria (Tshwane) nach Kapstadt und als Charterzug von Pretoria aus nach Durban sowie in den Krüger Nationalpark.

Der Luxuszug Rovos Rail bietet reguläre Fahrten von Pretoria nach Kapstadt, Durban und zu den Victoria-Wasserfällen (Simbabwe) sowie von Kapstadt nach George. Für die Strecke Pretoria-Kapstadt und Pretoria-Victoria-Wasserfälle brauchen die Züge 48 Stunden. Ferner gibt es mit Rovos Rail mehrmals pro Jahr Sonderfahrten u.a. von Kapstadt nach Dar es Salaam (Tansania) und von Pretoria nach Swakopmund (Namibia).

Mit dem Shongololo Express werden drei verschiedene Reisen, zwischen 12 und 15 Tagen, durch Südafrika, Namibia, Swasiland, Mosambik und Simbabwe angeboten.

 

Anreise mit dem Schiff

Die größten Häfen sind Kapstadt, Durban, Port Elizabeth und East London.

Kreuzfahrtschiffe

U.a. laufen Reedereien wie Cunard, Phoenix und AIDA auf ihren Kreuzfahrten ab Hamburg oder Bremerhaven südafrikanische Häfen an.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Airlink (4Z) fliegt u.a. Kapstadt, Johannesburg, Durban, Port Elizabeth, East London, Kimberley und Bloemfontein an.

 

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

In den bewohnten Regionen ist das Straßennetz gut ausgebaut. 

Maut: Einige Autobahnabschnitte sind mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar möglich; internationale Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Tankstellen: Die meisten Tankstellen sind täglich von 7 bis 19 Uhr geöffnet; nur wenige Tankstellen rund um die Uhr. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist nicht immer möglich. Reservebenzin darf nicht mitgeführt werden.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Ein Drittel der Straßen des Landes sind asphaltiert (darunter alle Hauptstraßen). Die Straßen sind allgemein touristisch gut ausgeschildert. Nationalstraßen entsprechen in etwa gut ausgebauten deutschen Bundesstraßen. In gutem Zustand sind aber auch die meisten Regionalstraßen und zudem mit wenig Verkehr.

Staßenklassifizierung

Nationalstraßen sind mit einem N und einer Zahl gekennzeichnet (z.B. N3) und nur zu einem kleinen Teil als Autobahnen ausgebaut. Regionalstraßen sind mit einem R und einer Zahl beschildert (z.B. R27).

Autovermietung

Autovermietungsfirmen sind in allen Städten und an Flughäfen zu finden. Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und mindestens seit einem Jahr einen Führerschein besitzen. Manchmal wird Fahrern unter 25 Jahren eine Jungfahrergebühr berechnet. Einige Vermieter schreiben ein Maximalalter von 70 Jahren vor.

Taxi

Es gibt Minitaxis (meist weiße Kleinbusse, die als Sammeltaxi bestimmte Routen abfahren) und normale Taxis (mit Taxameter). Taxistände findet man gewöhnlich in den Stadtzentren, an Flughäfen und vor Hotels oder man ruft die Taxivermittlung an.

Reisebus

Zahlreiche Firmen bieten Langstreckenverbindungen an. Die Busse sind grundsätzlich klimatisiert. Verbindungen zwischen den Hauptzentren werden bedient von: Translux, Greyhound und Intercape.

Baz Bus transportiert in verschiedenen Städten Reisende zu einer Vielzahl an Unterkünften (Hostels für Rucksacktouristen, Pensionen, Lodges und Hotels). Das Busunternehmen Compassline bietet auf Kundenwünsche zugeschnitte Bustouren an.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Linksverkehr;
- Anschnallpflicht;
- Promillegrenze: 0,5 ‰;
- Telefonieren ist nur über eine Freisprecheinrichtung erlaubt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- in geschlossenen Ortschaften: 60 km/h;
- auf Landstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind sehr hoch.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub in Johannesburg ist die Automobile Association of South Africa (AASA), Tel. +27 (11) 799 10 00. Der Automobilclub bietet umfangreiche Dienstleistungen (z.B. Auskünfte zu Straßenzuständen, Unterkünften etc.) an und stellt Mitgliedern anderer Automobilclubs u.a. Kartenmaterial zur Verfügung.

Dokumentation

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. Es empfiehlt sich außerdem, eine englische Übersetzung mitzuführen.

 

Unterwegs in der Stadt

In allen größeren Städten gibt es gute Bus- und Bahnnetze. 

In Johannesburg werden die Busse von Metrobus betrieben, in Kapstadt von Golden Arrow. Außerdem sind Kapstadts MyCiti-Busse eine günstige Alternative, um zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten im Zentrum zu gelangen. 

Pretoria (Tshwane) hat regelmäßig verkehrende Stadtbusse.

Durban wird von Metrorail Durban mit einem S-Bahn-ähnlichen Nahverkehr versorgt. Busse werden von der eThekwini Municipal Bus Company betrieben. Außerdem gibt es private Busse und Sammeltaxis (Minibusse), die allerdings oft überladen und schlecht gewartet sind. Für Touristen werden auch Zulu-Rikschas angeboten.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

In Südafrika gibt es sowohl reguläre Intercity-Züge als auch private Luxuszüge. Der öffentliche Schienenverkehr entspricht nicht dem europäischen Standard. Daher ist es generell empfehlenswert, 1. Klasse zu reisen. Alle Langstreckenzüge haben Schlafwagen, die meisten auch Speisewagen.

In den Stadtgebieten von Tshwane (Pretoria)/Johannesburg und Kapstadt verkehren in kurzen Abständen Nahverkehrszüge. Auf allen Hauptstrecken sollte mindestens 24 Stunden im Voraus gebucht werden.

Der erste Hochgeschwindigkeitszug Südafrikas, der Gautrain verbindet Johannesburg, Pretoria und den internationalen Flughafen von Johannesburg.

Zu den wichtigsten InterCity-Luxuszügen zählt der Blue Train, der von Pretoria (Tshwane) nach Kapstadt und nach Hoedspruit (Krüger Nationalpark) fährt. Jedes Blue Train-Abteil hat ein Badezimmer, ein Telefon, einen Fernseher und eine Klimaanlage.

Züge von Rovos Rail gehören ebenfalls zur Luxusklasse. Rovos Rail bietet luxuriöse Dampflok-Safaris mit Fahrten von Pretoria nach Durban, zu den Victoriafällen und nach Swakopmund sowie von Kapstadt nach George und Daressalam an.

Der InterCity-Zug Trans-Oranje fährt wöchentlich zwischen Kapstadt und Durban über Kimberley und Bloemfontein.

Der Luxuszug Trans-Natal-Express bedient die Strecke Durban - Johannesburg; der Trans-Karoo-Express Kapstadt - Johannesburg.

Mit dem Shongololo Express können Reisen zwischen 12 und 15 Tagen gebucht werden. Die 15-tägige Reise führt z.B. entlang der Strecke Kapstadt - Midlands - Zululand - Swasiland - Krüger Nationalpark - Pretoria, eine 12-tägige Reise von Pretoria zu den Vicoria Wasserfällen.

 

 

Unterwegs mit dem Schiff

MSC Cruises bieten Kreuzfahrten auf der Strecke Kapstadt - Port Elizabeth - Durban an.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.

Anmerkungen Impfungen

[1] Bei Direktflügen aus Europa wird keine Gelbfieber-Impfung verlangt. Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird aber von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Dies gilt auch für Reisende, die sich als Transitpassagiere länger als 12 Stunden in den Infektionsgebieten aufgehalten haben. Bei Transitaufenthalten wird grundsätzlich eine Gelbfieber-Impfung empfohlen, weil oft die Dauer des Transitaufenthalts nicht nachgewiesen werden kann.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.

[3] Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum kommt ganzjährig im Osten der Provinz Mpumalanga (einschließlich der Nationalparks und angrenzenden Wildreservaten), im  Norden sowie im Nordosten der  Provinz Limpopo vor. Ein mittleres bis hohes Risiko besteht von Oktober bis Mai, weshalb sich in diesem Zeitraum eine Malariaprophylaxe empfiehlt. Im Zeitraum von Juni bis September besteht in den genannten Gebieten ein geringes Malaria-Risiko. Ebenso besteht ein geringes Malaria-Risiko von September bis Mai im Norden und Nordosten von KwaZulu-Natal (inklusive der Tembe- und Ndumo- als auch der Umfolozi- und Hluhluwe-Wildreservate).

 

Essen und Trinken

Das Leitungswasser ist in den Großstädten gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend. In den ländlichen Gegenden ist Leitungswasser jedoch nicht immer keimfrei und sollte sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte, Fleischwaren, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse können unbesorgt verzehrt werden. Fleisch und Gemüse sollte jedoch durchgekocht und nicht lau aufgewärmt sein.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Bilharziose-Erreger können in Teichen und Flüssen vor allem in der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kappprovinz bei Port Elizabeth vorkommen. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist eines der größten Gesundheitsprobleme Südafrikas. Es ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Pest-Fälle wurden aus dem Norden des Landes gemeldet. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.

Die Rifttal-Fieberinfektion kommt landesweit regional vor und Touristen können sich, trotz eher geringem Risiko, anstecken. Schutzmaßnahmen sind ein guter Mückeschutz, keine ungekochte Frischmilch trinken und kein rohes Fleisch essen.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung erwogen werden.

Die UV-Strahlung ist sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.

Gesundheitszeugnis

Für Arbeitsaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis verlangt.

Geld

Währung

1 Südafrikanischer Rand = 100 Cents. Währungskürzel: R, ZAR (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20, und 10 R im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 R sowie 50, 20, 10 und 5 Cent.

Kreditkarten

Mastercard und Visa sind weithin gebräuchlich, aber auch American Express und Diners Club werden angenommen. Nicht alle Einrichtungen akzeptieren Kreditkarten. So kann man beispielsweise an Tankstellen und im Landesinneren nicht oder selten mit einer Kreditkarte bezahlen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Girocard
Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Maestro-Symbol wird in Südafrika akzeptiert.
Es sollten nur bewachte Geldautomaten, die innerhalb von Gebäuden angebracht sind, - wie in Banken, Supermärkten und Einkaufszentren -, genutzt werden. Geldautomaten, die draußen stehen, bergen das Risiko, manipuliert worden zu sein. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. In Südafrika können Reiseschecks in den Großstädten bei wenigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr, Sa 08.30-11.00 Uhr (regionale Variationen sind möglich).

Devisenbestimmungen

Die Einfuhr der Landeswährung in bar, als Wertpapiere oder in Gold ist unbegrenzt, muss aber ab einer Summe im Gegenwert von 25.000 R deklariert werden und ggf. muss eine Einfuhrerlaubnis vorgelegt werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist für Reisende, die keinen Wohnsitz in Südafrika haben, auf die eingeführte Summe begrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährungen muss ab einer Summe im Gegenwert von 10.000 US$ deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die bei der Einfuhr deklarierte Summe begrenzt.

Geldwechsel

Geld (vor allem Euro und US-Dollar) kann in den meisten Banken und Hotels umgetauscht werden (nur gegen Vorlage des Reisepasses), am Cape Town International Airport sogar 24 Stunden am Tag. Vom Geldtausch auf dem Schwarzmarkt wird abgeraten.

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprachen sind Zulu, Xhosa, Pedi, Afrikaans, Englisch, Ndebele, Nordsotho, Südsotho, Setswana, Swati, Tsonga, Venda.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, werden am darauf folgenden Montag begangen.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Südafrika eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

200 Zigaretten und 20 Zigarren und 250 g Tabak;
2 l Wein und 1 l andere alkoholische Getränke;
50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette;
Geschenke und persönliche Gebrauchsgegenstände bis zu einem Wert von 5.000 R (keine Fernseher, keine Verbrauchsgüter wie Lebensmittel).

Importbeschränkungen

Sondergenehmigungen werden verlangt für die Einfuhr u.a. von Pflanzen, pflanzlichem Material, Schusswaffen, Medikamenten und einer bestimmten Anzahl von Goldmünzen.

Verbotene Importe

Einfuhrverbot besteht für Psychopharmaka, Klappmesser, automatische, militärische und nicht nummerierte Waffen, Munition, Sprengstoffe und Sprengkörper, Giftstoffe, Fälschungen, Waren, die in einem Gefängnis hergestellt wurden, sowie Zigaratten, von denen 1000 Stück mehr als 2 kg wiegen.

Weitere Informationen sind vom südafrikanischen Zoll erhältlich.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 0027.

Die günstigste Möglichkeit für Telefonate bieten Skype oder World Call vom Netzbetreiber Telkom.

Notrufnummern sind: Polizei 10111 und Rettungswagen 10177.

Mobiltelefon

GSM 900/1800, 2G, 3G und 4G-Netze. Netzbetreiber u.a. MTN (GSM 900) und Vodacom (GSM 900). Das Mobilfunknetz erstreckt sich fast auf das ganze Land und deckt meist nur abgelegene Gebiete nicht ab. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Deutsche Mobiltelefone können in der Regel in Südafrika genutzt werden. Südafrikanische Mobiltelefone können an den internationalen Flughäfen gemietet werden.

Internet

Internetanbieter: U.a. M-Web. Internet-Cafés sind landesweit meist in Einkaufszentren und in Wirtschaftszentren vorhanden. Kostenloses Wi-Fi bieten die Kaffeehäuser in den Townships von Kapstadt sowie landesweit auch zahlreiche Hotels, Restaurants, Flughäfen und Business-Zentren. 

Post

Postsendungen nach Europa sind bis zu sieben Tage unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-16.30 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr. Manche Schalter schließen Mo-Fr um 15.30 Uhr und Sa um 11.00 Uhr. Die kleineren Postämter machen 13.00-14.00 Uhr Mittagspause. Postämter im ganzen Land nehmen postlagernde Sendungen entgegen.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich über das Internet in Südafrika empfangen.

Einkaufen

Überblick

Gold, Diamanten- und Halbedelsteinschmuck, Leder, Samt, Keramik, afrikanische Handarbeiten, Safarianzüge und Federn.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr.

Kulinarisches

Übersicht

Einheimische Spezialiäten sind z. B. Sosaties (eine Art Schaschlik), Bobotie (Gehacktes mit Curry), Bredies (Eintopf mit Fleisch, Tomaten und anderem Gemüse), Crayfish (Flusskrebs) und Biltong (Trockenfleisch).

Getränke:
Es gibt ausgezeichnete einheimische Weine, auch Sherry wird im Land gekeltert. Liquor Stores, in denen Spirituosen verkauft werden, haben Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr und Sa 09.00-13.00 Uhr geöffnet. Mittlerweile ist Alkohol auch in Supermärkten erhältlich.

Kultur

Religion

Christentum (80%), u. a. Afrikanische Kirche, Reformierte Niederländische Kirche, Anglikanische Kirche, Methodisten und Katholiken. Minderheiten von Juden, Muslimen, Hindus und Anhänger von Naturreligionen.

Soziale Verhaltensregeln


Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Bei Privatbesuchen werden die üblichen Höflichkeitsformen erwartet.

Kleidung: Zwanglose Kleidung ist angemessen, bei besonderen Anlässen ist elegante Kleidung angebracht.

Rauchen: In geschlossenenen öffentlichen Räumen und in teilweise geschlossenen öffentlichen Innenbereichen ist Rauchen verboten. Demnach ist das Rauchen am Arbeitsplatz, in Einkaufszentren, in Theatern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf den Flughäfen, in Clubs, in Kinos etc. verboten. Einige Restaurants bieten ihren Gästen ausgewiesene Raucherplätze an. Das Rauchen ist auch im Pkw verboten, wenn Kinder unter 12 Jahren darin sitzen.

Trinkgeld: Ein Trinkgeld in Höhe von 10-15 % ist üblich, wenn es nicht schon in der Rechnung enthalten ist. U.a. Portiers, Kellner und Zimmerservice-Personal, Gepäckträger, Reiseführer, Angestellte im Schönheitssalon und Taxifahrer erwarten ein Trinkgeld. Einem Zimmermädchen kann man pro Tag etwa 10 Rand geben, Tankwärtern 2 Rand und Gepäckträgern 5 Rand. Auch Straßenzeitungsverkäufer erhalten ein paar Cents. 

Landesdaten

Vorwahl

+27

Fläche(qkm)

1219090

Bevölkerung

59.308.690

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

46

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

10111

Namibia

Klima

Beste Reisezeit

Der kalte Benguela-Strom hält das Küstengebiet der Wüste Namib kühl und beinahe niederschlagsfrei. Morgens ist dichter Küstennebel möglich. Im Landesinneren fällt im Sommer (Oktober - April) der meiste Niederschlag. Die Sommertemperaturen sind im Januar und Februar am höchsten. Durch die Höhenlage sind die Nächte mitunter kühl.

Klimatabelle Windhoek

JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Max. Temperatur °C302927252220202325292930
Min. Temperatur °C17161513976911151517
Sonnenstunden / Tag9h8h8h10h10h10h10h11h10h10h10h10h
Regentage888410000236

Klimatabelle Etosha

JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Max. Temperatur °C343231312826262933353535
Min. Temperatur °C19181715966813161818
Sonnenstunden / Tag9h8h9h10h10h10h11h11h10h10h10h10h
Regentage897422222114

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens 3 freie Seiten enthalten.

Hinweis: Der Reisepass muss in einwandfreiem Zustand sein.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt ( keine Vertragsabschlüsse, keine unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste, keine Anmietung von Räumen, Bankgeschäfte o. Ä.) von bis zu 3 Monaten, die bei der Einreise gebührenfrei eine "Visitors Entry Permit" erhalten:

EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern benötigen ein Visum).

Hinweis: Die tatsächlich genehmigte Aufenthaltsdauer variert und ist bei der Einreise sofort zu prüfen ggf. zu reklamieren.

Kosten

Deutschland, Österreich und Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die bei der Ausreise aus Namibia eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.

Touristenvisum: 80 € (einmalige Einreise), 130 € (zweimalige Einreise);

Geschäftsvisum: 105 €;

Express-Visum: 220 €.

Visaarten und Kosten

U.a. Einreise- und Transitvisum.

Gültigkeit

Touristenvisum: Bis zu 3 Monaten. Eine Verlängerung (max. 90 Tage) ist möglich und sollte rechtzeitig beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs, Cohen Building, Casino Street, Private Bag 13200. NA-Windhoek. Tel: (061) 292 21 11) beantragt werden. Achtung: Wer seine Aufenthaltsdauer überschreitet (auch unabsichtlich), muss mit drastischen Strafen rechnen.

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Touristen-Visum

(a) 2 Antragsformulare.
(b) 3 Passfotos.
(c) Reisepass, der mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält.
(d) Rückflugticket (Kopie).
(e) Gebühr (per Überweisung).

(f) Unterkunftsnachweis.

(g) ausreichende finanzielle Mittel, die mittels der letzten drei Bankauszüge nachgewiesen werden müssen.

(h) im Falle einer privaten Unterkunft: schriftliche Einladung und eine Kopie des Personalausweises des Einladenden.
 

Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.

Alle Dokumente müssen ins Englische übersetzt werden.

Temporärer Wohnsitz

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Art des Visum, Touristenvisum ca. 2 Wochen (5 Tage für Normalbearbeitung und 2 Tage für Expressausstellung in Berlin). Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Genehmigungsschreiben für Geschäftsreisende (wird vom Innenministerium in Windhoek ausgestellt): 7 Konsulararbeitstage.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Verlängerung des Visums kann beim Innenministerium (Adresse s. Gültigkeitsdauer) oder bei der zuständigen namibianischen Vertretung beantragt werden.

Einreise mit Kindern

Hinweis: Alle Reisedokumente müssen mindestens zwei freie Seiten enthalten und in einwandfreiem Zustand sein.

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine internationale Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Übersetzung in englischer Sprache der Geburtsurkunde mit sich führen. In der Geburtsurkunde müssen beide Eltern aufgeführt sein. Bei Einreise von minderjährigen Kindern mit nur einem Elternteil oder ohne Eltern/Sorgeberechtigte wird eine beglaubigte Einverständniserklärung (eidesstattliche Versicherung („affidavit“) der nicht anwesenden Eltern/ Erziehungsberechtigten in englischer Spache gefordert, die u. a. die Reisepassnummer des Minderjährigen enthalten muss. Außerdem müssen eine Passkopie und die Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Auch ein alleiniges Sorgerecht muss ggf. nachgewiesen werden. Beglaubigungen müssen von einem namibischen Notar oder Auslandsvertretung stammen.

Allein reisende Minderjährige müssen bei Einreise außerdem die Kontaktdaten ihres Aufenthaltsorts in Namibia angeben sowie ein Bestätigungsschreiben und eine Passkopie und ggf. eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person vorlegen. 

Einreise mit Haustieren

Für die Einfuhr von Hunden und Katzen gelten strenge Bestimmungen. Haustiere sind in namibischen Naturschutzgebieten und -reservaten nicht gestattet.
Anträge für Einfuhrgenehmigungen und weitere Informationen sind bei den Botschaften von Namibia erhältlich. 

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens 3 freie Seiten enthalten.

Hinweis: Der Reisepass muss in einwandfreiem Zustand sein.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt ( keine Vertragsabschlüsse, keine unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste, keine Anmietung von Räumen, Bankgeschäfte o. Ä.) von bis zu 3 Monaten, die bei der Einreise gebührenfrei eine "Visitors Entry Permit" erhalten:

EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern benötigen ein Visum).

Hinweis: Die tatsächlich genehmigte Aufenthaltsdauer variert und ist bei der Einreise sofort zu prüfen ggf. zu reklamieren.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Mon, 12 Feb 2024 10:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 12 Feb 2024 10:50:28 +0100)

Letzte Änderungen: Gesundheit - Aktuelles

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die politische Lage in Namibia gilt als stabil.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Grundsätzlich ist Namibia ein sicheres Reiseland. Allerdings können Eigentumsdelikte in ganz Namibia vorkommen, insbesondere in Windhuk und in abgelegenen Gebieten. Auch bewaffnete Raubüberfälle werden vermehrt registriert, Touristenunterkünfte (auch Campingplätze) sind hiervon nicht ausgenommen.
In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle vor allem an Sonn- und Feiertagen, wenn die Straßen menschenleer sind, so z.B. auf Spaziergänger im Stadtrandgebiet wie Farm Windhuk, Avis Damm und Lovers Hill, aber auch mitten in der Innenstadt.
Nach Übernahme eines Mietwagens wurden Reisende vereinzelt bereits vom Flughafen gezielt bis zu ihrer Unterkunft verfolgt, durch Ablenkungen (z.B. Hinweis auf einen angeblichen technischen Defekt) zum Anhalten gebracht und ausgeraubt. Dabei wurden auch schon Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen benutzt.
Ein erhöhtes Überfall- bzw. Diebstahlsrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden.
Touristen sind aufgrund der mitgeführten Kameraausstattung, etc. bevorzugte Opfer von Raubüberfällen; die Zahl der Kreditkartenbetrugsfälle bei Touristen ist nicht unerheblich.

  • Verriegeln Sie Fahrzeugtüren immer, behalten Sie Wertsachen auch auf Busreisen im Blick und lassen Sie sie in Fahrzeugen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen.
  • Halten Sie nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen an, an denen sich auch andere Personen befinden. Im Notfall rufen Sie die Polizei unter 10111.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und führen Sie Kopien von Pass und Visum an anderer Stelle Ihres Gepäcks mit sich, speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Verstauen Sie Ihr Gepäck in sicherer Umgebung in Ihrem Kofferraum.
  • Lassen Sie Ihre Wertsachen auch in Ihrer bewachten Unterkunft bzw. auf bewachten Campingplätzen nicht offen liegen. 
  • Nutzen Sie keine Taxis, in denen sich weitere Fahrgäste befinden und lassen Sie keine unbekannten Fahrgäste in Taxis zusteigen.
  • Nehmen Sie Wertsachen stets im Handgepäck mit und lassen Sie sich nicht überreden, es im aufzugebenden Gepäck zu befördern.
  • Geben Sie bei Kartenzahlungen Ihre Kreditkarte nicht aus der Hand.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Besonders in den Frühlingsmonaten der südlichen Hemisphäre kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Buschbränden kommen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.

Insbesondere Gebiete im Norden Namibias zwischen der „Etoscha-Pfanne" und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit von Januar bis April von Überschwemmungen betroffen sein. Straßen können dann nur eingeschränkt nutzbar sein.

Trockenflussbetten im ganzen Land können sich in der Regenzeit unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.

  • Erkundigen Sie sich vor Reisen z.B. beim namibischen Tourismusbüro oder landeskundigen Reiseveranstaltern.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen.
  • Befolgen Sie Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz sowie Eisenbahnverbindungen zwischen Windhuk und Swakopmund. Das Straßennetz ist gut ausgebaut; außer den Hauptverkehrsstraßen handelt es sich hauptsächlich um Schotterpisten. In Namibia herrscht Linksverkehr.

Übermüdung, ungewohnte Hitze, Höhenunterschiede und anstrengende Fahrten auf unbefestigten Straßen können gefährliche Erschöpfungszustände verursachen und das Unfallrisiko erhöhen.

Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und Wildwechsel (Lebensgefahr).

Es muss stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs auch in nicht einsehbaren Streckenabschnitten gerechnet werden. Taxis führen zur Aufnahme von Passagieren oft plötzliche und völlig unberechenbare Fahrmanöver durch.

Lokale Mietwagenfirmen statten Mietwagen in der Regel mit einem „Tracker" aus, der es erlaubt, die gefahrene Strecke und Geschwindigkeit des Fahrzeugs jederzeit nachprüfen zu können. Schon bei geringfügiger Geschwindigkeitsübertretung erlischt bei einigen Mietwagenfirmen bzw. Versicherungen jeglicher Versicherungsschutz.

Versicherungen lokaler Mietwagenfirmen haben im Schadensfall die Beweislast des Öfteren umgekehrt und vom Versicherten den Nachweis verlangt, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Hier kann es zu weitreichenden Folgen und sogar zum Haftbefehl kommen.

  • Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
  • Seien Sie bei Fahrten auf Schotterpisten besonders vorsichtig.
  • Fahren Sie direkt nach Ankunft am Flughafen keine weiten Strecken mit einem Mietwagen.
  • Leisten Sie bei Verkehrsdelikten keine Sofortzahlung von Bußgeldern, sondern bei der nächstgelegenen Polizeistation.
  • Bei Anmietung von Fahrzeugen und Abschluss von Versicherungen prüfen Sie genau die vollständigen Vertragsbedingungen und hinterfragen Sie Unklarheiten.
  • Mieten Sie Fahrzeuge möglichst nur von einem Autovermieter, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN – ist.
  • Kontrollieren Sie Bremsen und Reifenzustand vor Fahrtantritt auf ihre Zuverlässigkeit sowie das Vorhandensein von Werkzeug und Wagenheber.
  • Führen Sie aufgrund häufiger Reifenpannen auf Schotterpisten möglichst zwei Reserveräder mit.

Besuch von Nationalparks im Norden und Grenzgebiet zu Angola

Die namibische Regierung hat in den Nationalparks im Norden Namibias die offiziellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei intensiviert.

Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.

  • Erkundigen Sie sich bei Einfahrt in einen Nationalpark ausdrücklich nach Aktivitäten der Anti Poaching Units (APU) und eventuell nach gesperrten Wegen.
  • Verhalten Sie sich im Fall eines Zusammentreffens mit Einheiten der APU, welche nicht immer in Uniformen auftreten, zurückhaltend.
  • Seien Sie im Grenzbereich vorsichtig und überschreiten Sie diese nicht.

Führerschein

Es ist entweder der internationale Führerschein erforderlich, der stets in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder zumindest eine amtliche Übersetzung des deutschen Führerscheins in die englische Sprache mitzuführen.

LGBTIQ

Offen gelebte Homosexualität gilt in Namibia als unerwünschtes Verhalten. Während einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Frauen straflos sind, sind sie zwischen Männern, jedoch ausschließlich in Form des Analverkehrs, durch das sog. Sodomie-Verbot unter Strafe gestellt. Gerichtsverfahren wegen Sodomie zwischen zwei männlichen erwachsenen Personen hat es allerdings seit 1990 nicht gegeben.

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden weder im Wege der eingetragenen Partnerschaft noch im Rahmen einer gleichgeschlechtlichen Ehe anerkannt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Es gibt besondere Bestimmungen für den Besitz von und Handel mit Edelsteinen, mit Waffen, Munition und dergleichen sowie den Handel mit Drogen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der namibische Dollar (NAD). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand (ZAR) als Zahlungsmittel akzeptiert. Beide Währungen sind im Verhältnis 1:1 aneinandergekoppelt. Geldabhebungen sind mit allen gängigen Kreditkarten sowie Debitkarten (Girocard, mit Maestro) möglich.

  • Lassen Sie sich Bankkarten für den Gebrauch im südlichen Afrika freischalten.
  • Behalten Sie aufgrund zahlreicher Betrugsfälle möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs Ihre Karte im Auge, verlangen Sie in Restaurants ein mobiles Kartenlesegerät oder begleiten Sie das Personal zur Kasse.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Namibias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem Zustand sein, d.h. weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert" oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung schwer leserlich sein.

In der letzten Zeit kam es in Einzelfällen zu Problemen mit den Einreisebehörden am Flughafen und an den Grenzen auf dem Landweg, da die Gültigkeitsdauer von Einreisesichtvermerken willkürlich festgelegt wurde.

  • Achten Sie bei der Einreise auf die Übereinstimmung von erteilten Aufenthaltserlaubnissen mit dem Reisezeitraum, siehe auch Visum.

Weiterreise nach Südafrika mit Kinderreisepässen

Bei der Weiterreise mit Kindern nach Südafrika sind die geltenden Einreisebestimmungen unbedingt zu beachten, da ansonsten die Einreise durch die südafrikanischen Grenzbeamten verwehrt wird. Weitere Informationen bieten die Reise- und Sicherheitshinweise Südafrika - Reisedokumente.

Bitte beachten Sie bei einer geplanten Weiterreise mit Kindern nach Südafrika unbedingt die dortigen Reise- und Sicherheitshinweise.

Visum

Deutsche können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu ausschließlich touristischen Zwecken ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors' Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.

Der „Visitors' Entry Permit" kann für einen Zeitraum bis zu max. 90 Tagen erteilt werden. In der Regel wird er auf eine Einreise beschränkt, sowie auf den Zeitraum des tatsächlich beabsichtigten Aufenthalts, der sich aus dem Rückflugdatum ergibt. Eine Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt - z. B. im Krankheitsfall - sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration) beantragt werden. Hier wird eine Gebühr erhoben.

In allen anderen Fällen - auch für Geschäftsreisen oder unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste, o. Ä. ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise beantragt werden muss. Journalisten benötigen für eine Tätigkeit in Namibia ein Arbeitsvisum, sowie unter Umständen eine beim namibischen „Ministry of Information and Communication Technology" nach der Einreise einzuholende Akkreditierung.

Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen und Anträge ist die Botschaft der Republik Namibia.

Einreise via Südafrika

Bei der Einreise nach Namibia via Südafrika gelten seit 2015 besondere Einreisebestimmungen. Jedes Überziehen eines Visums führt zur Erklärung zur unerwünschten Person und zu einer Einreisesperre. Für die Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern sind das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, sowie gegebenenfalls einer Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder eines Nachweises des alleinigen Sorgerechts erforderlich. Detaillierte und verbindliche Informationen bietet die zuständige südafrikanische Auslandsvertretung.

Minderjährige

Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind.

Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde, bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung.

Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile („Affidavit" in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden.
Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung "Affidavit", Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils), bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen, Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.

Alleinreisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Namibia reisen soll.

Eidesstattliche Versicherungen bedürfen der Beglaubigung durch einen „Commissioner of oaths" (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung.

Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen sind beim namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration oder der für den Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung erhältlich.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 50.000 USD möglich, muss ab einem Betrag von 5.000 NAD aber bei Einreise deklariert werden.
Die Ausfuhr ist für Touristen auf den Betrag begrenzt, der eingeführt wurde.
Für Reisen zwischen den Mitgliedern der Southern African Customs Union SACU (Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland) gibt es keine Beschränkungen. 

Jagdwaffen müssen bei der Einreise an einem speziell eingerichteten Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorgezeigt werden. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.

Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nur zusammen mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus. 

Bei der Ausfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten. Produkte aus in Annex I zu diesem Übereinkommen aufgeführten Tieren dürfen nicht aus Namibia ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z. B. Elefantenhaarschmuck). Eine Ausfuhr von Produkten aus Tieren, die in Annex II aufgeführt sind, kommt möglicherweise mit einer entsprechenden Genehmigung in Frage. Hierüber sollten sich Reisende vor dem Kauf durch Rückfrage bei den namibischen Behörden oder beim deutschen Zoll vergewissern. Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung aus Namibia beinhaltet nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung nach Deutschland. Nähere Informationen bietet CITES.

Gesundheit

Aktuelles

Im Februar 2024 wurde neben den u.g. Regionen auch für Oshakati, Oshikuku, Outapi und Opuwo ein erhöhtes Malariarisko bekannt gegeben.

  • Schützen Sie sich insbesondere in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen Sie entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Lassen Sie sich bzgl. weiterer Schutzmaßnahmen individuell ärztlich beraten.

Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Namibia selbst ist kein Gelbfiebergebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In Namibia gibt es keine ausreichenden Daten über die Verbreitung von Dengue-Fieber, es wird jedoch ein geringes Risiko vermutet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Komplikationen sind bei Reisenden sehr selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig im Norden und Nordosten des Landes (Sambesi/Caprivi-Streifen, Kavango-West, Kavango-Ost, Ohangwena). im Nordosten der Distrikte  Oshikoto,Otjozondjupa, Omaheke inkl. den Städten Grootfontein und Tsumeb besteht von Mai bis Oktober ein mittleres Risiko, von November bis April ein hohes Risiko. Ein mittleres Risiko besteht ganzjährig in den restlichen nördlichen Regionen einschl. Kunene, Omusati, Oshana sowie in den südlichen Anteilen von Oshikoto, Otjozondjupa, Omaheke und dem Etosha Nationalpark. Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes (Ausnahmen s.o./u.). Als malariafrei gelten Windhuk, die Küste, die Namib-Wüste und die Gebiete um und südlich von Mariental. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Namibia gehört zu den Ländern mit der höchsten HIV-Prävalenz der Welt. Besonders bei sexuellen Kontakten, Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein hohes Ansteckungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. In den letzten Jahren ist es wiederholt, v.a. im dichtbesiedelten Norden des Landes und in den Armenvierteln von Windhuk, zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen Reisende sind in Regel davon nicht betroffen.  Eine Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Gifttiere

Wie in allen tropischen Ländern kommen auch in Namibia eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden, auch mit Todesfolge, bewirken kann. Insgesamt sind Schlangenbisse jedoch ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert. Des Weiteren kommen einige giftige Spinnen- und Skorpionarten vor.

  • Laufen Sie nachts nicht mit unbedeckten Beinen umher, da viele Schlangen nachtaktiv sind.
  • Greifen Sie nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig und ähnlich unübersichtliches Material.
  • Schütteln Sie vor Benutzung Bettdecken und -laken, Kleidungsstücke, Schuhwerk sowie Kopfbedeckungen aus.

Afrikanisches Zeckenbissfieber

Die nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (African tick-bite fever). Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Zecken übertragenen Erkrankungen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.

Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber

Diese seltene hämorrhagische Viruserkrankung tritt sporadisch in Namibia auf. Das Virus wird hauptsächlich durch Zecken der Gattung Hyalomma oder durch Kontakt zu Fleisch oder Blut infizierter Tiere übertragen, u.U. kann es auch durch engen Kontakt zu Infizierten in Gesundheitseinrichtungen zur Erkrankung kommen. Die Infektion geht mit hohem Fieber, ausgeprägtem Krankheitsgefühl und Blutungsneigung einher.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Zecken übertragenen Erkrankungen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
  • Vermeiden Sie den Kontakt mit rohem Fleisch.

Anthrax

Gelegentlich kommt es im Nordosten/Caprivi wie in anderen tierreichen Gebieten des südlichen Afrikas zu Ausbrüchen der Tierseuche Anthrax (Milzbrand). Insbesondere Flusspferde und Büffel wie auch Nutztiere sind betroffen. Bei direktem Kontakt kann der Erreger auch für Menschen gefährlich sein (v.a. Farmarbeiter).

  • Halten Sie sich bei Safaris von toten Tieren fern.

Weitere Gesundheitsgefahren

Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker mit hohem Lichtschutzfaktor daher unbedingt erforderlich.

Luftverschmutzung

  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht immer vergleichbar, auf dem Lande kann sie technisch und apparativ problematisch sein, auch die hygienischen Standards sind nicht immer ausreichend. In Windhuk und den größeren Städten gibt es eine gute ambulante und stationäre Versorgung im privaten Sektor, ähnlich wie in Deutschland.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Selbstfahrer sollten mit ihren Autovermietern anhand der geplanten Reiseroute die Notwendigkeit eines Abschlusses einer Kurzzeitversicherung zur Rettung nach einem Verkehrsunfall abklären.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Namibia.

Hauptstadt

Windhoek.

Geographie

Namibia liegt im südwestlichen Afrika. Das überwiegend karge Land grenzt im Norden an Angola, im Osten an Botswana und im Süden an Südafrika, der Sambesi (ehemals Caprivi-Zipfel), eine schmale Landzunge im Nordosten des Landes, grenzt an Sambia und Simbabwe. Der 1280 km lange Küstenstreifen ist einer der eindruckvollsten der Welt. Die riesigen Wanderdünen der Namib-Wüste an der Küste erstrecken sich 80-130 km landeinwärts (bedecken damit 15% der gesamten Landesfläche). Die Ausläufer eines von Nord nach Süd verlaufenden Plateaus senken sich nach Osten zur Kalahari-Wüste hin ab. Im Nordwesten erheben sich die 66.000 qkm umfassenden Kaokoveld-Berge, tiefer im Landesinneren erstreckt sich die riesige Etoscha-Pfanne. Gras- und Buschland umgibt diesen flachen, oft ausgetrockneten Salzsee, der Heimat zahlloser Wildtiere ist. Das Etoscha-Tierreservat ist eines der schönsten Afrikas und von Menschenhand fast völlig unangetastet.

Regierung

Republik (im Commonwealth) seit 1990. Verfassung von 1990. Parlament: Nationalversammlung mit 72, Nationalrat mit 26 Mitgliedern. Die Direktwahl des Staatsoberhauptes findet alle 5 Jahre statt. Namibia wurde als letzte Kolonie Afrikas 1990 unabhängig (ehemalige deutsche Kolonie Südwestafrika, seit 1920 von Südafrika verwaltet).

Staatsoberhaupt

Interim-Präsident: Nangolo Mbumba, seit Februar 2024.

Regierungschef

Saara Kuugongelwa-Amadhila, seit März 2015.

Elektrizität

220 V, 50 Hz, dreipolige Stecker. Adapter erforderlich, die im Land erhältlich sind. In Weltreise-Stecker-Sets befindet sich gewöhnlich kein Stecker für Namibia.

Übersicht

Namibia ist ein Land im südlichen Afrika, dessen Antlitz von riesigen Felsenschluchten, unendlichen, brennend heißen Wüsten und Wracks halb versunkener Schiffe bestimmt wird. Die Tierwelt Namibias ist beeindruckend, von den legendären Wildpferden der Wüste Namib bis hin zu den seltenen Wüstenelefanten, die durch die Ebenen des Nordens ziehen.
Namibia ist im Wesentlichen ein Wüstenstaat, dessen Name soviel wie “Land der großen Weite” bedeutet. Im Süden des Landes herrscht eine epische Leere und Stille, wie man sie nirgends sonst auf der Welt antrifft. Von den riesigen roten Sanddünen und den versteinerten Bäumen von Sossusvlei bis hin zum gigantischen Fish River Canyon und der Trostlosigkeit der Wüste Namib besitzt Namibia die Eigenschaft, alles winzig erscheinen zu lassen.
Der Norden Namibias ist wie ein erquickender Schluck Wasser nach einem Besuch in der Wüste. Hier gibt es dichten Busch und üppige Vegetation.Die Etosha Pan im Herzen des Etosha Nationalparks ist eine kraterähnliche Senke mit Wasserlöchern, in der man Säbelantilopen, Impalas, Elefanten und Nashörner beim Trinken beobachten kann.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Lufthansa (LH) fliegt ab Frankfurt/M. und South African Airways (SA) ab München via Johannesburg nach Windhoek.

Condor (DE) verbindet Frankfurt/M. nonstop mit Windhoek.

Swiss (LX) fliegt in Kooperation mit British Airways (BA) ab Zürich via Johannesburg nach Windhoek. Ab Zürich und Genf sind auch Zubringerflüge mit Lufthansa (LH) zum Nonstop-Flug von Condor (DE) von Frankfurt/M. nach Windhoek möglich.

Austrian Airlines (OS) bietet Zubringerflüge ab Wien nach Frankfurt/M. zum Nonstop-Flug von Condor (DE) nach Windhoek an.

Eurowings (EW) verbindet Frankfurt mit Windhoek.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Windhoek: 10 Std. 15 Min. (nonstop); Zürich - Windhoek: 12 Std. 10 Min. (mit Zwischenstopp); Wien - Windhoek: 13 Std. 5 Min. (mit Zwischenstopp).

Ausreisegebühr

Keine.

 

Anreise mit dem Pkw

Die angrenzenden Länder Angola, Botswana, Südafrika und Sambia sind von Namibia aus auf dem Landweg zu erreichen.

Bus: Nachtbusse von Intercape verkehren regelmäßig zwischen Windhoek und Kapstadt sowie Johannesburg. Weitere Busverbindungen bestehen nach Botswana und Sambia.

Maut: In Namibia gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Der nationale Führerschein wird anerkannt. Es ist jedoch empfehlenswert, zusätzlich den Internationalen Führerschein bzw. eine amtlich beglaubigte Kopie des nationalen Führerscheins mitzuführen.

 

Anreise mit der Bahn

Derzeit besteht keine direkte Bahnverbindung nach Südafrika. Bahnreisende müssen auf den Strecken Windhoek-Johannesburg bzw. Windhoek-Kapstadt zwischen Keetmanshoop (Namibia) und Kimberley (Südafrika) Busse nutzen.

Mit dem Touristenzug Shongololo Express von Rovos Rail haben Reisende mehrmals im Jahr die Möglichkeit Südafrika, Namibia, Swasiland, Mosambik und Simbabwe zu durchqueren, kombiniert mit zahlreichen Exkursionen. Rovos Rail bietet auch Reisen von Pretoria zur Walfischbucht bei Swakopmund an.

 

Anreise mit dem Schiff

Ein moderner Tiefseehafen befindet sich in Walvis Bay (Walfischbucht). Lüderitz besitzt einen kleinen Hafen.

Kreuzfahrtschiffe

AIDA und Phoenix laufen auf ihren in Hamburg bzw. Bremerhaven startenden Kreuzfahrt-Weltreisen auch Namibia an. Cunard startet in Southampton und legt ebenfalls einen Zwischenstopp in Namibia ein.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Drehkreuze für die nationalen Flüge sind die beiden Flughäfen Windhoeks; der internationale Flughafen Hosea Kutako sowie der nationale Flughafen Eros.

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das in der Regel gut ausgebaute Straßennetz Namibias hat eine Länge von ca. 42.000 km und verbindet sämtliche Ortschaften.

Maut: In Namibia gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen sind in größeren Ortschaften und auf den Hauptverbindungsstraßen ausreichend vorhanden. Dennoch sollten sich bietende Gelegenheiten zum Nachtanken genutzt werden. Oft ist an Tankstellen nur Barzahlung möglich.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Ca. 5.400 km des gesamten Straßennetzes sind asphaltiert. Der Belag der Hauptpisten besteht aus Schotter, Salz oder verfestigtem Sand; Spurrillen werden regelmäßig entfernt, so dass diese Pisten auch mit Pkw oder Wohnmobil gut befahrbar sind. Abseits der Hauptstraßen sollte man sich unbedingt für Allradantrieb entscheiden.

Des Weiteren ist immer mit Schlaglöchern, Sandverwehungen, größeren Steinen und Rillen zu rechnen. Nachtfahrten sollten daher aufgrund der eingeschränkten Sicht generell vermieden werden. Oft befinden sich auch Tiere auf der Fahrbahn, die nachts zu spät erkannt werden.

Staßenklassifizierung

Die Straßen sind unterteilt in die Kategorien B und C. Die Kategorie B umfasst asphaltierte Fernstraßen, wie den Trans-Kalahari-Highway; die Kategorie C umfasst Nebenstraßen

Autovermietung

Mietwagen sind am Flughafen und in größeren Orten erhältlich. Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein (variiert oft je nach Fahrzeugkategorie) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Oft werden vor Ort für Fahrer unter 24 Jahren zusätzliche Jungfahrergebühren berechnet.

Taxi

In den Städten sind überall Taxis verfügbar.

Aus Sicherheitsgründen sollten Reisende nie in ein Taxi einsteigen, in dem sich außer dem Fahrer noch andere Fahrgäste befinden; auch sollte man auf der Strecke niemanden zusteigen lassen.

Fahrrad

Fahrradtouren mit Mieträdern werden angeboten.

Reisebus

Busse von Intercape verkehren zwischen den größeren Orten des Landes; sie sind schnell, preiswert und komfortabel. Ferner werden von Veranstaltern vor Ort Bustouren durch das Land organisiert.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Es herrscht Anschnallpflicht.
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
- Telefonieren ist am Steuer nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Kinder müssen im Alter von 3 bis 14 Jahren und bis zu einer Körpergröße von 1,50 m entweder in einem geeigneten Kindersitz befördert werden oder angeschnallt sein.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 60 km/h;
- auf Fernstraßen: 120 km/h;
- auf Schotterstraßen: 80 km/h;
- in National- und Wildparks: 60 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub in Namibia ist der Automobilverband von Namibia (AAN) in Windhoek, Tel. +264 (0)61 22 42 01.

Bei Unfällen und Pannen mit dem Mietwagen ist immer der Vermieter der erste Ansprechpartner.

Dokumentation

Der Internationale Führerschein ist nur zusammen mit dem nationalen Führerschein gültig, für den eine beglaubigte Übersetzung in die englische Sprache vorgelegt werden sollte.

 

Unterwegs in der Stadt

Windhoek kann leicht zu Fuß erkundet werden, da alle Sehenswürdigkeiten nah beieinander liegen. Eine weitere Möglichkeit sind Taxis.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Walvis Bay (Walfischbucht) besitzt einen Tiefseehafen; Lüderitz einen kleinen Hafen.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch unter "Medical Practioners".

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Medikamente gegen Durchfall, Fieber und Schmerzen sowie Verbandstoff, Pflaster und Wunddesinfektion sollten unbedingt mitgenommen werden. Serum gegen Schlangenbisse und Skorpionstiche sollte u. U. mitgeführt werden.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen aus einem der von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete kommen. Es wird ebenfalls keine Impfbescheinigung verlangt, wenn in einem Land der Infektionszone zwischengelandet wurde, und dort der Transitraum nicht verlassen wurde bzw. der Aufenthalt im Transit mehr als 12 Stunden gedauert hat. Personen, die auf Verlangen keine Gelbfieber-Impfbescheinigung vorlegen können, müssen sich einer 6-tägigen Quarantäne unterziehen oder werden ins Herkunftsland zurückgeschickt.
Bei Kindern unter 9 Monaten und Frauen im ersten Drittel einer Schwangerschaft wird nicht auf einer Impfbescheinigung bestanden.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. 

[3] Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig im Norden und Nordosten des Landes (Sambesi/Caprivi-Streifen, Kavango-West, Kavango-Ost, Ohangwena). im Nordosten der Distrikte Oshikoto, Otjozondjupa, Omaheke inkl. den Städten Grootfontein und Tsumeb besteht von Mai bis Oktober ein mittleres Risiko, von November bis April ein hohes Risiko. Ein mittleres Risiko besteht ganzjährig in den restlichen nördlichen Regionen einschl. Kunene, Omusati, Oshana sowie in den südlichen Anteilen von Oshikoto, Otjozondjupa, Omaheke und dem Etosha Nationalpark. Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes. Als malariafrei gelten Windhuk, die Küste, die Namib-Wüste und die Gebiete um und südlich von Mariental. Seit Februar 2024 besteht ein erhöhtes Malariarisiko auch für Oshakati, Oshikuku, Outapi und Opuwo.

Über 99 % vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum (Malaria tropica) soll chloroquinresistent sein und tritt im Kawango- und Kunene-Tal sowie im Caprivi-Streifen auf. In den übrigen von Malaria betroffenen Gebieten tritt die weniger gefährliche Plasmodium vivax (Malaria tertiana) auf.
Für die Malariaprophylaxe sind generell langärmelige Kleidung und Mückenschutzmittel empfohlen. In den hohen Risiko-Regionen Kawango-, Kunene-Tal, im Caprivi-Streifen ganzjährig und in den übrigen nördlichen Gebieten von November bis Juni sollte man medikamentös einer Malaria-Infektion vorbeugen. Eine Notfallmedikation empfiehlt sich von Juli bis Oktober in den nördlichen Gebieten.

[4] Eine Impfung gegen Thypus wird empfohlen. 

[5]
Größtes Infektionsrisiko stellen Darminfektionen dar. Die für alle tropischen Länder geltenden Hygieneregeln (z. B. Vorsicht bei Genuss von Nahrungsmitteln und Leitungswasser) sollten sorgfältig beachtet werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen, v.a. im Caprivi-Streifen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt besonders an den Küstengebieten vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. 

Die UV-Strahlung ist sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Touristen und besonders Schwangere sollten sich zur Vermeidung einer Infektion mit Hepatitis E häufig die Hände waschen, besonders nach Toilettengängen oder nachdem Geld angefasst wurde, sowie auf eine strenge Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene achten (kein rohes, schon geschältes Obst und Gemüse, kein unzureichend gegartes Fleisch, keine Rohmilchprodukte etc.).

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Örtliche Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis (so genannte "epidemischen Hirnhautentzündung") kommen landesweit vor. Besonders während extremer Trockenheit muss mit einem höheren Krankheitsaufkommen gerechnet werden. Für Risiko-Reisende ist Impfschutz empfohlen.

Die durch die Tse-Tse-Fliege übertragene Schlafkrankheit tritt sehr selten bei Reisenden auf, sporadisch im Norden (Caprivi-Streifen). Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Tollwut kommt landesweit vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gesundheitszeugnis

Für Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test verlangt.

Geld

Währung

1 Namibia-Dollar = 100 Cent. Währungskürzel: N$, NAD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20 und 10 N$. Münzen in den Nennbeträgen von 5 und 1 N$ sowie 50, 10 und 5 Cents. Der Namibia-Dollar ist an den Südafrikanischen Rand gebunden, der ebenfalls in Namibia als gültige Währung akzeptiert wird.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie Visa, Mastercard, American Express und Diners Club werden akzeptiert. Tankstellen akzeptieren nur Bargeld. Es kann auch an Geldautomaten mit der Kreditkarte (vor allem Visa und Maestro) Geld abgeholt werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

Die Bankkundenkarte kann bei einigen Banken verwendet werden (u. a. Standard Bank, Nedbank).

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in der Regel in Namibia nicht mehr akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr, Sa 08.30-12.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist ab einem Gegenwert von 5.000 N$ deklarationspflichtig. Die Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 50.000 US$ eingeführt werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis in Höhe der eingeführten, deklarierten Beträge gestattet.

Bei Reisen zwischen den SACU-Staaten Botsuana, Namibia, Lesotho, Südafrika und Swasiland bestehen keinerlei Ein- und Ausfuhrbeschränkungen.

Geldwechsel

Geld kann in Banken und Wechselstuben umgetauscht werden, am einfachsten werden US-Dollar getauscht.

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Englisch (7%). Afrikaans (60%) ist Umgangssprache. Deutsch (32%) ist verbreitet; zahlreiche afrikanische Sprachen wie Ovambo und Herero werden ebenfalls gesprochen.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Namibia eingeführt werden:

200 Zigaretten und 20 Zigarren und 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
2 l Wein und 1 l Spirituosen (Personen ab 18 J.);
50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette;
Geschenke im Wert bis zu 5.000 N$ (jedoch keine Fernsehgeräte).

Weitere Informationen sind vom namibischen Zoll erhältlich.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl von Namibia ist 00264.

 

Mobiltelefon

GSM 900 / 1800 900, 3G (2100) und 4G (LTE und 1800 Mhz). Hauptnetzbetreiber sind Telecom Namibia und MTC. Das Mobilfunknetz deckt, von ländlichen Gebieten abgesehen, fast das ganze Land ab. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Dennoch kann sich ggf. der Erwerb einer namibischen Prepaid-SIM-Karte lohnen. Mobil-Telefone können gemietet werden.

Internet

Internetanbieter sind u.a. Telecom Namibia und MTC. Internetcafés gibt es in allen größeren Ortschaften und in Tourismusgebieten. WiFi-Hotspots der Telecom Namibia befinden sich im Hosea Kutako International Airport und in einigen Naturparks.

Post

Der Postdienst ist ausgezeichnet. Postsendungen nach Europa sind 4-7 Tage unterwegs.

Einkaufen

Überblick

In der Hauptstadt gibt es eine Auswahl eleganter Geschäfte. Einheimisches Kunstgewerbe kann man in Spezialgeschäften oder auf dem Windhoek-Straßenmarkt erstehen.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr. Einige größere Supermärkte haben auch sonntags von 11.00-13.00 und 16.00-19.00 Uhr geöffnet.

Kulinarisches

Übersicht

Die Küche Namibias ist eine Mischung afrikanischer und europäischer Kochkunst, der deutsche Einfluss ist noch immer spürbar. So wird z. B. Bier nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut. Eine Spezialität Namibias sind die verschiedenartig zubereiteten Wildfleischsorten wie z. B. Biltong (Dörrfleisch) und Rauchfleisch.

Kultur

Religion

Christen (80-90%, davon mindestens 50% Lutheraner) und Naturreligionen (10-20%).

Soziale Verhaltensregeln


Trinkgeld: 10% sind üblich.

Landesdaten

Vorwahl

+264

Fläche(qkm)

824,292

Bevölkerung

2,494,530

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

3 per km sq

Bevölkerung im Jahr

2021

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

10111

Tansania

Klima

Beste Reisezeit

Tropisches Klima, an der Küste heiß und feucht, Regenzeiten von Mitte März bis Mai und im November. Äußerst trocken in der Hochebene; im nordwestlichen Hochland herrscht kühles und gemäßigtes Klima mit Regenzeiten von November bis Dezember und Februar bis Mai.

Klimatabelle Sansibar

JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Max. Temperatur °C323332302929292930313131
Min. Temperatur °C232323232322212020212223
Sonnenstunden / Tag8h8h7h6h6h7h8h8h8h8h8h8h
Regentage74121716556671313

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss zum Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monate bei der Ausreise empfohlen.
 

Visainformationen

Ein Visum ist erforderlich u.a. für Staatsangehörige in der obigen Tabelle genannten Länder. Ausnahmen: Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die bei der Einreise einen Visitor's Pass für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten erhalten:

[1] Malta, Rumänien und Zypern.

 

(e-)Visum:

U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder sollten vor der Einreise ein e-Visum beantragen. (Von der Beantragung eines Visums bei der Ankunft wird abgeraten):


[2] (a) Deutschland, Österreich sowie alle EU-Länder (Ausnahmen: Staatsangehörige von Malta, Rumänien und Zypern, die für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten von der Visumpflicht befreit sind);

(b) Schweiz.

(c) Türkei

Inhaber eines e-Visums müssen über die folgenden Flughäfen bzw. Grenzübergänge einreisen:

Julius Nyerere Internationaler Flughafen (JNIA);
Kilimanjaro Internationaler Flughafen (KIA);
Abeid Amani Karume Internationaler Flughafen (AAKIA);
Grenzübergang Namanga;
Grenzübergang Tunduma.

 

Kosten

Deutschland, Österreich, Schweiz
Die folgenden Gebühren gelten für visumpflichtige Reisende.


e-Einreisevisum: 50 US$ (einmalige Einreise), 100 US$ (mehrmalige Einreise).

e-Geschäfts-Visum: 250 US$.

e-Transit-Visum: 30 US$.

 

Visaarten und Kosten

Einreisevisum (einmalige oder mehrmalige Einreise), Transitvisum, Geschäftsvisum, Studentenvisum, referenziertes Visum.

Gültigkeit

Einreisevisum (einmalige Einreise): Maximal 3 Monate ab Einreisedatum. Einreisevisum (mehrmalige Einreise): 12 Monate gültig für mehrere Aufenthalte, von denen jeder Aufenthalt maximal 3 Monate andauern darf.

Online 10 Tage vor der Reise bei der Einwanderungsabteilung von Tansania. Für die Bezahlung der Visumgebühren wird eine Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder Banküberweisung benötigt.


 

Antrag erforderlich

(e-)Einreisevisum

(einfache Einreise)

(a) 1 Antragsformular. 
(b) 1 Kopie des gültigen Reisepasses (Seite mit den persönlichen Daten). Der Reisepass muss bei der Antragstellung des Visums noch mindestens 6 Monate gültig sein und über eine freie Seite verfügen.
(c) Gebühr (bei Antragstellung mit Kredit- oder Bankkarte oder durch Banküberweisung).
(d) Buchungsbestätigung für Rückflugticket empfohlen).

(mehrfache Einreise) zusätzlich zu (a)-(d):

(e) gültiges Ausweisdokument des Gastgebers in Tansania oder ein Brief der einladenden Organisation mit Begründungen zum Zweck und Art des Aufenthalts.

(f) ggf. Ehebescheinigung bei Besuch eines Ehepartners.

(g) Nachweis darüber, dass die Einreise mehrfach erfolgen muss.
 

(e-)Geschäftsreisen zusätzlich zu (a)-(d):
(e) Buchungsbestätigung für Rückflugticket obligatorisch.

(f) Arbeitsvertrag für die Beschäftigung in Tansania, deren Dauer 3 Monate nicht überschreiten darf.

(e-)Transitvisum

(a)-(c) und (d) Visum oder Weiterflugticket für das Land, in das weitergereist wird.

 

Temporärer Wohnsitz

Anfragen an die Botschaft (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungsdauer

e-Visum: Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 10 Tagen.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Für alle Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis von einem behördlich berechtigten Tierarzt sowie eine Einfuhrgenehmigung des Department of Veterinary Services, P.O.Box 9152, Daressalam, benötigt.

Für die Ein- und Ausfuhr von Katzen und Hunden muss sowohl eine kostenpflichtige Einfuhr- als auch eine Ausfuhrerlaubnis beim Ministerium für Viehzucht und Fischerei beantragt werden.
Außerdem wird für Hunde und Katzen ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bestätigt, dass Katzen mindestens 1 Monat und maximal 1 Jahr und Hunde mindestens 6 Monate und maximal 3 Jahre vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sind. Alle lebenden Tiere werden bei der Einreise inspiziert und müssen in Quarantäne.

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss zum Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monate bei der Ausreise empfohlen.
 

Visainformationen

Ein Visum ist erforderlich u.a. für Staatsangehörige in der obigen Tabelle genannten Länder. Ausnahmen: Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die bei der Einreise einen Visitor's Pass für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten erhalten:

[1] Malta, Rumänien und Zypern.

 

(e-)Visum:

U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder sollten vor der Einreise ein e-Visum beantragen. (Von der Beantragung eines Visums bei der Ankunft wird abgeraten):


[2] (a) Deutschland, Österreich sowie alle EU-Länder (Ausnahmen: Staatsangehörige von Malta, Rumänien und Zypern, die für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten von der Visumpflicht befreit sind);

(b) Schweiz.

(c) Türkei

Inhaber eines e-Visums müssen über die folgenden Flughäfen bzw. Grenzübergänge einreisen:

Julius Nyerere Internationaler Flughafen (JNIA);
Kilimanjaro Internationaler Flughafen (KIA);
Abeid Amani Karume Internationaler Flughafen (AAKIA);
Grenzübergang Namanga;
Grenzübergang Tunduma.

 

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Mon, 04 Mar 2024 15:15:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 04 Mar 2024 16:14:19 +0100)

Letzte Änderungen:

Einreise und Zoll – Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Visum

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Von nicht notwendigen Reisen in den südlichen Teil der Region Mtwara (unmittelbare Grenzregion zu Mosambik) wird abgeraten.

Terrorismus

Die Sicherheitslage in Tansania hat sich seit Anfang 2023 verschlechtert.

Es besteht ein Risiko für terroristische Anschläge in allen Regionen des Landes, insbesondere auch in der Stadt Daressalam. Als mögliche Ziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, ausländische Botschaften, Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

In der Vergangenheit gab es Anschläge sowohl auf dem Festland als auch auf Sansibar. Dabei wurden Gotteshäuser und religiöse Führer angegriffen. Die Hintergründe blieben häufig unklar. Im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen 2020 wurden zuletzt terroristische Angriffe im Süden der Region Mtwara nahe der Grenze zur Provinz Cabo Delgado in Mosambik verübt; die Lage an der Grenze bleibt weiterhin volatil.

Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.

  • Seien Sie angesichts der verschlechterten Sicherheitslage besonders vorsichtig, vor allem an belebten Orten, in internationalen Hotels, Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr, ausländischen Botschaften, an bekannten Treffpunkten von Ausländern und bei unvorhergesehenen, nicht alltäglichen Ereignissen.
  • Von nicht notwendigen Reisen in den südlichen Teil der Region Mtwara (unmittelbare Grenzregion zu Cabo Delgado in Mosambik) wird abgeraten.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die Lage in Tansania ist, trotz Inflation und Preissteigerung, insgesamt stabil. Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Auch auf dem teilautonomen Sansibar ist die politische Lage derzeit stabil.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Seien Sie auf öffentlichen Plätzen sowie beim Besuch von touristischen Sehenswürdigkeiten und religiösen Stätten – auf Sansibar insbesondere beim Besuch des Großraums Stone Town - besonders wachsam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalität ist im gesamten Land relativ hoch und seit Beginn 2023 weiter angestiegen. Neben Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und auch Überfällen häufen sich Entführungen mit Gelderpressung, bei denen insbesondere Ausländer von angeblichen hilfsbereiten Passanten oder angeblichen Taxifahrern angesprochen und Unterstützung wie Fahrgelegenheiten angeboten werden, um sie anschließend auszurauben und/oder unter Androhung von Gewalt zu zwingen, Bargeld vom Geldautomaten abzuheben. Insbesondere wird vor Fahrten mit Kleinbussen und nicht näher bekannten Taxifahrern oder durch Bekannte vermittelte Taxifahrten gewarnt.

Fahrten mit dem Fahrrad und Spaziergänge sollten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden. 

Dem Auswärtigen Amt sind mehrere Fälle bekannt, bei denen Ausländer gezwungen wurden, durch Anrufe bei Familie oder Bekannten Geldtransfers zu erwirken. Im ganzen Land und insbesondere in den Touristenhochburgen (Arusha, Sansibar, Daressalam und Morogoro) nimmt diese Art der Kriminalität signifikant zu. Bevorzugte Plätze sind die Bahnhofsstation, Fähranlegestelle und Busstationen, aber auch zunehmend Wohngebiete, etwa Oyster Bay und Masaki.

Bei Angriffen auf Fahrzeuge wird versucht, Wertsachen durch offene Fenster und nicht verriegelte Autotüren zu entwenden.

Nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden, aber auch Strände in den Küstenstädten sind besonders gefährlich.

Es häufen sich zudem Fälle, bei denen Fußgängern Taschen oder Rucksäcke von Dieben auf vorbeifahrenden Motorrädern oder aus Autos heraus gewaltsam entrissen werden, oft mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben.

  • Steigen Sie ausschließlich in registrierte Taxis ein (erkennbar an weißen Kennzeichen und einem grünen, gelben oder blauen Längsstreifen auf der weißen Karosserie), deren Fahrer Ihnen persönlich bekannt sind, durch Ihnen bekannte Personen vermittelt wurden oder deren Fahrten nachvollzogen werden können (z.B. per Uber).
  • Selbst wenn Sie einen Taxifahrer, z.B. über ein Hotel gebucht haben, ist Vorsicht geboten: Fahrer registrierter Taxis holen ihre Fahrgäste innerhalb des Flughafenterminals ab.
  • Steigen Sie außerhalb des Flughafengeländes in kein Taxi, auch nicht am Taxistand vor dem Terminal 2.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten, Fahrten mit dem Fahrrad und Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.

  • Halten Sie bei Fahrten in Mietwagen Fenster und Türen geschlossen und verriegelt; beobachten Sie Ihre Umgebung stets sorgfältig.

  • Achten Sie bei Übernachtungen, insbesondere auf Campingplätzen und in abgelegenen Gebieten auf vorhandene Sicherheitsvorkehrungen.
  • Sollten Sie sich als Touristen in der Region Kilimandscharo aufhalten, lassen Sie besondere Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der Bergführer.
  • Meiden Sie nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden, aber auch Strände innerhalb der Küstenstädte auch tagsüber.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus, aber auch beim Geldabheben, besonders vorsichtig.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Piraterie auf hoher See

Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.

  • Lassen Sie als Schiffsführer in den vorgenannten Gebieten höchste Vorsicht walten.
  • Registrieren Sie sich bei Fahrten in den gefährdeten Gewässern beim Maritime Security Center.

Natur und Klima

Es herrscht wechselfeuchtes, tropisches Klima mit ausgeprägten Trocken- und Regenzeiten.
Insbesondere Küstenregionen sind von Juni bis Oktober von monsunartigen Regenfällen und Überflutungen betroffen, so dass Straßen unpassierbar werden können.

Tansania liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen und folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein gut ausgebautes Flugnetz zur Bewältigung längerer Strecken und nach Sansibar auch Fährverbindungen.

Eisenbahnreisen sind zwar möglich, aber es ist (mindestens) mit erheblichen Verspätungen zu rechnen; viele Züge verkehren nicht fahrplangemäß.

Es herrscht Linksverkehr. Der Zustand der Straßen ist meist recht gut, in abgelegenen Gegenden weniger und dort gibt es schwere Schlaglöcher. Das Fahren auf Schnellstraßen stellt aufgrund ungewohnter und sehr unterschiedlicher Fahrstile eine Herausforderung dar.

Es gibt häufig schwere Verkehrsunfälle. In der letzten Zeit häufen sich auch schwere Busunglücke auf den Schnellstraßen in Tansania.

Zwischen Daressalam und der Inselgruppe Sansibar ereigneten sich in der Vergangenheit mehrere schwere Fährunglücke, bei denen mehrere hundert Tote zu beklagen waren. Nicht immer ist davon auszugehen, dass Fähren ausreichend gewartet sind. Bei der Benutzung von Fähren sind augenscheinlich überfüllte oder überladene Fähren zu meiden.

  • Fahren Sie vorsichtig und defensiv.
  • Achten Sie darauf, dass die von Ihnen genutzten Wagen in gutem, fahrtauglichem Zustand und die Sicherheitsgurte funktionstüchtig sind.
  • Wählen Sie Busgesellschaften vor dem Kauf von Bustickets für Überlandfahrten sorgfältig im Hinblick auf Sicherheitsstandards aus.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Verzichten Sie bei Sturm oder Gewitter auf eine Überfahrt nach Sansibar, und nehmen Sie eine Fährverbindung bei ruhiger See. Aktuelle Informationen sind beim privaten Tourismusverband Sansibars erhältlich.
  • Wählen Sie ggf. alternativ zur Fährverbindung eine Flugverbindung nach Sansibar.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Für homosexuelle Handlungen sieht das tansanische Strafrecht sehr hohe Gefängnisstrafen vor. Es kann nicht ausgeschlossenen werden, dass auch ausländische Staatsangehörige Ziel strafrechtlicher Maßnahmen werden könnten. Reisenden wird empfohlen, sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den Sozialen Medien besondere Zurückhaltung zu üben.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughäfen, Brücken etc.) zu fotografieren.

Prostitution wird mit sehr hohen Gefängnisstrafen belegt. Bei Beteiligung Minderjähriger kann ein lebenslanges Strafmaß verhängt werden. Jeglicher sexueller Kontakt Erwachsener mit Schülern auch weiterführender Schulen („secondary schools") ist, unabhängig vom Alter der Schüler, verboten und wird mit hohen Haftstrafen und Entschädigungszahlungen geahndet.

Ebenso werden Drogenkonsum, Drogenbesitz und/oder Drogenhandel mit hohen Geld- bzw. Haftstrafen belegt.

Seit Juni 2019 gilt ein allgemeines Verbot von Plastiktüten. Ein Katalog, der die Ein- und Ausfuhr, die Herstellung, den Verkauf, die Aufbewahrung und den Gebrauch von Plastiktüten unter Strafe stellt, wurde bisher nicht veröffentlicht.
Davon ausdrücklich ausgenommen sind kleine Plastiktaschen mit Zipp-Verschluss für Kosmetika und Flüssigkeiten im Handgepäck, in der Annahme, dass diese auch wieder ausgeführt werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Tansania-Schilling (TZS). Kreditkarten als Zahlungsmittel werden meist in größeren Hotels akzeptiert, manchmal jedoch nur noch VISA.
Die Mitnahme von ausreichend Bargeld (EUR/USD) wird empfohlen. Bei Mitnahme von USD-Noten ist zu beachten, dass Banken und Wechselstuben meist nur USD-Noten mit Prägedatum ab dem Jahr 2006 annehmen.
Der Umtausch von EUR in Landeswährung bleibt auf die großen Städte und bestimmte Hotels beschränkt. Bargeldabhebungen mit deutschen Debitkarten (Girocard) sind an Geldautomaten kaum möglich. Empfehlenswert ist daher die Mitnahme (mehreren) gängiger Kreditkarten, die an den meisten Geldautomaten eingesetzt werden können. Insbesondere mit der weit verbreiteten VISA-Karte lässt sich bei verschiedenen Banken relativ zuverlässig Bargeld abheben. Geldautomaten unterliegen gelegentlich Störungen, daher wird eine Bargeldreserve empfohlen.
Auch kam es in der Vergangenheit des Öfteren zu unrechtmäßigen Bargeldabhebungen Dritter zu Lasten einer kurz vorher am Geldautomat benutzten Kreditkarte.

  • Kontrollieren Sie Ihre Kreditkartenabrechnungen umgehend, gründlich und melden Sie verdächtige Doppelabhebungen bzw. Abbuchungen dem jeweiligen Kreditinstitut.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tansanias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise

Einreisende müssen sich ggf. einem Gesundheitsscreening (wie z.B. Temperaturmessung) sowie ggf. kostenfreien ad-hoc-Schnelltests unterziehen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich umgehend isolieren und ggf. mit weiteren Maßnahmen der Gesundheitsbehörden rechnen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tansania ein Visum. Es sollte vor der Einreise  als E-Visum beantragt und bezahlt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zehn Arbeitstage. Die Deutsche Botschaft Daressalam kann zum Stand der Bearbeitung keine Auskunft erteilen. Diese und ggf. weitere Informationen zum Verfahren erteilen das zuständige tansanische Immigration Department sowie die Botschaft von Tansania in Berlin.

Neben der vorherigen Einholung des Visums vor der Einreise kann zum Zweck touristischer Reisen ein sog. „Visa on Arrival" bei Einreise beantragt werden. Die Ausstellung ist jedoch nicht garantiert und zudem muss mit Wartezeit gerechnet werden. Die Kosten betragen zurzeit 50 USD pro Visum (auch minderjährige Kinder), zahlbar bei Einreise per Kreditkarte oder bar in passenden USD-Noten (50/100 USD), siehe auch Reiseinfos - Geld/Kreditkarten.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Erfassung biometrischer Daten

Am internationalen Flughafen in Daressalam werden bei der Aus- und/oder der Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke genommen sowie digitale Passfotos gefertigt.
Nichtkooperation kann zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise führen.

Einfuhrbestimmungen

Devisen können maximal bis zur Höhe von 10.000 USD ohne Anmeldung eingeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen beim Zoll deklariert werden. Die Einfuhr pornographischen Materials und Drogen jedweder Art ist verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einfuhr angemeldet werden. Im Übrigen ist die Einfuhr von Waffen untersagt.

Die Ein- und Ausfuhr von Plastiktüten ist verboten; kleine Plastiktaschen mit Zipp-Verschluss für Kosmetika und Flüssigkeiten im Handgepäck sind davon ausgenommen. Sonstige mitgeführte Plastiktüten müssen an der Gepäckkontrolle abgegeben werden.

Bei der Ausfuhr von Schmuck/Gegenständen, die z.B. aus Tierfellen/-häuten gemacht wurden, sind die Vorschriften des Washingtoner Artenschutzabkommens zu beachten (keine Ausfuhr von Gegenständen, die aus dem Material geschützter Tiere hergestellt sind). Aufgrund jüngster Verhaftungen wird davor gewarnt, Tiertrophäen oder Schmuck mit Bestandteilen von Tieren, die CITES-gelistet sind, zu erwerben oder auszuführen. 

Empfindliche Haft- und Geldstrafen können verhängt werden.

Heimtiere

Für die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren wird eine besondere Erlaubnis des Ministry of Agriculture, Livestock and Fisheries, Veterinary Complex benötigt. Hierfür wird ein max. zehn Tage vor der Reise ausgestelltes Gesundheitsattest eines Tierarztes, das vom Gesundheitsamt zu beglaubigen ist, sowie eine Impfbescheinigung darüber, dass das Tier mindestens 21 Tage vor Einreise gegen Tollwut geimpft wurde, benötigt. Informationen und Formulare für die Beantragung der Erlaubnis bietet die Botschaft von Tansania in Berlin.

Gesundheit

Aktuelles

Seit Oktober 2023 treten vermehrt Malaria-Fälle auf Sansibar auf. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.  

  • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland auf das Festland Tansanias und nach Sansibar sind keine Pflichtimpfungen, insbesondere keine Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt auch, wenn im Transit über ein Gelbfieberendemiegebiet eingereist wird, solange bei dem Zwischenstopp der Flughafen nicht verlassen wird und der Aufenthalt weniger als 12 Stunden beträgt.  
Bei einer Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr verlangt.
Für längere Aufenthalte im Land und bei erhöhter Mückenexposition kann eine Gelbfieberimpfung auch aus medizinischen Gründen sinnvoll sein.

  • Beachten Sie auch die Hinweise des sansibarischen Gesundheitsministeriums bzw. die Stellungnahme der Botschaft Tansanias in Berlin, die ggf. ausgedruckt mitgeführt werden sollte.
  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO-Kriterien bei Aufenthalten über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus Tansania notwendig ist. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Gelbfieber, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig landesweit inklusive der Städte (auch Daressalam), Nationalparks und auf den Inseln Sansibar, Mafia und Pemba. Der Anteil der Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.  

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS ist im Land ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Regelmäßig kann es während der Regenzeit (Dezember bis März) zu lokal begrenzten Cholera-Ausbrüchen kommen. Es ist ausschließlich die einheimische Bevölkerung betroffen.
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Afrikanisches Zeckenbissfieber

Die nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (African tick-bite fever).

Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam.

  • Schützen Sie sich durch adäquate Kleidung, Insektenabwehrmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Rückkehr.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

In der Serengeti und im Tarangire-Nationalpark sowie im Westen des Landes (Tabora, Rukwa, Kigoma) kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (Tse-Tse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.

  • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

Meningokokken-Krankheit (u. a. bakterielle Hirnhautentzündung)

Sie wird vorwiegend in den trockenen Monaten (vor allem Januar bis April) im Norden und Westen des Landes übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter vier Wochen indiziert sein.

Leptospirose

Im Südwesten des Landes (Region Lindi) ist es zu mehreren Fällen von Leptospirose gekommen. Der Erreger wird durch Kontakt mit Süßwasser übertragen, das mit dem Urin von Nagetieren verunreinigt wurde, oder durch direkten Kontakt mit dem Nager-Urin. Es handelt sich um eine schwer verlaufende, hochfieberhafte Erkrankung, die zahlreiche Organe schädigen kann. Das Risiko für Reisende wird als gering eingeschätzt.

  • Meiden Sie den intensiven Kontakt mit Süßwasser oder Hautkontakt mit feuchten Naturböden.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser (z.B. Victoria-See) durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern in ganz Tansania konsequent ab.

Gifttiere

In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor, siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen.

  • Wie überall in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt.
  • Entfernen Sie vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln.

Höhenkrankheit

Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Kilimandscharo oder der Mt. Meru bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (Höhenkrankheit). –Eine Bergrettung ist so gut wie nicht vorhanden. Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und häufig technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch sprechende Ärzte.

  • Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung z.B. bei AMREF-Flying Doctors ab.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Vereinigte Republik Tansania.

Hauptstadt

Dodoma.
Der Regierungssitz befindet sich noch in Dar es Salaam, der ehemaligen Hauptstadt.

Geographie

Tansania liegt am Indischen Ozean und grenzt im Norden an Kenia und Uganda, im Westen an Burundi, Ruanda und Demokratische Republik Kongo und im Süden an Sambia, Malawi und Mosambik. Das tansanische Festland besteht aus der 16-64 km breiten Küstenebene mit üppiger tropischer Vegetation, der 213-1067 m hoch gelegenen Masai-Savanne im Norden und dem Hochplateau im Süden, das sich bis nach Sambia und zum Nyassa-See erstreckt. Savanne und Buschland bedecken den Großteil des Landes, Halbwüsten und fruchtbare Küstenebenen machen die verbleibende Landschaft aus. Die Binnengewässer umfassen eine Fläche von über 53.000 qkm, den größten Anteil haben die Seen des Rift Valleys, dem ostafrikanischen Grabenbruch. Die Inseln Sansibar und Pemba, ca. 45 km vor der Nordostküste, gehören zum Hoheitsgebiet.

Regierung

Föderative Präsidialrepublik (im Commonwealth) seit 1964. Verfassung von 1977, letzte Änderung 2000. Einkammerparlament mit 274 Mitgliedern. Darunter sind 232 auf fünf Jahre gewählte Mitglieder. Das Staatsoberhaupt wird alle fünf Jahre direkt gewählt. Unabhängig seit 1964 (Inkrafttreten der Union), ehemaliges britisches Protektorat.

Staatsoberhaupt

Samia Suluhu Hassan, seit März 2021.

Regierungschef

Kassim Majaliwa, seit November 2020.

Elektrizität

230 V, 50 Hz. Adapter empfohlen.

Übersicht

Schließt man die Augen und stellt sich Afrika vor, sieht man Gnuherden über die Savanne ziehen, den schneebedeckten Kilimandscharo, stolze Massai-Krieger und exotische Strände entlang der Gewürzstraße von Sansibar. In Tansania ist all dies Wirklichkeit.

Das bescheidene Tansania ist der Ort, an dem der Mythos Afrika seinen Ursprung hat. Riesige Wildtierherden bewegen sich frei in ausgedehnten Nationalparks, Fischer in traditionellen Holzbooten gehen ihrer Arbeit in den türkisfarbenen Gewässern vor der Küste nach und unberührte Strände erwarten sonnenhungrige Besucher. Für den Tourismus bedeutungsvoll ist auch, dass Tansania von Konflikten, mit denen andere afrikanische Nationen zu kämpfen haben, weitgehend verschont geblieben ist.

Tansania bietet Touristen die beeindruckendsten Nationalparks und Wildreservate von ganz Afrika. Wie an keinem anderen Ort dieses riesigen Kontinents kann man im Serengeti Nationalpark Tiere aus nächster Nähe beobachten, und das Selous Wildreservat ist größer als die Schweiz. Der majestätische, schneebedeckte Kilimandscharo, mit 5.895 m der höchste Berg Afrikas, kann in etwa einer Woche bestiegen werden – die wohl größte sportliche Herausforderung des Kontinents.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Tansanias nationale Fluggesellschaft heißt Air Tanzania (TC).

Turkish Airlines (TK) fliegt u.a. ab Frankfurt/M., Wien und Zürich über Istanbul nach Daressalam.

Ethiopian Airlines (ET) verbindet Frankfurt/M. und Wien via Addis Abeba mit Daressalam (die Tickets werden ab Frankfurt/M. auch von Lufthansa (LH) und ab Wien auch von Austrian (OS) angeboten); Zubringerflüge von Zürich nach Frankfurt/M. sind mit Lufthansa (LH) und Swiss (LX) möglich.

Qatar Airways (QR) fliegt ab Frankfurt/M. und ab Wien via Doha nach Daressalam.

Swiss International (LX) verbindet Zürich regelmäßig nonstop mit Daressalam. Edelweiss (WK) fliegt ab Zürich nach Kilimandscharo, Daressalam und nach Sansibar.

Weitere Fluggesellschaften, die Tansania direkt anfliegen, sind u.a. KLM (KL) ab Amsterdam und  Emirates (EK) ab Dubai.

Discover Airlines (4Y) fliegt ab Frankfurt/M. zum Flughafen Kilimandscharo.

Ethiopian Airlines (ET) fliegt ab Wien via Addis Abeba nach Sansibar.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Daressalam: 13 Std.; Wien - Daressalam: 12 Std. 30 Min.; Zürich - Daressalam: 10 Std. 55 Min. (nonstop).

Ausreisegebühr

Keine.

 

Anreise mit dem Pkw

Gute, geteerte Straßen verbinden Tansania mit Sambia und Kenia. Von Lusaka (Sambia) führt die befestigte Great North Road direkt nach Daressalam. Von Nairobi (Kenia) wird am häufigsten der Grenzübergang bei Namanga genutzt, um nach Arusha zu gelangen.

Die Straßenverbindungen von Ruanda und Mosambik nach Tansania sind äußerst schlecht. Reisende, die von Malawi kommen, nutzen die Songwe-Brücke, südöstlich von Mbeya, nach Tansania. Reisende aus Uganda fahren nach Tansania über Mutukula, nordwestlich von Bukoba.

Fernbus: Regelmäßige Busverbindungen bestehen zwischen Nairobi (Kenia) und Arusha (Tansania), und täglich fahren Busse zwischen Mombasa (Kenia) und Daressalam. Mehrmals wöchentlich verbinden Busse Lilongwe (Malawi) mit Daressalam und bedienen die Strecke Lilongwe - Mzuzu (Malawi) - Mbeya (Tansania). Auch zwischen Kampala (Uganda) und Daressalam bestehen Busverbindungen.

Maut: Die Straßen Tansanias sind nicht mautpflichtig.

Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Anreise mit der Bahn

Züge der Tanzania-Zambia Railway Authority (TAZARA) verkehren zweimal wöchentlich zwischen Kapiri Mposhi (Sambia) und Daressalam (Fahrtzeit: ca. 50 Std.). Es empfiehlt sich, 1. Klasse zu buchen, da die Züge meist überfüllt sind.

Aus Burundi, Ruanda und Uganda erreicht man per Schiff die tansanischen Städte Kigoma und Mwanza, die an das Bahnnetz des Landes angeschlossen sind. Die Hauptbahnlinie für den internationalen Verkehr aus Sambia, Burundi, Ruanda, Uganda sowie der Demokratischen Republik Kongo führt über 1.254 km von den Ufern des Tanganjika-Sees bis nach Daressalam.

Der Luxuszug von Rovos Rail durchquert zwischen Kapstadt (Südafrika) und Daressalam (Tansania) die Länder Botswana, Simbabwe und Sambia.

 

Anreise mit dem Schiff

Daressalam ist der Haupthafen des Landes, der hauptsächlich von Handelsschiffen angelaufen wird. Für Passagiere legt die Sansibar-Fähre hier ab.

Fähranbieter

Zwischen Daressalam und Sansibar verkehren mehrmals täglich Fähren von Azam Marine.

Auf dem Tanganjika-See werden Fährverbindungen zwischen Mpulungu (Sambia) und Kogoma angeboten.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Air Tanzania (TC) bietet Inlandsflüge zwischen den größeren Orten des Landes an. Precision Air (PW) bedient über Daressalam, Kilimandscharo und Sansibar die wichtigsten Städte sowie weitere Inlandsziele. 

ZanAir (B4) bietet regelmäßige Flüge zwischen Sansibar, Pemba und dem Festland an.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das tansanische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 87.000 km, wovon ca. 29.000 km Fern- und Regionalstraßen sind, die die wichtigen Orte verbinden.

Maut: In Tansania gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen: In den Städten und entlang der Hauptverkehrsstraßen sind Tankstellen vorhanden; allerdings kann es mitunter zu Benzinengpässen kommen. Reisende sollten daher sich bietende Tankmöglichkeiten nutzen und für Überlandfahrten Treibstoff im Kanister mitführen.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Ca. 15 % des gesamten Straßennetzes ist asphaltiert. Die Verbindungsstraßen zwischen den größeren Städten und zu Touristenzielen sind Allwetterstraßen. Die übrigen Straßen sind hauptsächlich Schotter- oder Sandpisten, die während der Regenzeit (April und Mai) nur mit Allradantrieb befahrbar bzw. unpassierbar sind. Mit tiefen Schlaglöchern ist stets zu rechnen.

An Kreuzungen fehlen oft die Wegweiser. Nachtfahrten sollten vermieden werden, da sich auf den Straßen mitunter Tiere aufhalten.

Staßenklassifizierung

Die Fern- und Regionalstraßen des Landes sind jeweils mit einem Buchstaben und einer Nummer gekennzeichnet; Fernstraßen beginnen mit dem Buchstaben T, Regionalstraßen mit einem R.

Autovermietung

Mietwagen sind an den internationalen Flughäfen, in den zugehörigen Städten und auf Sansibar sowohl mit als auch ohne Chauffeur erhältlich. Um ein Auto zu mieten, müssen Fahrer mindestens 20 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren den Führerschein besitzen.

Taxi

Registrierte Taxis sind an einem grünen, gelben oder blauen Längsstreifen auf der weißen Karosserie zu erkennen. Es gibt keine Taxameter, jedoch in Daressalam feste Streckenpreise.

Reisende sollten darauf achten, ausschließlich registrierte Taxis zu nutzen, um nicht Gefahr zu laufen, ausgeraubt zu werden.

Fahrrad

In den Städten und auf den Inseln können Fahrräder gemietet werden. Besonders beliebt ist Radfahren auf Sansibar; die meisten Hotels vermitteln dort Fahrräder.

Reisebus

Busse verbinden fast alle Ortschaften. Minibusse (Dala Dalas) halten auch in kleineren Dörfern; sie können auch an der Straße angehalten werden. Besonders während der Regenzeit werden Fahrpläne nicht immer eingehalten, und Ausfälle sind häufig.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht auf den Vordersitzen;
- Promillegrenze: 0,8 ‰;
- Helmpflicht für Motorradfahrer.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- außerorts: 100 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Der ADAC-Partnerklub in Tansania ist die Automobile Association of Tanzania (AAT), Daressalam, Tel. +255 (0)22 215 185 37.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Unterwegs in der Stadt

In Daressalam verkehren Busse und Minibusse zu Einheitsfahrpreisen. Die Busse sind oft überfüllt und nicht immer zuverlässig. Des Weiteren stehen Taxis zur Verfügung, die vor den Hotels zu finden sind und in der Stadt zu festen Tarifen fahren. Taxifahrer erwarten 10% Trinkgeld.

In anderen Städten sollte der Fahrpreis vor Fahrtantritt vereinbart werden.

Aus Sicherheitsgründen wird dringend empfohlen, ausschließlich registrierte Taxis zu nutzen.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Züge der Tanzania Railways Corporation (TRC) verkehren auf der Hauptlinie von Daressalam nach Kigoma und Mwanza (Fahrtzeit: ca. 3 Tage) und des Weiteren auf Strecken wie Kaliua-Mpanda und Tanga-Arusha.

Die Tanzania-Zambia Railway Authority (TAZARA) betreibt 2-mal wöchentlich die Strecke von Daressalam zur sambischen Grenze und weiter nach Kapiri Mposhi (Sambia).

Reisende haben die Wahl zwischen 3 Klassen, wobei es sich empfiehlt, die 1. Klasse zu buchen, da die Züge meist überfüllt sind. Sein Gepäck sollte man in Sichtweite behalten.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Auf den größeren tansanischen Seen, wie Eyasi-See, Manyara-See, Natron-See, Nyasa-See, Tanganyika-See und Victoria-See verkehren Schiffe.

Ein Schnellboot verbindet mehrmals täglich Daressalam mit Sansibar (Fahrtzeit: 60-90 Min.). Außerdem besteht eine Verbindung von Sansibar nach Pemba. Dampfer verkehren auf dem Tanganjika- und dem Victoria-See. Es gibt drei Klassen, wobei die 1. Klasse bequem und selten überfüllt ist.

Die Dampfer des Victoria-Sees verbinden Bukoba mit Mwanza.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Es gibt ca. 2000 Krankenhäuser und Kliniken, einige Kirchenmissionen haben medizinische Versorgungsstationen. Außerdem gibt es Privatärzte, Krankenhäuser und Gesundheitszentren. Der Versorgungsstandard entspricht aber bei weitem nicht dem europäischen.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den
Temperaturen entsprechend gekühlt werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Ein Impfnachweis für Gelbfieber wird von Reisenden verlangt, die über 1 Jahr alt sind und aus einem Gelbfiebergebiet (z. B. aus den Nachbarländern) kommen. Reisende aus Nicht-Endemiegebieten (z. B. Europa) benötigen laut Auswärtigem Amt nur dann eine Gelbfieberimpfung, wenn sie in einem Gelbfiebergebiet den Flughafen beim Zwischenstopp verlassen oder länger als 12 Stunden in diesem Flughafen auf ihren Anschlussflug warten. Reisenden, die einen Langzeitaufenthalt in Tansania planen, wird eine Impfung gegen Gelbfieber angeraten.

[2] Der Nachweis einer Cholera-Impfung ist in ganz Tansania nicht erforderlich. Abweichungen der Grenzbeamten von den eigenen Impfvorschriften sind in Einzelfällen nicht auszuschließen. Der Deutschen Botschaft sind in letzter Zeit allerdings keine Schwierigkeiten bekannt geworden. Das Risiko einer Infektion ist für Touristen gering.

Cholera kommt verstärkt im Arusha, Coast, Dar es Salaam (Distrikte: Ilala, Kinondoni), Dodoma, Kigoma, Kilimanjaro, Lindi, Mara, Mbeya, Morogoro, Mtwara, Mwanza, Rukwa, Shinyanga, Tanga und auf der Insel Sansibar vor. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

[3] Malariaschutz ist ganzjährig, besonders aber während der Regenzeit (November bis Mai), in allen Landesteilen einschließlich der Städte (seit Oktober 2023 vermehrte Malaria-Fälle in Sansibar), der Nationalparks sowie der Inseln Sansibar, Mafia und Pemba erforderlich. Die gefährlichere Form Plasmodium falciparum (Malaria tropica) herrscht zu fast 100 Prozent vor. Sie verläuft bei nicht-immunisierten Europäern unbehandelt meist tödlich. Für die Gebiete mit hohem Malariarisiko empfiehlt sich eine medikamentöse Prophylaxe.  

[4] Größtes Infektionsrisiko stellen Darminfektionen dar. Die für alle tropischen Länder geltenden Hygieneregeln (z. B. Vorsicht bei Genuss von Nahrungsmitteln und Leitungswasser) sollten sorgfältig beachtet werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

Andere Risiken

Bilharziose-Erreger können landesweit (auch in Sansibar und Pemba) in manchen Teichen und Flüssen vorkommen. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Ein wirksamer Insektenschutz reduziert die Übertragungsgefahr.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Die Zahl der HIV-Infizierten in Tansania wird auf mehrere Millionen geschätzt. Sexuelle Kontakte mit unbekannten Partnern sollten gemieden werden.

Masern kommen vor. Reisende sollten ihren Impfschutz vor einer Tansania-Reise unbedingt überprüfen und ggf. auffrischen.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor allem in den ländlichen Gebieten vor. Um sich zu schützen empfiehlt sich eine Impfung und die Meidung großer Menschenansammlungen.

Pest-Fälle wurden aus der Provinz Tanga am Westhang der Usambara-Berge gemeldet. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflich in Pestgebieten Tätigen empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.

In den Nationalparks Manyara, Serengeti und Ngorongoro sowie in den Gebieten Arusha und Kigoma kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis) kommen, die durch die Tsetse-Fliege mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeiden der Fliegenstiche durch Insektenschutzmittel und entsprechende, möglichst helle Kleidung ist hier besonders angeraten. Bei Verdacht (Reaktion an der Stichstelle, unklares Fieber) sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden.

Tollwut kommt landesweit vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber tritt landesweit und ganzjährig, v.a. von April bis Oktober, auf. Schutz vor den Überträgern bieten hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.

Geld

Währung

1 Tansanischer Schilling = 100 Cents. Währungskürzel: TS, TZS (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 10.000, 5.000, 2.000, 1.000, 500 TS; Münzen in den Nennbeträgen 200, 100 und 50 TS (kleinere Beträge sind nur vereinzelt im Umlauf).

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten (manchmal nur Visa) werden nur in größeren Hotels, Lodges und Reisebüros akzeptiert (oft mit Gebühren). Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. An den Bankautomaten der amtlich zugelassenen Banken im ganzen Land kann Bargeld auch mit Kreditkarte (meist nur mit Visa) abgehoben werden.

Geldautomaten

Bankkarten

 

Mit der Kreditkarte (meist nur mit Visa) und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an wenigen Geldautomaten in den Großstädten mit dem Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 

Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.

 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Tansania nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.30-12.30 Uhr, teilweise auch bis 16.00 Uhr, Sa 08.30-13.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe des deklarierten Betrages, abzüglich der Umtauschbeträge.

Geldwechsel

Umtausch von Bargeld - vorzugsweise US-Dollar (nur Scheine ab 2006) - bei jeder Zweigstelle der National Bank of Commerce und allen autorisierten Wechselstuben. Umtauschquittungen sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden. In den touristischen Zentren wird der US-Dollar ebenfalls als Zahlungsmittel angenommen (nur Scheine ab 2006). Euro kann in die Landeswährung nur in Großstädten und in einigen Hotels umgetauscht werden.

Währungen

Sprache

Überblick

Kisuaheli und Englisch sind Amtssprachen. Arabisch und verschiedene regionale Sprachen.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Tansania eingeführt werden (Personen ab 17 J.):

250 g Tabakwaren;
1 Flasche alkoholische Getränke;
500 ml Parfüm und Eau de Toilette für den persönlichen Gebrauch (davon nicht mehr als 125 ml Parfüm).

Persönliche Gegenstände, die bei der Abreise aus Tansania wieder aus dem Land verbracht werden. Verbrauchsgüter und nicht-alkoholische Getränke, deren Menge vom Zollbeamten für den Eigenbedarf eingeschätzt werden.

Verbotene Importe

Plastiktüten, Drogen, pornografische Erzeugnisse und Waffen. Jagdwaffen müssen deklariert werden.

Verbotene Exporte

Ausfuhr von Tiermaterial nur unter Einhaltung des Washingtoner Artenschutzabkommens. Ein Ausfuhrverbot besteht für Plastiktüten, Tiertrophäen oder Schmuck mit Bestandteilen von Tieren und für andere Gegenstände aus Tiermaterial, die CITES-gelistet sind.

Exportbestimmungen

Für Holzschnitzereien müssen bei der Ausfuhr gegen eine Gebühr eine Prüfbescheinigung und eine Ausfuhrerlaubnis erworben werden.

Weitere Informationen zu den Zollbestimmungen sind vom Tanzania Revenue Authority erhältlich. 

Kommunikation

Telefon

Selbstwählferndienst. Telefonzellen sind in Postämtern und größeren Städten vorhanden. In einigen ländlichen Gebieten müssen Anrufe ins Ausland bei der Vermittlung angemeldet werden.

Mobiltelefon

GSM 900 und GSM 1800. Netzbetreiber sind Vodacom Tanzania (Internet: www.vodacom.co.tz) Zanzibar Telecom und Celtel Tanzania (Internet: http://www.tz.celtel.com/en/index.html). Der Sende-/Empfangsbereich fur Mobilfunk beschränkt sich auf die Umgebung der größeren Städte.

Internet

Internetanbieter sind Africa Online (Internet: www.africaonline.co.tz) und Raha (Internet: www.raha.com). In den Großstädten gibt es viele Internetcafés, auch in ländlichen Gebieten wird zunehmend Internetzugang angeboten.

Post

Luftpost nach Europa ist ca. fünf Tage unterwegs.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Einkaufen

Überblick

Trommeln, alte Messing- und Kupfergegenstände, Schmuckwaren und Holschnitzereien. Auf »Souvenirs« wie Jagdtrophäen, Tierfelle, Elfenbein u. Ä. sollte man verzichten, da diese unter das Artenschutzabkommen fallen und nicht in die Bundesrepublik, die Schweiz oder nach Österreich eingeführt werden dürfen.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.00-18.00 Uhr, Sa 08.30-12.30 Uhr. Einige Geschäfte sind auch sonntags geöffnet.

Kulinarisches

Übersicht

Fast alle Hotels bieten einheimische Spezialitäten aus Mais, Bohnen, Maismehl, Fisch und Fleisch an. In den großen Hotels werden auch europäische Gerichte angeboten. Meeresfrüchte wie Hummer, Krabben, Krevetten, Tunfisch und Hai stehen ebenso auf der Speisekarte wie tropische Früchte aller Art. Tischbedienung ist üblich.

Getränke:
Kaffee und Tee sind hervorragend. Alkoholkonsum ist gestattet, und das einheimische Bier ist besonders schmackhaft. Spezialitäten sind Konyagi (einheimischer Gin) und Afrikoko, ein Likör mit Schokolade und Kokosnuss. Der süße Dodoma-Wein ist in Rot und Rosé erhältlich. In den Bars wird am Tresen bedient.

Kultur

Religion

Muslime (35 %), Christen (30 %), Anhänger von Naturreligionen (35 %) und hinduistische Minderheit. Sansibar ist zu fast 100 % muslimisch.

Soziale Verhaltensregeln


Umgangsformen: Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand. Eine einzelne Person wird mit Jambo begrüßt, worauf man ein Jambo erwidert. Gruppen begrüßt man mit Hamjambo und grüßt mit Hatujambo zurück. Traditionell isst man mit der Hand, und Gastgeber freuen sich über ein Geschenk.

Rauchen: Ein Aschenbecher ist normalerweise ein Zeichen, dass geraucht werden darf. Kinos und öffentliche Verkehrsmittel sind Nichtraucherzonen. Vor allem auf Sansibar, wo 95 % der Bevölkerung muslimisch sind, sollte auf zurückhaltende Kleidung geachtet werden.

Kleiderordnung: Auf Sansibar müssen Touristen an öffentlichen Orten ihre Körper von den Schultern bis zu den Knien bedecken. Verstöße gegen diese Kleiderordnung werden mit Strafgebühren von ca. 700 US$ geahndet.

Fotografieren:
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughäfen, Brücken etc.) zu fotografieren. Mitunter wird eine geringe Geldsumme erwartet. Grundsätzlich immer um Erlaubnis fragen, bevor man jemanden fotografiert.

Trinkgeld
ist nicht üblich, obwohl Kellner und Träger oft ein kleines Entgelt erwarten.

Landesdaten

Vorwahl

+255

Fläche(qkm)

945087

Bevölkerung

59.734.218

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

54

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

112

Kenia

Klima

Beste Reisezeit

Die Küstengebiete sind tropisch mit kühlenden Monsunwinden. In den Niederungen ist es heiß und zumeist trocken, im Hochland eher gemäßigt mit vier Jahreszeiten. Nairobi hat wegen seiner Höhenlage das ganze Jahr über ein angenehmes Klima. Am Victoria-See sind die Temperaturen viel höher, hier gibt es z. T. starke Regenfälle.

Klimatabelle Nairobi

Jan.Feb.MärzApr.MaiJuniJuliAug.Sept.Okt.Nov.Dez.
Max. Temperatur °C272828262524232326272525
Min. Temperatur °C131314151412111212131414
Sonnenstunden / Tag999765446778
Regentage447121042236136

Klimatabelle Mombasa

Jan.Feb.MärzApr.MaiJuniJuliAug.Sept.Okt.Nov.Dez.
Max. Temperatur °C333434333129292930313233
Min. Temperatur °C222323232220191920212222
Sonnenstunden / Tag999877788998
Regentage3151014101089987

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens 1 freie Seite verfügen.

Visainformationen

Achtung: Vor der Einreise muss online die International Travelers Health Surveillance Form ausgefüllt werden, wenn der Einreisende an Symptomen leidet, die typisch für Grippe sind.

Eine elektronische Einreisegenehmigung (eTA) ist für die Einreise nach Kenia für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder erforderlich. Die eTA sollte mindestens 3 Tage vor der Abreise beantragt werden. Dennoch garantiert eine erteilte eTA nicht die Einreise nach Kenia. Vor Ort entscheiden die Grenzbeamten, ob die eTA für die Einreise akzeptiert wird. 

Kosten

eTA elektronische Einreisegenehmigung: 30 US$.

 

 


 

Visaarten und Kosten

Gemeinsames Visum für Kenia, Uganda und Ruanda.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Beantragung der elektronischen Einreisegenehmigung (eTA).

Antrag erforderlich

elektronische Einreisegenehmigung eTA:

- Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist

- aktuelles Passbild / Selfie

- Kontaktinformationen

- Reise- und Flugpan

- Touristen und Besucher: Reservierung der Unterkunft oder private Einladung; Geschäftsreisende: Einladungsschreiben der kenianischen Firma und Kopie der Unternehmenseintragung

- Zahlungsmittel wie z.B. Kreditkarte

- Bearbeitungsgebühr

- ggf. weitere Unterlagen

 

Temporärer Wohnsitz

Anträge an das Einwanderungsamt: The Principal Immigration Officer, PO Box 30191, Nairobi.

Bearbeitungsdauer

elektronische Einreisegenehmigung eTA: in der Regel 3 Werktage

 

Nachweis ausreichender Geldmittel

Alle Reisenden müssen bei der Einreise über ein Rück-/Weiterreiseticket und über ausreichende Geldmittel (mind. 500 US$) verfügen.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Ausdruck des e-Visums.

(b) Rück- oder Weiterreiseticket und -dokumente.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt (mindestens 500 US$).

(d) Ggf. Impfnachweis gegen Gelbfieber.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren. 

Österreicher, Schweizer, Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Einreisebestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende, Kinder benötigen einen eigenen Reisepass, eine eTA und eine schriftliche Reiseerlaubnis beider Elternteile. Kinder unter 16 Jahren, die von ihren Eltern begleitet werden, benötigen eine eTA und einen Reisepass.

Minderjährige, die einen anderen Nachnamen tragen als der sie begleitende Erwachsene, sollten das Verwandtschaftsverhältnis zu diesem Erwachsenen nachweisen können (z.B. mit einer Geburtsurkunde).

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, das im Herkunftsland ausgestellt wurde, benötigt. Die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat und maximal 12 Monate vor der Ankunft durchgeführt worden sein. Zusätzlich muss eine Einfuhrgenehmigung vorgelegt werden, die von der Botschaft in Berlin innerhalb von 1 Woche bei postalischer Antragstellung bzw. innerhalb von einen Tag bei persönlicher Antragstellung ausgestellt wird. Notwendig ist ein Anschreiben an die Botschaft, das die persönlichen Daten des Reisenden enthält (v. a. Name und Anschrift). Die Gebühr, die per ec-Karte oder Überweisung bezahlt werden kann, beträgt 57 €. Die genauen Anforderungen sind unter www.kenyaembassyberlin.de erhältlich.

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens 1 freie Seite verfügen.

Visainformationen

Achtung: Vor der Einreise muss online die International Travelers Health Surveillance Form ausgefüllt werden, wenn der Einreisende an Symptomen leidet, die typisch für Grippe sind.

Eine elektronische Einreisegenehmigung (eTA) ist für die Einreise nach Kenia für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder erforderlich. Die eTA sollte mindestens 3 Tage vor der Abreise beantragt werden. Dennoch garantiert eine erteilte eTA nicht die Einreise nach Kenia. Vor Ort entscheiden die Grenzbeamten, ob die eTA für die Einreise akzeptiert wird. 

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Fri, 01 Mar 2024 11:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 01 Mar 2024 11:55:52 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Einreisebestimmungen

Seit dem 5. Januar 2024 benötigen alle Reisenden (Ausnahmen siehe eTA-Webseite) eine „Electronic Travel Authorization" (sogenannte „eTA"; seit Einführung der eTA ist kein Visum mehr erforderlich) zur Einreise nach Kenia. Die Beantragung erfolgt online und kann frühestens drei Monate vor Abreise eingereicht werden; spätestens jedoch 72 Stunden vor Abreise. Die „eTA" berechtigt nicht automatisch zur Einreise – dies liegt im Ermessen der Grenzbeamten bei der Einreise. Weitere Informationen in deutscher Sprache bietet die Kenianische Botschaft. Bereits erteilte (e)Visa behalten ihre Gültigkeit bis zum Abschluss der Reise.

  • Bitte beachten Sie die rechtzeitige Beantragung der „eTA". Weitere Hinweise erteilen die kenianischen Behörden.

Gefahr terroristischer Anschläge

Vor dem Hintergrund des Konflikts im Nahen Osten und angesichts der ohnehin vorhandenen Gefahr terroristischer Anschläge in der Region Ostafrika wird zu erhöhter Vorsicht aufgerufen.

  • Bitte beachten Sie besonders die Empfehlungen im Kapitel Sicherheit - Terrorismus.

Sicherheit

Von Reisen in die folgenden Gebiete der North-Rift-Region wird derzeit dringend abgeraten:

-        Korkoron Hills, Tandare Valley und Silale Gorges in Baringo County;

-        Mukogodo Forest, Kamwenje, Warero und Ndonyoriwo, Lekuruki Hills, Losos und Kiape Caves und Sieku Valley in Laikipia County;

-        Ltungai Conservancy, Longewan, Nasuur, Lochokia und Lekadaar Escarpmenst, Lolmolok Caves, Pura Valley, Malaso Escarpment und Suguta Valley in Samburu County;

-        Kapebok, Nakwamoru, Lebokat, Ombollion, Nadome und Kamur Caves in Turkana County sowie Turkwell Escarpment an der Schnittstelle zu West Pokot und Turkana Counties.

Daneben wird von Reisen

-          in das Grenzgebiet zu Somalia (ca. 100 km Entfernung zur Grenze), einschließlich der Provinz Lamu,

dringend abgeraten.

Von nicht erforderlichen Reisen nach Lamu Island und Manda Island wird abgeraten.

Bei Reisen in Gegenden in der North-Rift-Region (Turkana, West Pokot, Elgeyo Marakwet, Baringo, Laikipia und Samburu) wird derzeit zu besonderer Vorsicht geraten, siehe Sicherheit - Kriminalität.

Terrorismus

In Kenia besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge. Die somalische Al-Shabaab-Terrororganisation hat mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung der kenianischen Streitkräfte an der ATMIS-Mission (ehemals AMISOM-Mission) in Somalia gedroht und zu Solidaritätsaktionen mit der Hamas aufgerufen.
Mehrere Anschläge und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. So erfolgte 2019 ein Anschlag auf den DusitD2-Hotel- und Bürokomplex; 2020 ein Selbstmordanschlag auf ein kenianisches Militärlager in der Provinz Lamu.
Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, kirchliche Einrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Kleinbusse, Fähren, Flughäfen und andere stark frequentierte Einrichtungen zählen zu den Orten mit erhöhter Gefährdung.

Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias, einschließlich der Provinz Lamu, wird wegen terroristischer Aktivitäten dringend abgeraten.
Lamu Island und Manda Island sind bislang nicht Ziel von Anschlägen geworden. Es gibt jedoch ein verstärktes Aufkommen aktiver terroristischer Zellen, die bis in die Nähe des Archipels vordringen.
Bei Aufenthalten und Reisen in abgelegene Orte oder Nebenstrecken der Küstenregion mit Ausnahme der touristischen Einrichtungen besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
  • Vermeiden Sie unbedingt Reisen, die näher als etwa 100 km an die somalische Grenze heranführen, einschließlich Kiwayu und die Küstenregionen nördlich von Pate Island, sowie nicht erforderliche Reisen nach Lamu Island und Manda Island.
  • Seien Sie bei unbedingt erforderlichen Besuchen des Lamu-Archipels besonders vorsichtig und reisen Sie ausschließlich auf dem Luftweg an.
  • Suchen Sie für unvermeidliche Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz - vor allem nach Lamu - unbedingt den Schutz in einem bewachten Konvoi.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Demonstrationen aus politischen oder sozialen Gründen kommen vor, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können.

Demonstrationen können in Kenia jederzeit, auch ohne konkreten Aufruf, stattfinden.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie in Nairobi den Central Business District (CBD), das State House sowie die Stadtteile Kibera und Mathare während Demonstrationszeiten komplett. Ebenso die Straßenzüge Moi Avenue, Kenyatta Avenue, Haile Selassie Avenue und Harambee Avenue.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.

In Laikipia und angrenzenden Counties mehren sich die Konflikte über Weide- und Landrechte. Dabei kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Übergriffen auf Farmen und Lodges.

In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias besteht die Gefahr von Stammesauseinandersetzungen.

Kriminalität

Bei Reisen in die North-Rift-Region (Turkana, West Pokot, Elgeyo Marakwet, Baringo, Laikipia und Samburu) wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Die kenianische Regierung hat Teile der North-Rift-Region als besonders gefährdet erklärt.

Hintergrund sind vermehrte Angriffe durch Banden in diesem Bereich, die durch Streitigkeiten um Land und Ressourcen angeheizt werden.

  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
  • Suchen Sie nur gesicherte Unterkunfts-und Aufenthaltsorte auf.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Nicht ausgeschlossen sind Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Blitz-Entführungen münden, bei denen auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.

Bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete sind besonders gefährlich. In Nairobi ereigneten sich zudem in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenübertraten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.

In Nairobi und in Mombasa besteht die erhöhte Gefahr von Raubüberfallen, auf Fußgänger wie auch Autofahrer einschließlich des „Car-Jackings".
Auch bei organisierten „Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen.

Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden.

In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz besteht eine erhöhte Gefahr von bewaffneten Überfällen und Entführungen.

In jüngster Zeit ist es zu Überfällen, teilweise mit schwerer Körperverletzung, nach Verabredungen zu sexuellen Handlungen über Dating-Plattformen gekommen.

Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga, des Amboseli-Parks gemeldet.

Vor allem an der Küste kommt es gelegentlich zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser von Individualtouristen.
Auch beim Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs ist es insbesondere an der Küste vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen.

  • Vermeiden Sie bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete im Allgemeinen sowie die Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma.
  • Meiden Sie nachts die Innenstädte Nairobis und Mombasas.
  • Besuchen Sie die Altstadt von Mombasa auch tagsüber nur mit ortskundigen Personen.
  • Legen Sie auch kürzere Strecken im Zweifel lieber mit dem Taxi zurück.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen, ärmeren Wohngegenden und an Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Holen Sie vor individuellen Ausflügen Informationen zur Lagebeurteilung und Risikoabwägung bei den Reise- und Hotelleitungen ein.
  • Übernachten Sie als Individualtouristen in Nationalparks ausschließlich in Lodges oder auf bewachten Campingplätzen und achten Sie auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit, tragen Sie diese keinesfalls sichtbar.
  • Seien Sie beim Einsatz von Bank- und Kreditkarten und beim Abheben am Geldautomaten besonders vorsichtig.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter als auch bei Verabredungen über Dating-Plattformen skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Seit Ende September 2022 kam es bisher zu mindestens drei Raubüberfällen auf deutsche Staatsangehörige, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht beziehungsweise eine Schusswaffe als Hiebwaffe benutzt wurde.

  • Meiden Sie daher entlegene Gegenden. Telefonieren Sie in der Öffentlichkeit nur falls unbedingt nötig, ansonsten verwahren Sie Ihr Mobiltelefon sicher. Falls Sie eine Tasche mitführen, tragen Sie diese auf der von der Straße abgewandten Seite. Führen Sie nur so viel Bargeld mit wie unbedingt notwendig. Tragen Sie die Wertsachen am Körper verteilt.
  • Achten Sie insbesondere auf „Boda Bodas" (Motorradtaxis).
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinesfalls Gegenwehr. Informieren Sie unverzüglich die örtliche Polizei und die Deutsche Botschaft Nairobi.
  • Informieren Sie unverzüglich die örtliche Polizei und die deutsche Botschaft.

Piraterie auf hoher See

Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind Schiffe vor Kenia gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.

  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.

Natur und Klima

Kenia liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

Das Klima ist an der Küste tropisch, das Hochland und Zentrum des Landes ist subtropisch, der Norden und Nordosten semi-arid und arid.

Extreme Trockenheit und Dürre kann die östlichen, nordöstlichen, aber auch Küstenregionen betreffen.

In den Regenzeiten, die üblicherweise von Oktober bis November und von Ende März bis Mitte Juni gehen, können starke Regenfälle Überflutungen und Erdrutsche sowie Schäden an der Infrastruktur verursachen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Kleinbusse, Taxis und Motorad-Taxis „Boda-Boda".

Die Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta" und Mombasa „Daniel Arap Moi" und insbesondere am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson - Ausgangspunkt zahlreicher „flying safaris"- entsprechen nicht immer internationalen Standards.

Es herrscht Linksverkehr. Die Hauptverkehrsstraßen sind häufig in schlechtem Zustand und lassen ein schnelles Vorankommen häufig nicht zu.

Öffentliche Busse oder „Matatus" genannte Kleinbusse sind teilweise nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen und „Boda-Boda"-genannten Motorrad-Taxis mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind vergleichsweise häufig.

Bei Safaris lokaler Anbieter führen ein offensiver Fahrstil, die Übermüdung oder nur bedingte Geländetauglichkeit der Kleinbusse regelmäßig zu schweren Unfällen.
Bei der Buchung von Ausflügen bei kleineren lokalen Anbietern wurden Leistungen in Einzelfällen nach Vorkasse von Reisenden nicht erbracht und Beträge nicht zurückerstattet.

  • Verzichten Sie im Zweifel bei Überlandfahrten auf öffentliche Busse, „Matatus" und „Boda-Bodas", sondern nutzen Sie lieber lizensierte Taxis.
  • Planen Sie die Route und die Fahrtzeit bei selbst organisierten Fahrten so, dass Sie Ihr Ziel noch bei Tageslicht erreichen.
  • Informieren Sie sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit Safarianbietern und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt möglichst, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden, weisen Sie Fahrer bei risikoreicher Fahrweise ggf. vehement auf einen angemessenen Fahrstil hin.
  • Führen Sie Wanderungen in Abhängigkeit von Gelände und Fauna möglichst mit einem ortskundigen, vertrauenswürdigen oder beim Kenya Wildlife Service registrierten Wanderführer durch.
  • Vergewissern Sie sich bei Buchungen über lokale Reiseveranstalter der Seriösität des Unternehmens.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Das kenianische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe. Auch wenn diese Bestimmungen bisher nicht angewandt wurden, wird zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit dringend empfohlen. Homosexuelle Handlungen sind weitestgehend tabuisiert. Es ist nach Verabredungen über Dating-Apps zu Überfällen und Gewalttaten insbesondere gegenüber Homosexuellen gekommen.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe. Auch ohne Verurteilung ist mit einer mehrjährigen Untersuchungshaft zu rechnen.

Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Auch Gas/Schreckschuss- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray werden als Waffen klassifiziert und sollten nicht im Reisegepäck mitgeführt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.

Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/Frauenhandel und Ausbeutung wurden drastisch angehoben und sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.

Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung.

Es besteht ein allgemeines Verbot von Plastiktüten, schon der Besitz ist strafbar, es drohen hohe Geldstrafen und u.U. sogar Haft, siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen.

  • Führen Sie keine Plastiktüten nach Kenia ein.

Der Besitz und Handel von Elfenbein und Elfenbeinprodukten steht unter hohen Geld- und Freiheitsstrafen. Dies betrifft auch Elfenbeinprodukte, die vor Inkrafttreten von Artenschutzregelungen erworben bzw. hergestellt wurden.

Der Kauf oder das Sammeln von Korallen, Muscheln und Seesternen ist verboten.

Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z. B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis der Sicherheitskräfte kann im Einzelfall eingeholt werden.

Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Beschädigung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.

Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/Frauenhandel und Ausbeutung wurden drastisch angehoben und sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.

Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist weitgehend verboten, der Nichtraucherschutz wird inzwischen strenger kontrolliert und verfolgt.

Die Einfuhr (inklusive Tabak) und das Rauchen von Wasserpfeifen sind verboten.

Es besteht ein allgemeines Verbot von Plastiktüten, schon der Besitz ist strafbar, es drohen hohe Geldstrafen und u. U. sogar Haft.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kenya-Shilling (KES). Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und Debitkarten (Girocard) europäischer Banken abhängig von den Sicherheitsvorkehrungen der jeweiligen Bank bis maximal 40.000 KES abgehoben werden. Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in 1-USD-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z. B. für ein Taxi, bestreiten zu können.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Kenias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise

Einreisende mit grippeähnlichen Symptomen müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Sie müssen sich außerdem kostenpflichtigen Tests, zunächst einem Antigen-Schnelltest, bei positivem Ergebnis einem PCR-Test unterziehen. Bei starken Symptomen besteht die Pflicht zur Selbstisolation.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über das Aufenthaltsende hinaus gültig sein. Die Vorlage eines Rück- oder Weiterreisetickets ist notwendig. Vor Einreise ist eine elektronische Einreisegenehmigung „eTA" notwendig, siehe Aktuelles.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

ETA/Visum

Siehe Aktuelles - Einreisebestimmungen

Seit Einführung der elektronischen Einreisegenehmigung „eTA" ist kein Visum zur Einreise nach Kenia mehr erforderlich.

Bereits erteilte (e)Visa behalten ihre Gültigkeit bis zum Abschluss der Reise.

East African Tourist Visa

Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda über das elektronische Visasystem zu beantragen. Die Kosten betragen 100 USD.

Bei Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia, besteht die Möglichkeit ein Visum zur mehrfachen Einreise zu beantragen.

Arbeitsaufnahme

Eine Arbeitsgenehmigung ist regelmäßig erforderlich, auch bei Tätigkeiten in sozialen Einrichtungen oder bei Nichtregierungsorganisation und Praktika. Weitere Informationen bietet das kenianische State Department for Immigration Services.

  • Informieren Sie sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution bzw. über eine deutsche Partnerinstitution.
  • Thematisieren Sie dabei auch die Sicherheit der Unterbringung. Zum Teil wird für die Mitarbeit ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Das Mitführen einer englischsprachigen, von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen, beglaubigten Einverständniserklärung wird empfohlen.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Bargeld und Zahlungsmittel müssen bei Beträgen über 10.000 USD deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen (einschließlich Gas-/Schreckschusspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.

Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.

Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.

Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.

Weitere Informationen bietet die FAQ der Kenya Revenue Authority (KRA).

Heimtiere

Für die Einfuhr von Katzen und Hunden stellt die Botschaft von Kenia in Berlin gegen Vorlage des EU-Heimtierausweises, eines aktuellen tierärztlichen Gesundheitszeugnisses und einer Gebühr eine Einfuhrerlaubnis aus.

  • Informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Ihrer Ausreise bei der kenianischen Botschaft hierzu.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Reiseimpfungen:

Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Bei Reisen nur in die North Eastern Province, nach Kilifi, Kwale, Lamu, Malindi und Tanariver in der Coastal Province sowie nach Nairobi und Mombasa ist eine Gelbfieberimpfung nicht allgemein empfohlen, kann aber dennoch sinnvoll sein. Im übrigen Land besteht eine allgemeine Empfehlung zur Gelbfieberimpfung. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.

 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Kenia ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb des großen Zentrums in Nairobi fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen insbesondere auf dem sonstigen Markt vor.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab, z. B. bei AMREF-Flying Doctors.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist regional unterschiedlich:

  • Ganzjährig hohes Risiko: im ganzen Land unterhalb von 2.500 Hm
  • Malariafrei: Nairobi (Stadtzentrum), Höhenlagen oberhalb von 2.500 Hm

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen. In Nairobi ist das Risiko für diese Erkrankungen allgemein nur minimal.

  • Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Die in Kenia vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Die seltene afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen. Durch Zecken kann Afrikanisches Zeckenbissfieber, eine Rickettsiose, übertragen werden.

  • Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen, siehe Schutz vor Insekten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Kenia wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

In Kenia besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis März und von Juni bis Oktober auf.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen. 
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen ,Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele übertragen. In Kenia leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione. Daneben kommen auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung wie z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen oder Hundertfüßler vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Hund oder von einem anderen giftigen Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe, insbesondere aber Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.
  • Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
  • Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise, siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen. Abgase desolater Fahrzeuge und Rauchentwicklung durch Verbrennung von Garten- und Plastikmüll treten im ganzen Land auf.

  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

Reisen in große Höhe können mit besonderen Gefahren verbunden sein.

  • Beachten Sie vor geplanten Aufstiegen auf den Mount Kenya unsere Informationen zur Höhenkrankheit.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Kenia.

Hauptstadt

Nairobi.

Geographie

Kenia grenzt im Nordosten an Somalia, im Norden an Äthiopien, im Nordwesten an den Sudan, im Westen an Uganda und im Süden an Tansania. Im Osten liegt der Indische Ozean. Landschaftlich ist Kenia in vier Regionen unterteilt: Wüste im Norden, Savanne im Süden und fruchtbare Ebenen an der Küste und an den Ufern des Victoria-Sees. Das Bergland mit der Haupstadt Nairobi befindet sich im Westen. Nordwestlich von Nairobi liegt das Rift Valley, der Grabenbruch, in dem die Stadt Nakuru und der Aberdare-Nationalpark liegen, unweit des Mount Kenia (5200 m), der ebenfalls einen Nationalpark beherbergt. Ganz im Nordwesten von Kenia liegt der Turkana-See.

Regierung

Präsidialrepublik (im Commonwealth) seit 1963. Verfassung von 1963, letzte Änderung 2008. Einkammerparlament (Bunge) mit 224 Mitgliedern. Direktwahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre. Unabhängig seit 1963 (ehemalige britische Kolonie).

Staatsoberhaupt

William Ruto, seit September 2022.

Elektrizität

220/240 V, 50 Hz. Dreipolige Stecker. Adapter erforderlich.

Übersicht

Kenia ist ein Land von beeindruckender Schönheit, die sich z.B. in den blaugrünen Farben des Indischen Ozeans, an den Kenia im Osten grenzt, oder in der bezaubernden Pflanzenwelt des Mount Kenia zeigt.
Kenia ist ein Traum für Safariliebhaber. Besonders berühmt sind die kenianischen Wildparks Amboseli, Masai Mara, Samburu und Tsavo, in denen unzählige Tierarten in der von Akazien bewachsenen Savanne beobachtet werden können. Kenias Nationalparks und Reservate nehmen ein Zehntel der Landesfläche ein und bestehen aus Wüste, Grasland und dichten Bergwäldern.
Auch die Menschen von Kenia sind faszinierend. Hier leben rund 40 verschiedene Stämme, unter ihnen die Kikuyu, die Luo und die stolzen, rot gekleideten Massai, die noch heute Halbnomaden sind und ihre Rinderherden entlang der südlichen Grenze treiben.
An der milden Swahili-Küste vermischt sich die afrikanische mit der asiatischen Kultur, ein Resultat der Jahrhunderte alten Handelsbeziehungen. Noch heute sieht man romantische Dhaus (Segelboote) die Gewässer durchkreuzen.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Kenias nationale Fluggesellschaft Kenya Airways (KQ) bietet Direktverbindungen nach Nairobi von Genf und Paris sowie zusammen mit KLM (KL) Flugverbindungen via Amsterdam ab Frankfurt/M., Wien und Zürich.

Nonstop-Verbindungen nach Nairobi bieten mehrmals pro Woche Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und Swiss (LX) ab Zürich sowie Austrian Airlines (OS) in Kooperation mit Swiss (LX) ab Wien via Zürich.

Condor (DE) fliegt ab Frankfurt/M. nonstop nach Mombasa.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Nairobi: 8 Std.; Zürich - Nairobi: 7 Std. 45 Min.; Wien - Nairobi: 9 Std. 35 Min. (mit Zwischenstopp); Frankfurt/M. - Mombasa: 8 Std. 40 Min.

Airpässe

Mit dem Flight Pass von Kenya Airways (KQ) können Flüge vorab zu einem günstigen Preis gekauft und erst später zu diesem Preis gebucht werden. Außer in Europa ist der Flight Pass für sämtliche Kenya Airways-Flüge weltweit gültig.

Ausreisegebühr

Keine. Die Flughafensteuer ist im Ticketpreis enthalten.

 

Anreise mit dem Pkw

Kenia kann von Tansania, Uganda, Äthiopien, Sudan und Somalia aus auf dem Landweg erreicht werden. Manche Straßen sollten allerdings wegen der unsicheren politischen Lage gemieden werden. Am besten erkundigt man sich vor Reiseantritt bei den konsularischen Vertretungen nach der aktuellen Lage. Nach Addis Abeba (Äthiopien) gibt es eine Allwetterstraße. Die größten Grenzübergänge von Tansania aus sind Namanga und Lunga Lunga; etwas kleiner sind die Grenzübergänge Isebania und Taveta.

Bus:
 Das Busunternehmen Riverside Shuttle verkehrt regelmäßig zwischen Kenia und Tansania.

Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen.

 

Anreise mit dem Schiff

Der bedeutendste Hafen Kenias und zugleich ganz Ostafrikas ist Mombasa. Hier legen auch Kreuzfahrtschiffe an.

Kreuzfahrtschiffe

Die Reederei Phoenix läuft auf ihren in Europa startenden Afrika-Kreuzfahrtreisen auch Mombasa an.

 

 

Vor Ort unterwegs

Warnung

Das Auswärtige Amt rät bei PKW-Reisen in die nördlichen Landesteile Kenias sowie in die Küstenregion nördlich von Malindi, in einem bewachten Konvoi mitzufahren. Am sichersten reist man in diese Gebiete per Flugzeug.

 

Unterwegs mit dem Flugzeug

Kenya Airways (KQ) bietet u.a. Linienflüge von Nairobi nach Kisumu (am Victoria-See), Lamu, Malindi und Maputo.

AirKenya (P2) fliegt regelmäßig u.a. von Nairobi nach Amboseli, Lamu, Malindi, Maasai-Mara North, Lewa Downs, Nanyuki, Meru, Samburu und Kilimanjaro (Tansania).

Mombasa Air Safari verbindet u.a. Mombasa, Diani Beach und Malindi mit Nairobi, Amboseli und Masai Mara.

Safarilink fliegt regelmäßig zwischen Nairobi und den beliebten Safaridestinationen Amboseli, Tsavo, Naivasha, Nanyuki, Lewa, Samburu, Lamu und Kilimanjaro.

Außerdem werden Rundreisen zu den Nationalparks und zur Küste angeboten. Flugzeuge können auch gemietet werden.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Kenia besitzt ein gut ausgebautes Autobahnnetz. Die A104 verläuft von der Grenze nach Uganda über Nairobi zur Grenze nach Tansania. Die A109 verbindet Mombasa mit Nairobi. Die A2 verläuft von Nairobi in Richtung Norden zur Grenze nach Äthiopien und die A1 von der südsudanesischen Grenze durch Westkenia zur Grenze nach Tansania.

Maut: In Kenia gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen sind an größeren Straßen zumeist vorhanden und in der Regel täglich von 7.00-19.00 Uhr geöffnet; manche auch rund um die Uhr. Auf längeren Strecken und in ländlichen Gegenden ist es ratsam, Reservekanister mit Benzin mitzuführen. Ladesäulen für E-Autos sind in Kenia zurzeit nur in Nairobi vorhanden.

Touren und Safaris: Eine Vielzahl an Reiseunternehmen in Nairobi bieten Rundreisen zu den Safariparks und zu anderen Sehenswürdigkeiten an.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Sämtliche Hauptstraßen sind asphaltiert, Nebenstraßen werden ständig verbessert, vor allem im Nordwesten. In weiten Teilen des Nordens ist das Straßennetz nicht besonders gut. Besonders im April und Mai, während der Hauptregenzeit, sollte man Nebenstraßen möglichst nur mit Allradantrieb befahren.

Staßenklassifizierung

Das Straßennetz Kenias umfasst folgende Straßentypen, die jeweils mit einem Buchstaben und einer Nummer gekennzeichnet sind, wobei
- internationale Fernstraßen mit A beginnen;
- nationale Fernstraßen mit  B;
- Primärstraßen mit C;
- Sekundärstraßen mit D und
- Nebenstraßen mit E.

Autovermietung

In Mombasa und Nairobi gibt es am Flughafen und in der Stadt diverse Autovermieter. Die Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Bei Fahrern unter 25 Jahren kann vor Ort eine Jungfahrergebühr berechnet werden. Manche Autovermietungen geben ein Maximalalter von 70 Jahren an.

In größeren Städten können auch in manchen Reisebüros Wagen mit oder ohne Chauffeur angemietet werden. Man sollte hier vor allem das Kilometergeld der einzelnen Firmen vergleichen und nur Wagen mit Allradantrieb in Betracht ziehen.

Taxi

In den Städten sind Taxis überall verfügbar. Zusätzlich verkehren Sammeltaxis, sogenannte Matatus; dies sind Minibusse, die auf festgelegten Strecken fahren und bis zu 16 Personen befördern können.

Reisebus

Busse und Minibusse (Matatu) privater Unternehmen verkehren auf Lang- und Kurzstrecken und verbinden die meisten Städte.

Die Strecke Nairobi-Mombasa (Fahrtzeit: 10-15 Stunden) wird von mehreren Linien bedient. In den Westen Kenias gibt es ebenfalls gute Verbindungen, wie etwa mit Easy Coach nach Kisumu an den Viktoriasee.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Linksverkehr; dennoch gilt, selbst im Kreisverkehr "Rechts vor Links".
- Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
- Die Mitnahme eines zweiten Warndreiecks ist Vorschrift.
- Für Motorradfahrer und -beifahrer herrscht Helmpflicht, und sie müssen Warnwesten tragen.
- Promillegrenze: 0,8 ‰.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 60 km/h;
- auf Landstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub ist die Automobile Association of Kenya (AAK) in Nairobi, Tel. +254 (20) 261 23 00.

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen.

 

Unterwegs in der Stadt

Nairobi hat ein gut funktionierendes Busnetz. Fahrscheine werden beim Schaffner gekauft. Es verkehren auch Minibusse (Matatu), die jedoch häufig sehr überladen sind.

Taxis sind reichlich vorhanden und hauptsächlich in den Straßen um Hotels und touristisch frequentierte Bereiche zu finden. Kenatco ist z.B. ein zuverlässiges Taxiunternehmen. Kenianische Taxis haben keinen Taxameter; der Fahrpreis sollte daher vorab ausgehandelt werden. Die Taxis sind entweder an einem gelben Streifen erkennbar oder sie sind schwarz. Auch Taxis mit Fahrern können gemietet werden, am besten auf Empfehlung eines Hotels oder Reiseunternehmens.

Auto-Rikschas oder Tuk-Tuks werden ebenfalls zur Beförderung vermietet.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Kenya Railways ist Kenias staatliche Eisenbahngesellschaft, sie betreibt zweimal täglich den Madaraka Express Train zwischen Nairobi und Mombasa (Fahrtzeit: 5-6 Std.).

Die einzige weitere kenianische Eisenbahnlinie ist die Uganda-Bahn, die von Mombasa über Nairobi nach Kampala (Uganda) führt.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Fährverkehr besteht u.a. zwischen Mombasa und Likoni sowie zwischen Mokowe und Lamu (überfüllte Fähren). Weitere Einzelheiten von den örtlichen Behörden und Reiseveranstaltern.

Man kann auch ein traditionelles kenianisches Segelschiff (dhow) in Mombasa, Malindi und Lamu mieten. Bei dieser Reiseart sollte man ausreichende Wasser- und Lebensmittelvorräte mitnehmen. Ankerplätze gibt es u.a. bei Mtwapa, Kilifi, Mnarani und Lamu.

Luxuriöser sind Flusskreuzfahrten auf dem Nil.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amtes und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden.

Die East African Flying Doctors (ein fliegender Ärztedienst) bieten eine spezielle Mitgliedschaft für Touristen an, die garantiert, dass man bei Krankheit oder einen Unfall auf Safari diesen Dienst in Anspruch nehmen kann (einschl. Lufttransport). Die medizinische Versorgung in Nairobi und Mombasa entspricht nicht den europäischen Standards.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung ist dringend empfohlen.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die aus einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten kommen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben und sich dort weniger als 12 Stunden aufgehalten haben. Eine Auffrischung nach zehn Jahren wird nicht mehr verlangt. Allen Reisenden nach Kenia, die älter als 9 Monate sind, wird eine Gelbfieberimpfung dringend empfohlen, da Kenia selbst Infektionsgebiet ist.

[2]
Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Landesweit und insbesondere in den Distrikten Homa Bay, Isiolo, Kisumu, Koibatek, Migori, Rachuonyo, Siaya und Suba besteht ein erhöhtes Cholera-Erkrankungsrisiko, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Die Infektionsgefahr von Touristen gilt als sehr gering. Eine Impfung ist in der Regel nicht erforderlich. Die sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygiene ist stets empfohlen.

[3]
Malariaschutz ist ganzjährig im gesamten Land erforderlich. Hohes Malariarisiko besteht im ganzen Land unterhalb von 2.500 m Höhe, in den Regenwaldgebieten, einschließlich der Touristenresorts an der Küste sowie während der Regenzeit von März bis Juni und von Oktober bis Dezember. In der Hauptstadt Nairobi sowie im Hochland (über 2500 m) des Rift Valley, Central, Eastern, Western Province und Nyanza ist das Risiko im Allgemeinen gering. Chloroquin- und Sulfadoxin/Pyrimethamin-Resistenz der vorherrschenden gefährlicheren Form Plasmodium falciparium (Malaria tropica), die zu 99 % auftritt, wurden gemeldet. Eine Vorbeugung mit Medikamenten wird für die Reiseregionen unterhalb von 2.500 m Höhe einschließlich der Städten empfohlen.

[4]
Größtes Infektionsrisiko stellen Darminfektionen dar. Die für alle tropischen Länder geltenden Hygieneregeln (z. B. Vorsicht bei Genuss von Nahrungsmitteln und Leitungswasser) sollten sorgfältig beachtet werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

Nach Verzehr größerer Mengen von Mais sind in der Zentralprovinz zahlreiche Einwohner erkrankt, einige verstorben. Das Gift Aflatoxin, das beim Erhitzen nicht zerstört wird, stammt aus Schimmelpilzen, die sich unter ungünstigen Bedingungen auf dem Getreide bilden. In der Region, in der sich mehrere Nationalparks befinden, sollte vorübergehend auf Maisgerichte verzichtet werden.
Auch auf einen konsequenten Insektenschutz sollte geachtet werden, um Infektionskrankheiten und Durchfälle zu vermeiden.

[5] Eine Impfung gegen Poliomyelitis wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalt auch gegen Typhus

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 

Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen (Victoriasee!) landesweit vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Chikungunya-Fieber kommt in Kenia vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt besonders an den Küstengebieten vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz und bei Langzeitaufenthalt eine Impfung gegen Dengue-Fieber. 

Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Fleckfieber
tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose sowie die ebenfalls durch Mücken übertragene Krankheit Kala Azar kommen in den halbtrockenen Gebieten im Norden und Osten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Örtliche Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis (so genannte "epidemischen Hirnhautentzündung") wurden in der Vergangenheit aus dem Nordwesten der Rift-Valley-Provinz mit Schwerpunkt im West Pokot-Distrikt unmittelbar an der ugandischen Grenze gemeldet. Wie Uganda gehört auch Kenia zum endemischen Meningitis-Gürtel, in dem besonders während extremer Trockenheit mit einem höheren Krankheitsaufkommen gerechnet werden muss. Für Risiko-Reisende bzw. bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt ist Impfschutz empfohlen.

Es besteht im Westen, vor allem im Lambabwe-Tal die Infektionsgefahr mit der Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis). Es werden sorgfältige Insektenschutzmaßnahmen empfohlen.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Landesweit und ganzjährig besteht die Gefahr des Zeckenbiss-Fiebers. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.

Geld

Währung

1 Kenia-Schilling = 100 Cents. Währungskürzel: KSh, KES (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 500, 200, 100 und 50 KSh im Umlauf; Münzen im Wert von 20, 10, 5 und 1 KSh. Es gibt auch eine 40-Schilling-Münze, die allerdings selten vorkommt.

Achtung: Die Banknoten im Wert von 1.000 Kenia-Schilling wurden zum 1. Oktober 2019 aus dem Umlauf genommen. Sie verloren zu diesem Datum ihren Wert und können bei den Banken nicht umgetauscht werden.

Kreditkarten

American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden in Hotels, Reisebüros, von Veranstaltern von Safaritouren und in Restaurants häufig angenommen. An zahlreichen Bankautomaten, die in Städten zunehmend auch an Tankstellen zu finden sind, kann man Bargeld mit Kreditkarte (vor allem mit Visa) abheben. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol in Kenia genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Geldautomaten befinden sich in allen größeren Städten, zunehmend auch an Tankstellen. Das Tageslimit für Abhebungen liegt derzeit bei 40.000 KSh. Zur bargeldlosen Bezahlung in Geschäften ist die Bankkundenkarte nicht geeignet. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in der Regel in Kenia nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Einige Banken haben auch samstags von 09.00-11.00 Uhr geöffnet. Viele Niederlassungen haben inzwischen Geldautomaten, die rund um die Uhr zugänglich sind. Nationale und internationale Banken haben Niederlassungen in den meisten größeren Städten.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$ erlaubt. Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt.

Geldwechsel

In allen größeren Banken, in Geldwechselstuben und in autorisierten Hotels möglich. Vorsicht vor Schwarzhändlern. Bei den Flughafenbanken am Jomo Kenyatta International Flughafen (Nairobi) und am Moi International Flughafen kann 24 Stunden täglich Geld gewechselt werden. Geldumtausch muss jedesmal auf dem Devisenformular bestätigt werden; Devisenvergehen werden empfindlich bestraft. Es sollte derzeit möglichst vermieden werden, am internationalen Flughafen von Nairobi (NBO) Geld zu wechseln, denn kriminelle Banden beobachten oft Reisende im Flughafen und verfolgen sie, wenn sie offensichtlich Wertgegenstände und Bargeld bei sich tragen. 

Währungen

Sprache

Überblick

Kisuaheli und Englisch; daneben werden über 30 afrikanische Sprachen gesprochen, u. a. Kikuyu, Luo und Massai.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

(a)  Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

(b) Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wird er am darauf folgenden Montag begangen.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Kenia eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

250 g Tabakprodukte (Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Tabak, Schnupftabak);
1 l Spirituosen oder 2 l Wein;
1 l Parfüm und Eau de Toilette (in der Gesamtmenge muss Parfüm mehr als ein Viertel ausmachen).

Geschenke und persönliche Gegenstände, die den Gegenwert von 500 US$ nicht übersteigen dürfen.
Die Deklaration von Wertgegenständen ist empfehlenswert.

Verbotene Importe

Falschgeld, Betäubungsmittel, gebrauchte Reifen, Schusswaffen und Munition (nur mit polizeilicher Genehmigung), CS-Gas und Pfefferspray, Drogen, pornografisches Material, Spielzeugwaffen und unechte Waffen, Obst, Pflanzen und Pflanzensamen.

Verbotene Exporte

Gold, Diamanten. Die Ausfuhr von Tierhäuten und anderen Jagdtrophäen ist ohne Genehmigung der kenianischen Regierungsbehörde verboten.

Weitere Informationen sind vom kenianischen Zoll erhältlich. 

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl von Kenia ist 00254.

Öffentliche Telefonzellen stehen in Kenia nicht mehr zur Verfügung.

Mobiltelefon

GSM 1800 / 900, 3G (2100) und 4G (LTE). Der Sende- und Empfangsbereich umfasst von entlegenen Gebieten im Nordosten des Landes abgesehen ganz Kenia. Netzbetreiber sind u.a. TelkomAirtel und Safaricom. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Ggf. lohnt sich der Erwerb einer kenianischen Prepaid-SIM-Karte. 

Internet

Internetanbieter ist u.a. Telkom. In Mombasa, in Nairobi und in anderen größeren Städten gibt es Internetcafés. WLAN steht in größeren Städten, in Hotels und in Luxusjagdhütten zur Verfügung.

Post

Die Website der kenianischen Post bietet eine Suchfunktion für Postämter. Briefkästen sind rot. Briefmarken sind außer auf Postämtern auch bei Schreibwarenhändlern, in Souvenirgeschäften und in Hotels erhältlich. Postsendungen nach Europa sind bis zu vier Tage unterwegs, die Beförderung ist im Allgemeinen zuverlässig. Die Postämter sind Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr sowie Sa 09.00-12.00 Uhr geöffnet.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich in Kenia über das Internet empfangen.

Einkaufen

Überblick

In der Bishara Street in Nairobi und in Mombasa sowie auf den Märkten kann man Khanga-, Kitenge- und Kikoi-Kleidung kaufen. In einer besonders guten Kooperative in Machakos sind naturgefärbte Kiondos-Taschen mit starken Lederriemen erhältlich. Schöne Souvenirs sind auch Holzschnitzereien, Batikarbeiten, Perlenschmuck und Steinarbeiten. Der Verkauf von Souvenirs aus Wildhäuten (einschl. Reptilienhäuten und Fellen) ist verboten.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Sa 08.30-12.30 und 14.00-17.30 Uhr.

Kulinarisches

Übersicht

Einheimisches Rind-, Huhn-, Lamm- und Schweinefleisch ist außerordentlich gut. Je nach Jahreszeit werden auch Forellen, Nilbarsche, Hummer, Garnelen oder Mombasa-Austern angeboten. Einige Lodges der Wildparks servieren Wild, einschl. Büffelsteak, das in einheimischem Likör mariniert und mit Beeren und oft mit wildem Honig und Sahne garniert wird. Hauptnahrungsmittel der meisten Kenianer sind Mais, auch Maismehl, und Bohnen. In den kleinen Hotelis sind Chai (Tee, der mit Milch und Zucker gekocht wird) und Mandazi (Fettgebackenes) sehr beliebt. In Nairobi und Mombasa findet man eine große Auswahl an Restaurants, in den kleineren Städten gibt es Restaurants vor allem in den Hotels.

Getränke:
Einheimisches Bier (Tusker und White Cap) und in Flaschen abgefülltes Sodawasser kann man im ganzen Land kaufen. Kenya Cane (Zuckerrohrschnaps) und Kenya Gold (ein Kaffeelikör) sind weitere alkoholische Spezialitäten. Das traditionelle Bier Uki wird mit Honig gebraut.

Kultur

Religion

Protestanten (45%), Katholiken (33%), Muslime (10%), Naturreligionen (10%) sowie Minderheiten von Juden und Hindus.

Soziale Verhaltensregeln


Westeuropäische Bräuche spiegeln im ganzen Land den britischen Einfluss wider. Kenianer sind im Allgemeinen sehr freundlich. Kleidung ist zwanglos, und Alltagskleidung wird außer bei besonderen gesellschaftlichen Anlässen überall akzeptiert.

Rauchen:
Landesweit besteht ein öffentliches Rauchverbot.

Trinkgeld:
Falls kein Bedienungsgeld verlangt wird, sind 10-15 % angemessen.

Plastiktüten: Der Besitz von Plastiktüten wird mit einer hohen Geldbuße und möglicherweise mit einer Haftstrafe geahndet.

Landesdaten

Vorwahl

+254

Fläche(qkm)

580,367

Bevölkerung

53.771.296

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

79

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

999

Botswana

Klima

Beste Reisezeit

Gemäßigtes Klima mit großen Unterschieden zwischen Tag und Nacht. Zwischen November und März fällt der meiste Niederschlag. Die Nordosthänge der Anden sind subtropisch. La Paz wird oft als unangenehm empfunden, da die Luft durch die Höhenlage sehr dünn ist. In den Bergen wird es nachts empfindlich kühl.

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. In Bolivien besteht Ausweispflicht. 

Anmerkung zum Reisepass

Da sich die Visabestimmungen kurzfristig ändern können, ist es ratsam, sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr (mehrfache Ein- und Ausreisen sind gestattet):

EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Malta, Rumänien und Zypern). Achtung: Bei der Einreise bekommen die genannten visumbefreiten Staatsangehörigen zunächst eine Aufenthaltserlaubnis von 30 Tagen, die bei der Migrationsbehörde zweimal kostenlos um je weitere 30 Tage verlängert werden kann. 

Anmerkung zum Visum

Bei der Einreise auf dem Landweg sollte man darauf achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass gegeben wird. Auf diese Weise werden eventuelle Probleme bei der Ausreise vermieden, die darin bestehen können, dass man Strafzahlungen wegen eines illegalen Aufenthalts leisten muss. Wer bei der Einreise keinen Einreisestempel erhält, sollte sich nachträglich bei der Migrationsbehörde registrieren lassen.

Kosten

Falls ein Visum erforderlich ist, sind die Visagebühren je nach Nationalität verschieden und vom aktuellen Wechselkurs abhängig. Staatsbürger mancher Länder erhalten das Touristen-Visum kostenlos. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Visaarten und Kosten

U.a. Touristenvisum, Visum für einen bestimmten Zweck ("visa de objeto determinado": Geschäftsreise oder Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag, Praktikum, unbezahlte freiwillige Arbeit, Eheschließung, vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes oder Einwanderung, Filmproduktion für kommerzielle Zwecke), Studentenvisum, Transitvisum.

Gültigkeit

Touristenvisum: ab Einreisetag 30 Tage,
Visum für einen bestimmten Zweck (z.B. Geschäftsreise): ab Einreisetag 30 Tage (Verlängerungsmöglichkeit bis zu 90 Tagen vor Ort).
Studentenvisum: 60 Tage (Verlängerungsmöglichkeit bis zu 90 Tagen vor Ort).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, gültige Dokumente für die Weiterreise besitzen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige von China benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktdressen).

Für Staatsangehörige mancher Länder (jedoch keiner EU-Länder) muss vor der Beantragung eines Visums eine Genehmigung vom Außenministerium in Bolivien eingeholt werden, was in der Regel einige Wochen dauert. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Touristenvisum:
(a) Anschreiben an die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate unter Angabe mit der Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers (www.bolivia.de/fileadmin/Dokumente/Carta-de-solicitud.pdf).
(b) 2 Antragsformulare und Kopie (portalmre.rree.gob.bo/formvisas/).
(c) 2 aktuelle Passfotos (3,5 x 4 cm) in Farbe.
(d) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monaten gültig ist.
(e) Nachweis des Hin- und Rückflugtickets oder Nachweis der Reiseroute.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) Ggf. Reiseerlaubnis für Minderjährige, die allein bzw. mit nur einem Elternteil nach Bolivien reisen.
(h) Nachweis einer Gelbfieberimpfung (ausgenommen sind Kleinkinder und Personen über 65 Jahre).

(i) Polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 1 Monat ist.

Geschäftsvisum

(a)-(i)

(j) Handelsregisterauszug der einladenden Firma (alle Nationalitäten außer Deutsche).

U. U. sind weitere Unterlagen notwendig, die bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfragt werden können. Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt sein. Diese Angaben können sich kurzfristig ändern.

Temporärer Wohnsitz

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungsdauer

Je nach Staatsangehörigkeit verschieden, i.d.R. ca. 2 Wochen.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Für alle Aufenthalte in Bolivien besteht Registrierungspflicht.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Rück-/Weiterreiseticket
(b) Ausreichende Geldmittel.

(c) Eine gültige Gelbfieberimpfbescheinigung wird von allen Reisenden (ausgenommen sind Kinder, die jünger als 12 Monate sind) verlangt, die Gelbfieber-Endemiegebiete in Bolivien besuchen wollen. Die Gelbfieber-Endemiegebiete liegen unterhalb von 2.300 m, dazu gehört das bolivianische Amazonaseinzugsgebiet. 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Minderjährige, die allein oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisen, müssen Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen. Diese müssen von einer diplomatischen Vertretung Boliviens notariell beglaubigt werden, mit beeidigter Übersetzung ins Spanische. Bei Aufenthalten über 90 Tagen wird für die Ausreise von unbegleiteten Minderjährigen eine Genehmigung eines bolivianischen Jugendgerichts verlangt. Diese Genehmigung muss der Minderjährige unter Beisein von zwei Zeugen beantragen und die originale Geburtsurkunde mit Apostille vorlegen. Weitere Informationen erteilen die konsularischen Vertretungen.

Einreise mit Haustieren

Für Vögel, Katzen und Hunde wird ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das bescheinigt, dass das Tier frei von Krankheiten ist. Für Katzen und Hunde ist des Weiteren ein Tollwut-Impfzertifikat erforderlich. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen konsularischen Vertretung ist in jedem Fall ratsam.

Ausreisegenehmigung

Eine Gelbfieberimpfbescheinigung wird bei der Ausreise benötigt, wenn die Weiterreise in ein Gelbfieber-Endemiegebiet erfolgt. 

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. In Bolivien besteht Ausweispflicht. 

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr (mehrfache Ein- und Ausreisen sind gestattet):

EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Malta, Rumänien und Zypern). Achtung: Bei der Einreise bekommen die genannten visumbefreiten Staatsangehörigen zunächst eine Aufenthaltserlaubnis von 30 Tagen, die bei der Migrationsbehörde zweimal kostenlos um je weitere 30 Tage verlängert werden kann. 

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Mon, 18 Mar 2024 11:15:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 18 Mar 2024 11:30:49 +0100)

Letzte Änderungen:

Aktuelles

Einreise und Zoll - Minderjährige

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Volkszählung am 23. März 2024

Am 23. März 2024 findet in Bolivien eine landesweite Volkszählung mit erheblichen Einschränkungen für die Öffentlichkeit statt, die regional unterschiedlich ausfallen können. Grundsätzlich darf die Unterkunft am 23. März 2024 von 0 Uhr bis 23:59 Uhr nicht verlassen werden. Der Verkauf und Konsum von Alkohol ist bereits im Vorfeld verboten. Bei Ankunft in Bolivien auf dem Luftweg am Tag der Volkszählung soll der Transport zum Hotel oder in die eigene Wohnung möglich sein.

  • Berücksichtigen Sie die Einschränkungen bei Ihrer Reiseplanung.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

In Bolivien kommt es immer wieder regional zu sozialen Unruhen, die schnell eskalieren und zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können. Die Reisemöglichkeiten werden dann zum Teil stark eingeschränkt, z.B. durch Straßenblockaden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Protestveranstaltungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden eigenmächtig zu durchbrechen.
  • Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend der aktuellen Lage.
  • Nehmen Sie zusätzlich Essen, Trinken, warme Kleidung und notwendige Medikamente mit.

Kriminalität

Die Sicherheitslage in Bolivien ist vergleichsweise gut und gewalttätige Übergriffe auf Touristen eher selten. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zu Straftaten (wie Trickdiebstählen oder, im Einzelfall, bewaffneten Überfällen), vor allem an von Touristen frequentierten Orten. Besondere Vorsicht gilt in El Alto und bestimmten Gegenden von La Paz, Santa Cruz und in der Region Chapare. Dies gilt auch für Los Yungas sowie generell bei Reisen in abgelegene Gebiete.

In Grenzgebieten Boliviens wird wegen gewaltbereiter Drogen- und Schmuggelbanden zu besonderer Vorsicht geraten. Dies gilt v.a. für das Grenzgebiet zu Brasilien.

Es ist bereits vorgekommen, dass Reisende z.B. bei der Ankunft am Busbahnhof in La Paz oder am Flughafen in El Alto von falschen Taxifahrern in entlegene Stadtteile gefahren wurden. Dort wurden sie unter Mithilfe von falschen Polizisten in Uniform mit dem Vorwand, eine Antidrogenkontrolle durchführen zu wollen, ausgeraubt und unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Kreditkarten und der PIN-Nummer gezwungen.

Blitz- bzw. Expressentführungen mit demselben Ziel gibt es landesweit, aber insbesondere in Cochabamba, La Paz und Santa Cruz und auf den Verbindungsstrecken.

In Zusammenarbeit mit weiteren Kriminellen, die vortäuschen, z.B. südamerikanische Touristen zu sein, kontrollieren falsche Polizisten Ausweise und/oder bringen sie unter einem Vorwand an einen andereren Ort, um sie dort auszurauben. Personenkontrollen auf offener Straße oder offenen Plätzen kommen im Allgemeinen nicht vor.

Taxis auf der Straße bergen ein erhöhtes Überfallrisiko, insbesondere nachts. In der Öffentlichkeit gezeigte Bargeldsummen, Ausweispapiere, Schmuck und teure technische Geräte erregen unnötig die Aufmerksamkeit von Kriminellen. Auch werden Fahrzeuge aufgebrochen und gestohlen.

Besuchern von Bars und Diskotheken werden K.-o.-Tropfen verabreicht, um sie dann auszurauben. Auch Fälle von Vergewaltigungen, während der Bewusstlosigkeit der Opfer, wurden bekannt.

Drogenkriminalität ist weit verbreitet und Reisende werden bisweilen gegen ihren Willen und in Unkenntnis als Drogenkurier missbraucht.

Bei Investitionen beispielsweise in Grundstücke, Immobilien o. Ä. ist wie bei allen größeren Investitionen stets Vorsicht geboten. Vor Vertragsabschlüssen sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.

  • Tragen Sie keinen teuren Schmuck und Uhren.
  • Zeigen Sie keine teuren technischen Geräte und Handys in der Öffentlichkeit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie sich von Polizisten immer den Dienstausweis zeigen.
  • Winken Sie keine Taxis auf der Straße heran, sondern bestellen Sie sog. Radio-Taxis, die am Leuchtschild auf dem Dach mit Name und Telefonnummer der Gesellschaft zu erkennen sind, ggf. mithilfe des Hotels oder des Restaurants  vor.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten, insbesondere wegen der erhöhten Unfallgefahr.
  • Nehmen Sie grundsätzlich keine von Fremden angebotenen offenen Getränke oder Speisen an.
  • Lassen Sie Getränke oder Speisen nicht unbeaufsichtigt.
  • Halten Sie sich von Drogen fern.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Halten Sie Fahrzeuge stets verschlossen, lassen Sie keine Wertsachen sichtbar zurück und parken Sie auf bewachten Parkplätzen.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie besonders vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
  • Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren den Inhalt des eigenen Gepäcks.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima reicht vom Hochgebirgsklima in den Anden über subtropisches Klima in Los Yungas bis zu tropischem Klima in Beni und der Trockenzone in Chaco.
In der Regenzeit, die normalerweise von November bis April dauert, kommt es insbesondere in gebirgigen Regionen regelmäßig zu Überflutungen und Erdrutschen. Straßen werden oft für mehrere Tage unpassierbar, Brücken sind häufig beschädigt. In den letzten Jahren forderten anhaltende Regenfälle mehrere Todesopfer.
Auch der große Salzsee von Uyuni birgt, nicht nur, aber insbesondere in der Regenzeit erhebliche Gefahren, sich ver- oder festzufahren.

Die Auswirkungen von Erdbeben, die zumeist ihr Epizentrum in Chile oder Peru haben, sind gelegentlich in unterschiedlicher Intensität auch in den verschiedenen Landesteilen Boliviens zu spüren.

Waldbrände kommen gelegentlich vor, besonders in den Monaten Juni bis September.

  • Informieren Sie sich genau über die aktuelle Lage und verfolgen Sie Wettervorhersagen (Servicio Nacional de Meterología e Hidrología).
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der Flugverkehr in Bolivien wird gelegentlich durch kurzfristige Streichung von Flügen und erhebliche Verspätungen beeinträchtigt. Das Busnetz ist gut ausgebaut und günstig. Wie bei allen Überlandfahrten besteht die Gefahr, dass es durch Blockaden oder Proteste zu längeren, kaum vorhersehbaren Wartenzeiten kommt.
Das Eisenbahnnetz, das nur einen geringen Teil des Landes abdeckt, ist für Reisen über längere Strecken nur bedingt geeignet.

Das Land ist verkehrsmäßig wenig erschlossen. Es gibt nur auf Hauptverkehrsrouten asphaltierte Landstraßen. Alle anderen Verbindungswege (Schotterpisten, Geröll- und Feldwege; wenige Brücken) sind während der Regenzeit (November bis April) oft tagelang nicht passierbar.

In Bolivien kam es wiederholt zu schweren Busunglücken, bei denen Todesopfer zu beklagen waren. Überlandreisen mit dem Bus sollten mit bekannten Busunternehmen unternommen und Nachtfahrten vermieden werden.

Aufgrund der besonderen Gefährdungssituation wird auch von Überlandfahrten mit Pkw bei Dunkelheit abgeraten. Die Straßen sind in der Regel nicht beleuchtet und vielfach in schlechtem Zustand. Viele Verkehrsteilnehmer, oft auch Busse, fahren ohne Licht oder mit nur unzureichender Beleuchtung.
Bei der Anmietung von Pkw für Überlandfahrten ist es - auch im Hinblick auf das Vorgehen bei Verkehrsunfällen ratsam, einen Pkw mit Fahrer anzumieten.

Dies gilt besonders für Fahrten abseits der Hauptverkehrsstrecken, da sich in abgelegenen Gebieten ohne befestigte Straßen und unzulängliche Beschilderung die Orientierung extrem schwierig gestalten kann. Auch handelsübliche Navigationssysteme und Landkarten bieten häufig keine ausreichende Sicherheit. Ohne ortskundigen Fahrer sind Gefahren (z.B. während der Regenzeit, auf dem Salar de Uyuni u.a.) nur schwer einzuschätzen.

Es gibt eine gesetzliche Regelung, nach der Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen für Benzin höhere Preise als Fahrzeuge mit bolivianischen Kennzeichen zahlen müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Tankstellen nicht wissen, wie sie diese Preise abrechnen sollen und sich daher zum Teil weigern, an ausländische Fahrzeuge Kraftstoff zu verkaufen. Diesel wird generell nicht an Privatpersonen verkauft.

Trotz gesetzlicher Vorgaben sind nur wenige Straßen, Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei. Bürgersteige und Rampen sind häufig in schlechtem Zustand. Barrierefreie Verkehrsmittel in La Paz sind die Seilbahn Teleférico und der Puma-Katari-Bus.

Autofahrer agieren Fußgängern gegenüber häufig rücksichtslos.

Bei Involvierung in einen Verkehrsunfall ist stets das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Das vorzeitige Verlassen des Unfallorts ist nach bolivianischem Recht verboten.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Wanderungen, Touren, Besuch von Nationalparks

Wanderungen und Gebirgstouren sind im ganzen Land möglich, insbesondere in den Regionen um La Paz, nahe Rurrenabaque in den bolivianischen Anden, in Los Yungas und auf dem Inca-Trail.

Verschiedene Reiseveranstalter bieten Touren in Bolivien an. Nicht alle dieser Veranstalter sind offiziell akkreditiert und teilweise nicht einmal als Unternehmen angemeldet. Es wird dazu geraten, sich vor der Buchung zu informieren, ob der Anbieter offiziell registriert ist und ob angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Dies gilt vor allem für Abenteuertourismus. Zusätzlich kann überprüft werden, ob der Anbieter Mitglied der Vereinigung „Asociación Boliviana de Agencias de Viaje y Turismo" ist und über in erster Hilfe geschultes Personal, einwandfrei funktionierendes Material, sowie, bei Reisen in großer Höhe, über Sauerstoffflaschen verfügt. Insbesondere bei Reisezielen außerhalb der großen Städte (Uyuni, Madidi, Coroico und „Todesstraße") sind keine oder kaum Rettungswagen vorhanden. In Uyuni wurde die Touristenpolizei als Anlaufstelle für Touristen, die Opfer von Verbrechen geworden sind, abgezogen. Eine eingehende Prüfung des Touranbieters und seiner Ausstattung vor Buchung wird dringend empfohlen.

Bei Hochgebirgstouren kommt es aufgrund der extremen Höhenlage und der besonderen lokalen Bedingungen wie z.B. überwachsenem Geröll auch unter erfahrenen Bergsteigern zu teilweise schweren Unfällen. Es gibt in Bolivien jedoch keine Gebirgsrettung, Rettungsflüge sind vielerorts nicht möglich. Vor Aufbruch sollten Sie beim Veranstalter bzw. lokalen Führern Informationen über die konkreten Rettungsmöglichkeiten im Notfall einholen, im Zweifel mit Nachdruck. Restriktionen und Empfehlungen der nationalen Parkverwaltung (SENAP) zu den einzelnen Gebieten sollten unbedingt beachtet werden.

Besondere Verhaltenshinweise/Spirituelle Zeremonien

Bisweilen haben Touristen die Möglichkeit, an schamanischen Zeremonien - wie z.B. Ayahuasca zur spirituellen Reinigung - teilzunehmen. Vorsicht ist geboten, wenn dabei halluzinogene Substanzen angeboten werden. Diese sind in Bolivien nicht verboten, können aber gefährliche Gifte enthalten und insbesondere bei Interaktion mit Medikamenten zu massiver Gesundheitsgefährdung bis hin zum Tod führen. Da solche Zeremonien in der Regel fernab der Städte stattfinden, ist schnelle Hilfe meist nicht möglich. Besonders Ayahuasca oder Yage, eine Pflanze, aus der ein dimethyltryptaminhaltiges Getränk gewonnen wird, hat mehrfach zu medizinischen Notfällen geführt.

LGBTIQ

Die bolivianische Verfassung schließt eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Neigung aus. Die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität wächst, trotzdem sind große Teile der Bevölkerung eher konservativ eingestellt und es kann zu Diskriminierungen aufgrund von sexueller Orientierung und Genderidentität kommen. Im Andenhochland ist dies stärker ausgeprägt als im als liberaler geltenden Santa Cruz. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind grundsätzlich möglich, eine Heirat zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist jedoch ausgeschlossen.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Drogendelikte wie der Erwerb, Besitz, die Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art werden in Bolivien streng geahndet. Es drohen langjährige Haftstrafen in bolivianischen Gefängnissen.

  • Kontrollieren Sie den Inhalt Ihres Gepäcks am besten mehrfach persönlich und stellen Sie sicher, keine Ihnen unbekannten Gegenstände dabei zu haben.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden muss der Fahrer – unabhängig von der Schuldfrage – zunächst mit Untersuchungshaft rechnen.

Alkoholkonsum ist in der Öffentlichkeit verboten.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Boliviano (BOB). Neben dem Boliviano wird auch der USD vor allem in den größeren Städten als Zahlungsmittel akzeptiert. Mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) kann an vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten Bargeld in Landeswährung abgehoben werden. Daneben werden in den größeren Städten auch die allgemein üblichen Kreditkarten akzeptiert. Bargeld in EUR oder USD kann in Wechselstuben größerer Städten meist problemlos gewechselt werden.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Boliviens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise

Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Auf bolivianischen Flughäfen gibt es strenge Kontrollen durch die Drogenpolizei FELCN. Dies gilt insbesondere für den internationalen Flughafen Viru Viru in Santa Cruz de la Sierra, über den der größte Teil der internationalen Flüge abgewickelt wird.

  • Kontrollieren Sie den Inhalt Ihres Gepäcks am besten mehrfach persönlich und stellen Sie sicher, keine Ihnen unbekannten Gegenstände dabei zu haben.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr kein Visum. Mehrfache Ein- und Ausreisen sind gestattet. Doppel- oder Mehrstaater, die nicht auch die bolivianische Staatsangehörigkeit innehaben, sollten darauf achten, mit dem Pass nach Bolivien einzureisen, in dem auch die Ausreise aus dem Land des Voraufenthalts vermerkt ist.

Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel ein Einreisestempel mit dem Einreisedatum im Pass eingetragen, jedoch oft kein Gültigkeitsdatum.

Deutschen Touristen wird eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage erteilt.

Bei Einreise auf dem Landweg muss durch die Grenzkontrolle unbedingt ein Einreisestempel im Pass erteilt werden, um legal einzureisen. Es kommt beispielsweise vor, dass Grenzposten nicht besetzt sind oder bei Einreise im Nachtbus die Grenzkontrollen bisweilen durchfahren werden. Dies führt beim Versuch der Wiederausreise zu Problemen, da die Person dann nicht registriert ist und Strafzahlungen für den illegalen Aufenthalt fällig werden. Bei Einreise ohne Einreisestempel sollte umgehend die Migrationsbehörde aufgesucht werden, um den erforderlichen Stempel nachzutragen, obwohl auch hier die genannten Strafzahlungen fällig werden. Daher sollte auf dem Einreisestempel am Grenzübergang bestanden werden.

Am Grenzübergang Villazón/La Quiaca zu Argentinien gilt die Sonderregelung, dass der argentinische Ausreisestempel gleichzeitig als Einreisenachweis für Bolivien bzw. der argentinische Einreisestempel gleichzeitig als Ausreisenachweis für Bolivien gilt.

Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Praktikum, Arbeitsaufnahme, Studium etc.) muss vorher bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes Visum (visa de objeto determinado) beantragt werden.

  • Bestehen Sie auf dem Einreisestempel am Grenzübergang, um etwaige Strafzahlungen zu vermeiden.

Minderjährige

Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, wird alleinreisendenMinderjährigen empfohlen, Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen. Auch bei einer Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist anzuraten, die Vollmacht des mitsorgeberechtigten Elternteils mit sich zu führen. Diese Vollmacht sollte ins Spanische übersetzt sein.

Bei Aufenthalten über 90 Tagen müssen allein reisende Minderjährige zusätzlich zur o.g. Vollmacht bei der Wiederausreise eine Genehmigung des örtlichen bolivianischen Jugendgerichts vorlegen. Die Beantragung dieser Genehmigung erfolgt durch den Minderjährigen, gemeinsam mit zwei Zeugen, unter Beibringung der Geburtsurkunde im Original mit Apostille.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Devisen (in bar) bis 10.000 USD ist ohne Genehmigung möglich, für Beträge zwischen 20.000 und 500.000 USD oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung ist die vorherige Genehmigung der bolivianischen Zentralbank erforderlich. Weitere Informationen hierzu erteilt die Banco Central de Bolivia. 

Die (versuchte) Einfuhr von Mate de Coca (Coca-Tee) bei Rückreise nach Deutschland stellt einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz dar, auch wenn der Erwerb, Besitz, Konsum und die Ausfuhr nach bolivianischen Bestimmungen legal sind.

Für die Einfuhr von Medikamenten gelten teilweise von der Europäischen Union abweichende Regelungen. So können auch mitgeführte, dort rezeptfrei erhältliche Medikamente nicht für die Einfuhr zugelassen sein. Führen Sie daher bei der Mitnahme von benötigten Medikamenten stets ein ärztliches Rezept bzw. eine übersetzte ärztliche Verordnung mit.

Einreise mit dem Fahrzeug

Die Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen ist streng reglementiert. Bei Ein- und Ausreise ist das sog. SIVETUR Formular vorzulegen. Bei Einfuhr eines privaten Fahrzeugs (z.B. Wohnmobil) wird festgelegt, wie lang dieses im Land verbleiben darf. Fristverlängerungen sind – selbst wenn das Fahrzeug wegen eines Schadens zeitweise nicht mehr fahrtüchtig ist – nicht ohne Weiteres möglich. Bei der Überschreitung der Frist muss mit der endgültigen Beschlagnahmung des Fahrzeugs gerechnet werden.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren müssen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis sowie dessen Übersetzung und der Nachweis einer Tollwutimpfung vorliegen.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind zwar keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist aber ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Alle Gebiete in Bolivien unterhalb von 2.300 m und damit u.a. der gesamte bolivianische Amazonas sind Gelbfieberübertragungsgebiet.
Daher wird grundsätzlich allen Reisenden dringend eine Gelbfieberimpfung empfohlen, bevor sie in diese Gebiete reisen. Die Impfung ist ab dem zehnten Tag im internationalen Reiseverkehr gültig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten kann eine Typhusimpfung erwogen werden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Bolivien mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in weiten Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Bolivien tritt hauptsächlich Malaria tertiana auf (Plasmodium vivax über 99%).

Ein hohes Risiko besteht im Amazonasbecken (Department Pando und nördliche Gebiete der Departments Beni und La Paz).

Ein geringes Risiko besteht über 2.500 m im restlichen Department Beni. Minimales Risiko in ländlichen Gebieten im Rest des Landes über 2.500 m. Malariafrei sind La Paz und Höhenlagen über 2.500 m. Siehe auch die aktuellen Verbreitungskarten des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.

  • Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropen- oder Reisemediziner.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt über Hautverletzungen durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.

Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. S. auch Leptospirose.

  • Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin.

Mammarenaviren (Machupo-Virus/Chapare-Virus)

Diese Viren lösen eine schwere infektiöse Fiebererkrankung aus, die mit Blutungen einhergeht (hämorrhagisches Fieber). Die Übertragung erfolgt über Nagetier-Ausscheidungen (v.a. Urin von bestimmten Mäusearten) und nur in seltenen Fällen von Mensch zu Mensch. Die den Virus übertragenden Nagetiere, die durch Abholzung ihres Lebensraums beraubt sind, weichen auf der Suche nach Nahrungsmitteln zunehmend auf Wohngebiete aus.  In der Reisemedizin haben Mammarenaviren eine eher untergeordnete Bedeutung.

  • Halten Sie hygienische Maßnahmen strikt ein, z.B. Früchte vor dem Verzehr gut abzuwaschen, bevor sie geschält werden.
  • Waschen Sie sich gründlich die Hände, um dem Infektionsrisiko vorzubeugen.

Leishmaniasis

In den ländlichen Regionen kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollten beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung der Leishmaniasen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas")

In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften zur Übertragung der Chagas-Krankheit kommen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering.

Die Übertragung erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt oder selten auch durch die orale Aufnahme von verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften. In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bei bis zu 50% der Infizierten eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierenden Organveränderungen kommen.

  • Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land.

Höhenkrankheit (Soroche)

In Lagen über 2.500 m mögliche, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 m. Aufgrund der ausgeprägten Höhenlage von La Paz (Flughafen 4.070 m, Innenstadt 3.600 m) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen. Gegen die Höhenkrankheit eingesetzte Medikamente sind verschreibungspflichtig.

Nicht zu unterschätzen ist die in der Höhe extreme Intensität der Sonneneinstrahlung - besonders der ultravioletten Strahlung, der mit entsprechenden Hautschutzmaßnahmen und angemessener Kopfbedeckung Rechnung zu tragen ist, siehe Höhenkrankheit.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist auf dem Land vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Bolivien.

Hauptstadt

Sucre.
Regierungssitz: La Paz.

Geographie

Bolivien ist ein Binnenland. Es grenzt im Westen an Peru, im Norden und Osten an Brasilien, im Südosten an Paraguay, im Süden an Argentinien und im Südwesten an Chile. Das weitgehend unfruchtbare Hochplateau Altiplano, eingefasst von den Anden, liegt etwa 4000 m ü. d. M. und macht etwa ein Drittel der Landesfläche aus. Etwa 70% der Bevölkerung leben hier, von denen fast ein Drittel Stadtbewohner sind. Die zweite geographische Region ist ein fruchtbares Tal, das zwischen 1800 m und 2700 m ü. d. M. liegt. Das feucht-tropische, bewaldete Tiefland (Llano) im Osten nimmt zwei Drittel der Gesamtfläche ein.

Regierung

Präsidialrepublik seit 1967. Verfassung von 2009. Zweikammerparlament (Congreso Nacional) aus Senat (Camara de Senadores) mit 36 Mitgliedern und Abgeordnetenhaus (Camara de Diputados) mit 130 Mitgliedern. Legislaturperiode: 5 Jahre. Direktwahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre, seit Inkrafttreten der neuen Verfassung max. 2 Wahlperioden. Unabhängig seit 1825 (ehemalige spanische Kolonie).

Staatsoberhaupt

Luis Arce, seit November 2020.

Regierungschef

Luis Arce, seit November 2020.

Elektrizität

220 V, 50 Hz; La Paz: 110/220 V, 50 Hz; Potosí: 110 V. Die meisten Hotels haben zweipolige Steckdosen für beide Stromstärken. Abweichungen können vorkommen.

Übersicht

Bolivien, ein Binnenstaat in den lateinamerikanischen Anden und touristisch ein Geheimtipp, wurde „Oberes Peru“ genannt, bis Simon Bolívar 1825 das Land zur Unabhängigkeit führte und es ihm zu Ehren seinen Namen erhielt.
Heute bekommt man in Bolivien einen authentischeren Einblick in die Kultur Lateinamerikas als im benachbarten, stark vom Tourismus geprägten Peru. Es gibt zwar Luxushotels und gehobene Restaurants, aber viel typischer sind lange Busreisen auf abgelegenen Gebirgsstraßen, rustikale Jeep-Touren durch menschenleere Landschaften und kalte Nächte in bescheidenen Hotels unter Decken aus Lamawolle.
Rund zwei Drittel der Bevölkerung sind Ureinwohner, deren Kultur sich bis heute erhalten hat. Indigene Religionen, Dialekte, Kleidung, Musik und Medizin sind Teil des alltäglichen Lebens. Obwohl sich starke spanische Einflüsse im kolonialen Baustil erkennen lassen, besonders in Sucre, ist Bolivien fest mit seinen Ursprüngen verwurzelt. 
 

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Boliviana de Aviación (OB), ist die nationale Fluggesellschaft Boliviens, die außer inländischen Städten auch u.a. Barcelona, Madrid, Miami, Buenos Aires und Sao Paulo anfliegt. Von Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keine Direktflüge nach Bolivien.

Nach Santa Cruz de la Sierra fliegen mit einem oder mehreren Zwischenstopps:

- Air Europa (UX) ab Frankfurt/M. via Madrid sowie Lufthansa (LH) in Kooperation mit Aerolineas Argentinas (AR) via Buenos Aires;

- Air Europa (UX) ab Zürich via Madrid sowie Swiss (LX) in Kooperation mit American Airlines (AA) via London und Miami;

- Austrian Airlines (OS) in Kooperation mit Aerolineas Argentinas (AR) via Frankfurt/M. und Buenos Aires.

Nach La Paz fliegen:

- Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. in Kooperation mit Avianca (AV) via Bogotá (Kolumbien);

- Swiss (LX) ab Zürich in Kooperation mit Latam (JJ) via Barcelona und Lima (Peru) bzw. mit Avianca (AV) via Barcelona und Bogotá.

- Austrian Airlines (OS) ab Wien in Kooperation mit Avianca (AV) via Washington D.C. und Bogotá sowie Iberia (IB) in Kooperation mit Avianca (AV) via Madrid und Bogotá.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Santa Cruz de la Sierra: 14 Std. 20 Min.; Zürich - Santa Cruz de la Sierra: 14 Std. 05 Min.; Wien - Santa Cruz de la Sierra: 14 Std. 35 Min.
Frankfurt/M. - La Paz: 15 Std. 25 Min.; Zürich - La Paz: 17 Std. 10 Min.; Wien - La Paz: 16 Std. 50 Min.

(jeweils reine Flugzeiten; die Aufenthaltszeiten für Zwischenstopps variieren).

Ausreisegebühr

Flughafengebühr: Inlandsflüge ca. 1,50 €; Auslandsflüge 21 €. Ausgenommen sind Transitreisende, die nicht länger als 8 Stunden im Land bleiben sowie Kinder unter zwei Jahren.

Ausreisesteuer: ca. 24 € (190 BOB); wird nur fällig für Reisende, die sich länger als 3 Monate in Bolivien aufhalten; ausgenommen sind Kinder unter 2 Jahren.

 

Anreise mit dem Pkw

Die Panamerikana verbindet Argentinien mit Peru und durchläuft dabei Bolivien von Süden nach Nordwesten. Durch die Straßenverbindung von La Paz nach Ilo (Peru) ist der Pazifik in 5 Std. erreichbar. Die Andenstraße verbindet Peru, Chile und Bolivien und führt von San Pedro de Atacama in Chile durch Bolivien bis nach Arequipa in Peru.

Während der Regenzeit ist von Autofahrten abzuraten. Die Hauptverbindungsstraßen sind jedoch in gutem Zustand.

 

Anreise mit der Bahn

Es gibt eine Verbindung mit dem Tren Internacional von Uyuni nach Calama in Chile.

 

Anreise mit dem Schiff

Bolivien ist ein Binnenland. Der nächstgelegene Hafen ist Arica (Chile). Der wichtigste Hafen am Titicaca-See ist Guaqui, der von Puno (Peru) aus angelaufen wird. Guaqui ist 90 km von La Paz entfernt und kann per Bahn oder Bus erreicht werden.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Boliviana de Aviación (OB) und Amas Bolivia (Z8) betreiben den Inlandflugverkehr.

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Verkehrstechnisch ist Bolivien noch wenig erschlossen. Das Straßennetz umfasst rund 62.500 km, wovon nur ca. 3.700 km asphaltiert sind. Die meisten Straßen befinden sich in der Region Altiplano und in den Anden.

Maut: Besser ausgebaute Hauptstraßen sind oft mautpflichtig; bezahlt wird direkt an den Mautstationen.

Tankstellen: Kraftstoff darf von Tankstellen in Bolivien für ausländische Reisende nur zum dreifachen Preis verkauft werden. Hierfür sind spezielle Quittungsblöcke vorgesehen, die auszufüllen Tankstellenbesitzern oft zu viel Aufwand ist. Daher kann Tanken problematisch werden, und es ist empfehlenswert jeweils frühzeitig zu tanken.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Nur ca. 6 % des Straßennetzes sind asphaltiert. Die Straßen abseits der Hauptstraßen sind oft in einem abenteuerlichen Zustand und können praktisch nur mit geländetauglichen Fahrzeugen befahren werden. Während der Regenzeiten sind solche Schotterpisten, Geröll- oder Feldwege oft auch tagelang nicht passierbar.

Autovermietung

In La Paz sind Mietwagen am Flughafen und in der Stadt sowohl von bekannten Verleihern als auch von einheimischen Firmen erhältlich; in Cochabamba und Santa Cruz de la Sierra sind eher lokale Firmen vertreten.

Taxi

Bei Taxifahrten sollte der Fahrpreis vorab erfragt werden. Häufig werden Taxis auch mit anderen Fahrgästen geteilt; ein Trinkgeld ist unüblich.

Fahrrad

In den Städten können sowohl Fahrräder als auch Roller gemietet werden.

Reisebus

Mit dem Bus, Boliviens Transportmittel Nr. 1, sind alle größeren Orte erreichbar. Auf Nebenstrecken fahren Busse nur unregelmäßig.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰.
- Im Land herrscht Rechtsverkehr; jedoch ist auf der ca. 80 km langen Yungas-Straße in den Anden, die La Paz mit Caranavi im Nordosten verbindet, aus Sicherheitsgründen Linksverkehr vorgeschrieben.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h, rund um Schulen 10 km/h;
- außerorts: 80 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der bolivianische ADAC-Partnerclub ist der Automovil Club Boliviano (ACB) in San Jorge, La Paz, Tel. (800) 16 33 16 (gebührenfrei innerhalb Boliviens).

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen.

 

Unterwegs in der Stadt

Die Linienbusse in La Paz werden von privaten Busunternehmen betrieben. Außerdem gibt es Taxis (Trufi) sowie Sammeltaxis (Trufibus). Eine Seilbahn verbindet La Paz mit El Alto; eine beeindruckenden Sicht auf La Paz inklusive.

Alle größeren Städte verfügen meist über einen zentralen Busbahnhof (terminal terrestre).

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Streckennetz der bolivianischen Eisenbahn besteht aus zwei getrennten Schienennetzen im Osten und Westen des Landes und deckt insgesamt nur einen kleinen Teil des Landes ab.

 

Unterwegs mit dem Schiff

In Bolivien gibt es mehr als 14.000 km schiffbare Flüsse, die Bolivien mit dem Amazonasbecken verbinden.

Auf dem Titicaca-See verkehren Tragflächenboote und Katamarane; Kreuzfahrten sind u.a. bei Rumbo Explora buchbar.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Lande ist auf dem Land vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Für Notfälle steht eine amerikanische Klinik in La Paz zur Verfügung. Zumutbare Krankenhäuser befinden sich ausschließlich in privater Hand, die oft sehr hohe Kosten berechnen.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rücktransport wird daher dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die älter als 12 Monate sind und die innerhalb von 6 Tagen nach einem Aufenthalt in einem WHO-Gelfieber-Endemiegebiet einreisen wollen, die Gelbfieber-Endemiegebiete in Bolivien besuchen wollen und die in ein WHO-Gelbfieber-Endemieland ausreisen wollen. Die Impfung gegen Gelbfieber ist ab dem 10. Tag nach der Impfung wirksam und damit gültig. Die Gelbfieber-Endemiegebiete von Bolivien liegen unterhalb von 2.300 m, dazu gehört das bolivianische Amazonaseinzugsgebiet. 

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. die Departmentos Beni, Chuquisaca, Cochabamba, El Alto, La Paz, Oruro, Potosi, Riberalta, Santa Cruz, Tarija und Tupiza sind betroffen. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.

[3] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

[4] Malariaschutz ist ganzjährig erforderlich für alle Regionen unter 2500 m. Ein Risiko besteht im Norden an der Grenze zu Brasilien, in den Departements Pando und Beni, insbesondere im Gebiet von Guayaramerin, Riberalta und Puerto Rico sowie in den tieferen Lagen von Tarija, Cochabamba und La Paz. Ein mittleres Risiko besteht in den übrigen ländlichen Gebieten unterhalb von 2500m. Ein geringes oder kein Risiko besteht in den Städten sowie im Oruro-Departement, den Provinzen Ingavi, Los Andes, Omasuyos und Pacajes (La Paz Departement) und im Potosi Departement.

Vorherrschend ist die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax (Malaria tertiana). Die gefährlichere Form Plasmodium falciparum (Malaria tropica) kommt in den Departamentos Pando und Beni, insbesondere in Guayaramerín, Riberalta und Puerto Rico vor. Chloroquin- und Sulfadoxin/Pyrimethaminresistenz von Plasmodium falciparum wurden gemeldet. Einen ausreichenden Schutz bietet langärmelige Kleidung, Mosquitonetze und Insektenschutzmittel. Bei Gebieten mit mittlerem und hohem Malariarisiko (unter 2500 m) empfiehlt sich eine Notfallmedikation.

[5] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt

Andere Risiken

Chagas-Erkrankungen werden durch Raubwanzen, die vor allem in der südlichen Hälfte und im Zentrum des Landes vorkommen, herbeigeführt. Reisenden, die in einfachen Hütten und im Freien übernachten, empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. 

Durch hetero- und homosexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV-Infektion.

Die UV-Strahlung in Bolivien ist wegen der extremen Höhenlage sehr stark und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Lichtschutzfaktor ist daher unbedingt erforderlich.

Herzkranke sollten sich wegen der extremen Höhenlage von La Paz Zeit für die Akklimatisation nehmen.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung, Mückennetze und insektenabweisende Mittel.

Pest-Fälle wurden von der südichen Hälfte von La Paz (Provinzen: Franz Tamayo, Sud Yungas, Valle Grande) gemeldet. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-Ausbrüchen ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen.
Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.

Gesundheitszeugnis

Für Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in spanischer Sprache verlangt. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Geld

Währung

1 Boliviano = 100 Centavos. Währungskürzel: Bs, BOB (ISO-Code). Der Boliviano ist an den US-Dollar gebunden. Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20 und 10 Bs im Umlauf; Münzen in den Nennwerten 5, 2 und 1 Bs sowie 50, 20 und 10 Centavos. Auch der US-Dollar wird weitverbreitet als Zahlungsmittel akzeptiert.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie Mastercard, Visa, American Express und Diners Club werden in den größten Hotels, in Restaurants und Einkaufszentren in den größeren Städten akzeptiert. Kreditkarten werden allerdings in kleineren Geschäften und in abgelegenen, kleineren Städten selten angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Bankkarten

Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Bankkarten müssen für das Ausland freigeschaltet sein. Geldautomaten sind vor allem in größeren Städten vorhanden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Bolivien nur in La Paz und in El Alto bei jeweils einer Wechselstube eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen. Beträge ab 10.000 bis 20.000 US$ (oder Gegenwert in anderen Fremdwährungen) sind deklarationspflichtig, ab einem Gegenwert von mehr als 20.000 US$ ist eine Genehmigung eines Finanzinstituts notwendig.

Geldwechsel

Fremdwährungen können in den größeren Städten in Banken, in Casas de Cambio (Wechselstuben) und auch in Hotels getauscht werden. Am einfachsten lassen sich US-Dollar in kleineren Stückelungen wechseln. US Dollar werden auch weitgehend als Zahlungsmittel akzeptiert.

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Spanisch; daneben auch die Indianersprachen Aimará, Quechua und Tupi-Guarani. Englisch sprechen einige Beamte und Geschäftsleute.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

In den einzelnen Provinzen und Städten gibt es zusätzliche Feiertage.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Bolivien eingeführt werden (Personen über 17 Jahre):

400 Zigaretten und 50 Zigarren oder 500 g Tabak;
3 l alkoholische Getränke;
Persönliche Gebrauchsgegenstände, Geschenke und Neuwaren, die den Gegenwert von 1.000 US$ nicht überschreiten.

Import/Export in die EU

Mate de Coca (Coca-Tee) darf zwar in Bolivien erworben, besessen, konsumiert und aus Bolivien ausgeführt werden, die Einfuhr von Coca-Tee nach Deutschland stellt jedoch einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz dar. 

Weitere Informationen sind vom bolivianischen Zoll erhältlich. 

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl von Bolivien ist 00591.

Mobiltelefon

GSM 850/1900, 3G und 4G. Hauptnetzbetreiber umfassen VIVA, Tigo und Entel. Roaming-Verträge bestehen. Dennoch lohnt sich ggf. der Erwerb einer bolivianischen Prepaid-SIM-Karte, sofern man über ein Triband- oder ein Quadband-Handy verfügt.

Internet

Die meisten besseren Hotels, Restaurants und Cafés stellen ihren Gästen kostenloses WLAN zur Verfügung. In den größeren Städten gibt es immer noch Internetcafés.

Post

Postsendungen nach Europa sind zurzeit sehr unzuverlässig und langsam. Postlagernde Sendungen sind möglich.

Einkaufen

Überblick

Beliebte Souvenirs sind Holzschnitzereien, Schmuck, Lama- und Alpacadecken, indianische Handarbeiten sowie Gold- und Silberschmuck.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Fr 09.30-12.30 und 15.00-19.30 Uhr, Sa 10.00-15.00 Uhr.

Kulinarisches

Übersicht

Die bolivianische Küche ist unverwechselbar gut. Nationalgerichte sind Empanada Salteña (Fleisch, Schnittlauch, Rosinen, Kartoffeln, scharfe Soße und Paprika in Teig gebacken), Lomo Montado (zartes Steak mit zwei Eiern, garniert mit Reis und gebratener Banane als Beilage), Picante de Pollo (Hähnchen, Bratkartoffeln, Reis und Salat mit Chili), Chuño (gefriergetrocknete Kartoffeln, die in Chairo-Suppe gekocht werden) und Lechón al Horno (Spanferkel mit Süßkartoffeln und Kochbananen).

Getränke:
Bolivianisches Bier, besonders Cruzena, ist unter den südamerikanischen Biersorten besonders zu empfehlen. Chicha wird aus fermentiertem Getreide und Mais gebraut und ist sehr stark. Mineralwasser und andere alkoholfreie Getränke sind überall erhältlich.

Kultur

Religion

Katholizismus (95%) ist Staatsreligion; Protestanten (ca. 50.000), Bahai.

Soziale Verhaltensregeln


Umgangsformen: Die üblichen Höflichkeitsformen gelten. Traditionen sollten respektiert werden. Die bolivianische Landbevölkerung nennt sich Campesinos, nicht Indios.

Kleidung: Westliche Kleidung und Essgewohnheiten werden auch langsam von den Campesinos übernommen. Bei gesellschaftlichen Anlässen ist elegantere Kleidung angebracht, ansonsten wird legere Freizeitkleidung akzeptiert.

Nichtraucherzonen
sind gekennzeichnet.

Trinkgeld:
Üblich sind 5-10% in Hotels und Restaurants, obwohl bereits 25% für Bedienung berechnet wird. Gepäckträger erwarten ebenfalls Trinkgeld.

Landesdaten

Vorwahl

+591

Fläche(qkm)

1098581

Bevölkerung

11.673.021

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

10

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

911

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Karim Twerenbold, VR Präsident, Twerenbold Reisen Gruppe
Karim Twerenbold

VR Präsident
Twerenbold Reisen

Michael Tenzer und Karim Twerenbold sind die Personen, die hinter der Partnerschaft zwischen viamonda und der renommierten Schweizer Twerenbold Reisen Gruppe stehen. Das gemeinsame Motto und Leitbild der zwei Rundreiseexperten lautet dabei „Innovation mit Tradition“.

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Der Online-Rundreiseexperte für Individualreisen mit Gründer Michael Tenzer setzt auf Innovation und modernste Technik, die individuelle Planung und einfache Buchung von Reisen ermöglicht. Die Flexibilität und persönliche Gestaltungsmöglichkeit einer anspruchsvollen Fernreise in Minutenschnelle selbständig online macht viamonda so einzigartig. Gleichfalls im Fokus stehen der hohe Qualitätsanspruch, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und der Komfort wie man es von einer Pauschalreise gewohnt ist.

Erfolgreiche Innovationen erwachsen oft aus einem großen Erfahrungsreichtum. Dreißig Jahre hat sich Michael Tenzer, Geschäftsführer von viamonda, schon dem Tourismus verschrieben. Durch verschiedene Geschäftsführungspositionen bei Thomas Cook und TUI erwarb er sein Know-how für die Organisation von Reisen und die Führung von touristischen Unternehmen.

Allerdings erscheint diese Erfahrung vergleichsweise gering zum Partner Twerenbold Reisen Gruppe, der in der vierten Generation im Jahr 2020 sein 125-jähriges Firmenjubiläum begeht. Der Erfolg über diesen Zeitraum basiert auf hoher Qualität und dem konsequenten Ausbau der verschiedenen Reiseangebote der Gruppe mit Expertise, Weitsicht, Solidität sowie gezielten Investitionen in Innovationen. Zum Schweizer Unternehmensverbund gehören u.a. Vögele Reisen, einem der größten Schweizer Veranstalter für begleitete Rundreisen, eine eigene Reederei mit einer Flotte von 11 Luxus-Flusskreuzfahrtschiffen und dem angeschlossenen größten Veranstalter für Flusskreuzfahrten in der Schweiz sowie über 100 Reisebusse der Luxusklasse. Viamonda als strategischer Partner rundet das Portfolio an Qualitätsprodukten mit seinen Individualreisen ab. Karim Twerenbold, der Urenkel des Firmengründers, steht als Präsident des Verwaltungsrats nunmehr an der Spitze der Unternehmensgruppe und schreibt die lange Firmengeschichte erfolgreich fort.

Das Know-how der Schweizer aus begleiteten Rundreisen weltweit ergänzt das Spektrum der Kölner ideal und so verbindet sich die traditionelle Reisewelt mit der digitalen, neuen. Beide Unternehmen haben das gleiche Ziel: Die Welt des Reisens immer weiterzuentwickeln und dabei höchsten Wert auf Kundenzufriedenheit zu legen. Reisen ist vor allem auch Vertrauenssache. Und Vertrauen braucht eine solide Basis. Eben diese haben viamonda und die Twerenbold Reisen Gruppe gefunden. Das verbindet und schafft gemeinsam Großes. Auf diese Weise funktioniert eine starke Partnerschaft, um den wachsenden Ansprüchen der Kunden zu genügen.

 

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